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IVG Verfügung vom 24. April 2019 Bidisziplinäres Administrativgutachten überzeugt mangels ungenügen-der Auseinandersetzung mit gegenteiligen Arztberichten und einem Schlaganfall nicht; Rückweisung der Sache zur Einholung eines poly-disziplinären Gutachtens. | Omnilex