Non-entry due to unpaid appeal cost advance

BEZ.2019.33Obergericht / Einzelrichter25.07.2019Inadmissible

Von Omnilex extrahiert

Omnilex-Zusammenfassung

A appealed a Basel-Stadt civil court decision ordering definitive debt enforcement. The Appellationsgericht ordered an advance on appeal costs, then granted a grace period after the first deadline expired. Because the appellant still did not pay, the court held that the appeal could not be entered into under Art. 101(3) ZPO. Given the circumstances, the court waived the collection of appeal costs.

Omnilex-Regeste

Art. 101 Abs. 3 ZPO; non-payment of an ordered cost advance after expiry of the original deadline and a warning with grace period leads to non-entry on the appeal. The sanction is mandatory once the advance remains unpaid despite proper setting of deadlines and notice of consequences. In the absence of payment, the appellate court may not examine the merits; a waiver of costs may be ordered exceptionally in view of the circumstances.

Gesamter Gesetzestext

Appellationsgericht

des Kantons Basel-Stadt

Einzelgericht

BEZ.2019.33

ENTSCHEID

vom 25. Juli 2019

Mitwirkende

lic. iur. André Equey

und Gerichtsschreiber PD Dr. Benedikt Seiler

Parteien

A____ Beschwerdeführer

[…] Gesuchsgegner

gegen

Kanton Basel-Stadt Beschwerdegegner

4001 Basel Gesuchsteller

vertreten durch Justiz- und Sicherheitsdepartement

Finanzen und Controlling, Inkasso,

Petersgasse 15, 4001 Basel

Gegenstand

Beschwerde gegen einen Entscheid des Zivilgerichts

vom 17. Mai 2019

betreffend definitive Rechtsöffnung

Erwägungen

Mit Eingabe vom 27. Mai 2019 erhob A____ (Beschwerdeführer) gegen den Entscheid des Zivilgerichts Basel-Stadt vom 17. Mai 2019 (definitive Rechtsöffnung) Beschwerde beim Appellationsgericht Basel-Stadt. Mit Verfügung vom 3. Juni 2019 verpflichtete der Verfahrensleiter des Appellationsgerichts den Beschwerdeführer zur Zahlung eines Kostenvorschusses von CHF 150.– bis zum 2. Juli 2019. Nachdem der Beschwerdeführer den Kostenvorschuss innert dieser Frist nicht geleistet hatte, wurde ihm unter Hinweis auf die Säumnisfolgen eine Nachfrist bis zum 22. Juli 2019 gesetzt (vgl. Verfügung vom 5. Juli 2019). Auch innert dieser Nachfrist leistete der Beschwerdeführer den Kostenvorschuss nicht. Auf die beim Appellationsgericht eingereichte Beschwerde ist daher im Einklang mit Art. 101 Abs. 3 der Schweizerischen Zivilprozessordnung (ZPO, SR 272) nicht einzutreten. Auf die Erhebung von Kosten für das Beschwerdeverfahren wird umständehalber verzichtet.

Demgemäss erkennt das Appellationsgericht (Einzelgericht):

://: Auf die Beschwerde gegen den Entscheid des Zivilgerichts vom 17. Mai 2019 (V.2019.228) wird nicht eingetreten.

Auf die Erhebung von Kosten wird verzichtet.

Mitteilung an:

Beschwerdeführer

Beschwerdegegner

APPELLATIONSGERICHT BASEL-STADT

Der Gerichtsschreiber

PD Dr. Benedikt Seiler

Rechtsmittelbelehrung

Gegen diesen Entscheid kann unter den Voraussetzungen von Art. 72 ff. des Bundesgerichtsgesetzes (BGG) innert 30 Tagen seit schriftlicher Eröffnung Beschwerde in Zivilsachen erhoben werden. In vermögensrechtlichen Angelegenheiten gilt dies nur dann, wenn der Streitwert die Beschwerdesumme gemäss Art. 74 Abs. 1 lit. a oder b BGG erreicht (CHF 15'000.– bei Streitigkeiten aus Miete oder Arbeitsverhältnis bzw. CHF 30'000.– in allen übrigen Fällen) oder wenn sich eine Rechtsfrage von grundsätzlicher Bedeutung stellt. Die Beschwerdeschrift ist fristgerecht dem Bundesgericht (1000 Lausanne 14) einzureichen. Für die Anforderungen an deren Inhalt wird auf Art. 42 BGG verwiesen. Über die Zulässigkeit des Rechtsmittels entscheidet das Bundesgericht.

Ob an Stelle der Beschwerde in Zivilsachen ein anderes Rechtsmittel in Frage kommt (z.B. die subsidiäre Verfassungsbeschwerde an das Bundesgericht gemäss Art. 113 BGG), ergibt sich aus den anwendbaren gesetzlichen Bestimmungen. Wird sowohl Beschwerde in Zivilsachen als auch Verfassungsbeschwerde erhoben, sind beide Rechtsmittel in der gleichen Rechtsschrift einzureichen.

Schlagwörter

non-entrycost advancedeadlineappealcivil proceduredebt enforcementcourt costs

Von Omnilex extrahiert

Kernrechtsfrage

Whether the appeal could be entered into despite non-payment of the court cost advance.

Extrahierter Entscheid

No. Because the appellant failed to pay the ordered advance within the original deadline and the extended deadline, the appeal was not entered into.

Extrahierte Begründung

Under Art. 101(3) ZPO, failure to pay the cost advance within the set time limit after warning permits non-entry.

Kernrechtsfrage

Whether costs should be charged for the appeal proceedings.

Extrahierter Entscheid

No appeal costs were imposed due to the circumstances.

Extrahierte Begründung

The court waived the collection of costs in view of the circumstances.

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