Nullity declaration of bearer shares granted

ZK.2018.15Obergericht12.03.2019Granted

Von Omnilex extrahiert

Omnilex-Zusammenfassung

The Appellationsgericht Basel-Stadt decided, as the sole cantonal instance, a claim for voiding bearer shares under Art. 137 FinfraG. It upheld the plaintiff’s request and declared void all bearer shares of the defendant not held directly or indirectly by the plaintiff. Court costs of CHF 8,000, or CHF 12,000 if a written reasoned decision is requested, plus publication costs, were imposed on the plaintiff; extraordinary costs were offset. The decision will be published after it becomes final.

Omnilex-Regeste

Art. 137 FinfraG; Kraftloserklärung von Beteiligungspapieren im Verfahren der einzigen kantonalen Instanz; wird die Klage gutgeheissen, sind die betroffenen Inhaberaktien kraftlos zu erklären. Die Kosten- und Publikationsfolgen sind im Dispositiv festzulegen; die Veröffentlichung erfolgt erst nach Eintritt der formellen Rechtskraft. Bei bloss dispositiver Eröffnung können die Parteien innert Frist die schriftliche Begründung verlangen; unterbleibt ein entsprechender Antrag, gilt auf die schriftliche Ausfertigung und ein Rechtsmittel verzichtet.

Gesamter Gesetzestext

Appellationsgericht

des Kantons Basel-Stadt

Kammer

ZK.2018.15

ENTSCHEID

vom 5. März 2019

Mitwirkende

lic. iur. Gabriella Matefi, Dr. Olivier Steiner, Dr. Claudius Gelzer,

lic. iur. André Equey, Dr. Marie-Louise Stamm

und Gerichtsschreiber Dr. Alexander Zürcher

Parteien

A____ Klägerin

[…]

vertreten durch […] und/oder […],

[…]

gegen

B____ Beklagte

[…]

vertreten durch […] und/oder […],

[…]

Gegenstand

Klage bei der einzigen kantonalen Instanz

betreffend Kraftloserklärung von Beteiligungspapieren

nach Art. 137 FinfraG

Demgemäss erkennt das Appellationsgericht (Kammer):

://: In Gutheissung der Klage werden alle nicht direkt oder indirekt (über Tochtergesellschaften, einschliesslich der Beklagten und ihrer Tochtergesellschaften) von der Klägerin gehaltenen Inhaberaktien der Beklagten mit einem Nennwert von je CHF 20.00 (Valorennummer: […]; ISIN: […]; Tickersymbol: […]) für kraftlos erklärt.

Die Gerichtskosten von CHF 8'000.–, im Falle der schriftlichen Begründung von CHF 12'000.–, zuzüglich Publikationskosten werden der Klägerin auferlegt. Die ausserordentlichen Kosten werden wettgeschlagen.

Der vorliegende Entscheid wird nach Eintritt der formellen Rechtskraft im Schweizerischen Handelsamtsblatt (SHAB) und im Kantonsblatt des Kantons Basel-Stadt publiziert.

Der vorliegende Entscheid wird den Parteien im Dispositiv eröffnet. Die Parteien erhalten die Möglichkeit, innerhalb einer Frist von 10 Tagen nach Erhalt des Dispositivs die Ausfertigung eines schriftlich begründeten Entscheids zu beantragen. Ohne entsprechenden Antrag der Parteien wird davon ausgegangen, dass die Parteien auf die Ausfertigung eines schriftlich begründeten Entscheids und die Ergreifung eines Rechtsmittels verzichten.

Mitteilung an:

Klägerin

Beklagte

Schweizerisches Handelsamtsblatt und Kantonsblatt des Kantons Basel-Stadt nach Eintritt der formellen Rechtskraft (Ziffer 1)

APPELLATIONSGERICHT BASEL-STADT

Der Gerichtsschreiber

Dr. Alexander Zürcher

Schlagwörter

bearer sharesnullity declarationpublicationcourt costssole cantonal instance

Von Omnilex extrahiert

Kernrechtsfrage

Whether the bearer shares not held directly or indirectly by the plaintiff should be declared void under Art. 137 FinfraG.

Extrahierter Entscheid

The court granted the request and declared all bearer shares not directly or indirectly held by the plaintiff void.

Extrahierte Begründung

The decision states that the claim was upheld under Art. 137 FinfraG; no further reasoning is provided in the dispositive extract.

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