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Beweiswert eines Administrativgutachtens, Anforderung nicht erfüllt; unter Berücksichtigung der getätigten Eingliederungsbemühungen ist von einer 50%igen Arbeitsfähigkeit auszugehen; Beschwerdeführerin ist als Frühinvalide zu betrachten; Zusprache einer Dreiviertelsrente (Urteil Nr.: 9C_80_2020) | Omnilex