Non-entry for failure to pay court advance

BEZ.2019.47Obergericht / Einzelrichter03.09.2019Inadmissible

Von Omnilex extrahiert

Omnilex-Zusammenfassung

A___ appealed against the refusal of legal aid by the president of the civil court. After the Appellationsgericht ordered a CHF 200 advance and set an additional deadline under Art. 101(3) CPC, the appellant still failed to pay. The court therefore did not enter into the appeal and waived court costs.

Omnilex-Regeste

Art. 101 Abs. 3 ZPO; non-payment of the ordered court advance despite warning and additional deadline leads to non-entry into the appeal. If the party remains in default after the grace period, the appellate court may dismiss the filing without examining the merits. A waiver of court costs is possible in the dispositive order where the court so decides.

Gesamter Gesetzestext

Appellationsgericht

des Kantons Basel-Stadt

Einzelgericht

BEZ.2019.47

ENTSCHEID

vom 3. September 2019

Mitwirkende

Dr. Claudius Gelzer

und a.o. Gerichtsschreiber M.A. HSG Nick Mezger

Parteien

A____ Beschwerdeführerin

[...] Gesuchstellerin

gegen

Kanton Basel-Stadt Beschwerdegegner

4001 Basel Gesuchsgegner

vertreten durch Steuerverwaltung Basel-Stadt,

Fischmarkt 10, 4001 Basel

Gegenstand

Beschwerde gegen eine Verfügung der Zivilgerichtspräsidentin

vom 14. Juni 2019

betreffend Abweisung des Gesuchs um unentgeltliche Rechtspflege

Erwägungen

A____ (Beschwerdeführerin) erhob am 23. Juni 2019 Beschwerde gegen eine Verfügung der Zivilgerichtspräsidentin vom 14. Juni 2019 (V.2019.412). Mittels Verfügung vom 28. Juni 2019 forderte der Verfahrensleiter die Beschwerdeführerin auf, innert einer nicht erstreckbaren Frist von 10 Tagen nach Eröffnung der Verfügung einen Kostenvorschuss von CHF 200.– zu leisten. Nachdem die Beschwerdeführerin den Kostenvorschuss nicht geleistet hatte, wurde ihr unter Hinweis auf die Säumnisfolgen gemäss Art. 101 Abs. 3 der Schweizerischen Zivilprozessordnung (ZPO, SR 272) eine Nachfrist von zehn Tagen gesetzt (vgl. Verfügung vom 15. Juli 2019). Auch innert dieser Nachfrist leistete die Beschwerdeführerin den Kostenvorschuss nicht. Auf die Beschwerde ist daher im Einklang mit Art. 101 Abs. 3 ZPO nicht einzutreten. Auf die Erhebung von Gerichtskosten wird verzichtet.

Demgemäss erkennt das Appellationsgericht (Einzelgericht):

://: Auf die Beschwerde gegen die Verfügung der Zivilgerichtspräsidentin vom 14. Juni 2019 (V.2019.412) wird nicht eingetreten.

Es werden keine Gerichtskosten erhoben.

Mitteilung an:

Beschwerdeführerin

Beschwerdegegner

Zivilgericht Basel-Stadt

APPELLATIONSGERICHT BASEL-STADT

Der a.o. Gerichtsschreiber

M.A. HSG Nick Mezger

Rechtsmittelbelehrung

Gegen diesen Entscheid kann unter den Voraussetzungen von Art. 72 ff. des Bundesgerichtsgesetzes (BGG) innert 30 Tagen seit schriftlicher Eröffnung Beschwerde in Zivilsachen erhoben werden. In vermögensrechtlichen Angelegenheiten gilt dies nur dann, wenn der Streitwert die Beschwerdesumme gemäss Art. 74 Abs. 1 lit. a oder b BGG erreicht (CHF 15'000.– bei Streitigkeiten aus Miete oder Arbeitsverhältnis bzw. CHF 30'000.– in allen übrigen Fällen) oder wenn sich eine Rechtsfrage von grundsätzlicher Bedeutung stellt. Die Beschwerdeschrift ist fristgerecht dem Bundesgericht (1000 Lausanne 14) einzureichen. Für die Anforderungen an deren Inhalt wird auf Art. 42 BGG verwiesen. Über die Zulässigkeit des Rechtsmittels entscheidet das Bundesgericht.

Ob an Stelle der Beschwerde in Zivilsachen ein anderes Rechtsmittel in Frage kommt (z.B. die subsidiäre Verfassungsbeschwerde an das Bundesgericht gemäss Art. 113 BGG), ergibt sich aus den anwendbaren gesetzlichen Bestimmungen. Wird sowohl Beschwerde in Zivilsachen als auch Verfassungsbeschwerde erhoben, sind beide Rechtsmittel in der gleichen Rechtsschrift einzureichen.

Schlagwörter

legal aidcourt advancenon-entrydefaultappealcourt costs

Von Omnilex extrahiert

Kernrechtsfrage

Whether the appeal had to be entertained despite non-payment of the court advance.

Extrahierter Entscheid

The appeal could not be heard because the appellant failed to pay the required advance even after the grace period.

Extrahierte Begründung

After the advance of CHF 200 was ordered, the appellant was warned of the consequences under Art. 101(3) CPC and granted an additional ten-day period. As payment still did not occur, the appeal had to be dismissed by non-entry.

Kernrechtsfrage

Whether court costs should be charged.

Extrahierter Entscheid

No court costs were imposed.

Extrahierte Begründung

The court expressly waived the collection of court costs in light of the non-entry decision.

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