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Abgabe von Hilfsmitteln durch die Altersversicherung. Aufhebung des Einspracheentscheides der Ausgleichskasse betreffend Nichteintreten mangels veränderter Verhältnisse. Rückweisung an die zuständige IV-Stelle zur Prüfung des Antrags auf Hilfsmittel. Hernach ggf. Entscheid der zuständigen Ausgleichs | Omnilex