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Abklärung der Gültigkeit des Rückzugs der Berufung - gewerbsmässiger Diebstahl, mehrfache Sachbeschädigung, gewerbsmässiger Betrug, mehrfach versuchter betrügerischer Missbrauch einer Datenverarbeitungsanlage, mehrfacher Hausfriedensbruch, mehrfache Missachtung der Ausgrenzung und mehfache Übertretu | Omnilex