Appeal not entered due to unpaid cost advance

ZB.2017.15Obergericht / Einzelrichter30.05.2017Inadmissible

Von Omnilex extrahiert

Omnilex-Zusammenfassung

A and B appealed a Basel-Stadt Civil Court eviction decision. After the Appellationsgericht accepted the filing as an appeal, it ordered an advance on costs and later granted a grace period with warning of the consequences of default. The appellants still failed to pay. The court therefore did not enter into the appeal under Art. 101(3) CPC and waived judicial costs.

Omnilex-Regeste

Art. 101 Abs. 3 ZPO; Nichtleistung des Kostenvorschusses nach Fristansetzung und Nachfrist mit Säumnisandrohung führt zum Nichteintreten auf das Rechtsmittel. Die Säumnisfolge tritt ein, ohne dass die Sache materiell zu prüfen ist; ein erneuter gerichtlicher Kostenentscheid kann indessen unterbleiben, wenn das Gericht die Erhebung von Gerichtskosten ausdrücklich erlassen will.

Gesamter Gesetzestext

Appellationsgericht

des Kantons Basel-Stadt

Einzelgericht

ZB.2017.15

ENTSCHEID

vom 30. Mai 2017

Mitwirkende

Dr. Olivier Steiner

und Gerichtsschreiber PD Dr. Benedikt Seiler

Parteien

A____ Beklagte

[...] Berufungsklägerin

B____ Beklagter

[...] Berufungskläger

gegen

C____ Klägerin

[…] Berufungsbeklagte

vertreten durch D____,

[...]

Gegenstand

Berufung gegen einen Entscheid des Zivilgerichts vom 7. Oktober 2016

betreffend Ausweisung

Erwägungen

A____ (Berufungsklägerin) und B____ (Berufungskläger) haben gegen den Entscheid des Zivilgerichts vom 7. Oktober 2016 (Mieterausweisung) beim Zivilgericht am 2. Januar 2017 (Datum des Poststempels) „Beschwerde“ erhoben. Das Zivilgericht hat die „Beschwerde“ am 2. Januar 2017 an das Appellationsgericht überwiesen. Die Eingabe ist erst am 4. April 2017 beim Appellationsgericht eingegangen. Das Appellationsgericht hat die Eingabe am 7. April 2017 als Berufung entgegengenommen und von den Berufungsklägern einen Kostenvorschuss verlangt (vgl. Verfügung vom 7. April 2017). Diesen haben die Berufungskläger innert der gesetzten Frist nicht gezahlt. Auch innert der Nachfrist, die ihnen unter Hinweis auf die Säumnisfolgen gemäss Art. 101 Abs. 3 der Schweizerischen Zivilprozessordnung (ZPO, SR 272) gesetzt wurde (vgl. Verfügung vom 9. Mai 2017), haben sie den Kostenvorschuss nicht bezahlt. Auf die Berufung ist daher im Einklang mit Art. 101 Abs. 3 ZPO nicht einzutreten. Auf die Erhebung von Gerichtskosten wird verzichtet.

Demgemäss erkennt das Appellationsgericht (Einzelgericht):

://: Auf die Berufung gegen den Entscheid des Zivilgerichts vom 7. Oktober 2016 (RB.2016.188) wird nicht eingetreten.

Es werden keine Gerichtkosten erhoben.

Mitteilung an:

Berufungsklägerin

Berufungskläger

Berufungsbeklagte

Zivilgericht Basel-Stadt

APPELLATIONSGERICHT BASEL-STADT

Der Gerichtsschreiber

PD Dr. Benedikt Seiler

Rechtsmittelbelehrung

Gegen diesen Entscheid kann unter den Voraussetzungen von Art. 72 ff. des Bundesgerichtsgesetzes (BGG) innert 30 Tagen seit schriftlicher Eröffnung Beschwerde in Zivilsachen erhoben werden. In vermögensrechtlichen Angelegenheiten gilt dies nur dann, wenn der Streitwert die Beschwerdesumme gemäss Art. 74 Abs. 1 lit. a oder b BGG erreicht (CHF 15'000.– bei Streitigkeiten aus Miete oder Arbeitsverhältnis bzw. CHF 30'000.– in allen übrigen Fällen) oder wenn sich eine Rechtsfrage von grundsätzlicher Bedeutung stellt. Die Beschwerdeschrift ist fristgerecht dem Bundesgericht (1000 Lausanne 14) einzureichen. Für die Anforderungen an deren Inhalt wird auf Art. 42 BGG verwiesen. Über die Zulässigkeit des Rechtsmittels entscheidet das Bundesgericht.

Ob an Stelle der Beschwerde in Zivilsachen ein anderes Rechtsmittel in Frage kommt (z.B. die subsidiäre Verfassungsbeschwerde an das Bundesgericht gemäss Art. 113 BGG), ergibt sich aus den anwendbaren gesetzlichen Bestimmungen. Wird sowohl Beschwerde in Zivilsachen als auch Verfassungsbeschwerde erhoben, sind beide Rechtsmittel in der gleichen Rechtsschrift einzureichen.

Schlagwörter

appeal inadmissibilitycost advancenon-entrydeadline defaultevictioncivil procedure

Von Omnilex extrahiert

Kernrechtsfrage

Whether the appeal had to be admitted despite the appellants' failure to pay the court cost advance within the set time limit and grace period.

Extrahierter Entscheid

The appeal was not admitted because the appellants failed to pay the required cost advance within the deadline and the additional grace period.

Extrahierte Begründung

Under Art. 101(3) CPC, non-payment of the cost advance after a warned grace period leads to non-entry on the appeal.

Kernrechtsfrage

Whether court costs should be levied for the non-entry decision.

Extrahierter Entscheid

No court costs were levied.

Extrahierte Begründung

The court expressly waived the collection of judicial costs.

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