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ad 1: schwere Körperverletzung, Freiheitsberaubung und Entführung, versuchte Nötigung, mehrfache einfache Körperverletzung sowie mehrfaches Vergehen nach Art. 19 Abs. 1 des Betäubungsmittelgesetzes ad 2: schwere Körperverletzung, Freiheitsberaubung und Entführung sowie versuchte Nötigung schuldig | Omnilex