No entry on appeal without clear request

810 12 19Verwaltungsgericht / Verwaltungskammer13.03.2012Inadmissible

Von Omnilex extrahiert

Omnilex-Zusammenfassung

The appellant filed a complaint against a social welfare authority decision, but her submission lacked a clearly formulated prayer for relief. The court warned her to remedy the defect under § 5(3) VPO and set a non-extendable deadline. As she did not file a corrected appeal, the court declined to enter into the matter. Because the case required little effort, no procedural costs were imposed and party costs were set off.

Omnilex-Regeste

§ 5 Abs. 3 VPO; Beschwerde ohne klar umschriebenes Rechtsbegehren und Nichtbefolgung einer gerichtlichen Aufforderung zur Verbesserung: Fehlt ein hinreichend bestimmtes Rechtsbegehren, hat die Rechtsmittelinstanz die Partei auf den Formmangel hinzuweisen und eine nicht erstreckbare Nachfrist zur Behebung anzusetzen. Wird die Verbesserung nicht fristgerecht nachgereicht, ist auf die Beschwerde nicht einzutreten. Die präsidierende Person entscheidet bei Nichtbefolgung einer solchen Anordnung. Kosten können bei geringem Aufwand gestützt auf die Gebührenordnung erlassen werden (vgl. § 4 Abs. 2 GebT).

Gesamter Gesetzestext

Entscheid des Kantonsgerichts Basel-Landschaft, Abteilung Verfassungs- und Verwaltungsrecht vom 13. März 2012 (810 12 19)

Rechtspflege

Beschwerdeeingabe ohne klar umschriebenes Rechtsbegehren / Nichteintreten

Besetzung Präsidentin Franziska Preiswerk-Vögtli, Gerichtsschreiber Markus Pachlatko

Parteien A., Beschwerdeführerin

gegen

Sozialberatung B. , Beschwerdegegnerin

Betreff Unterstützung

(Entscheid der Sozialberatung B. vom 05. Januar 2012)

Das Kantonsgericht hat i n E r w ä g u n g ,

dass die Beschwerdeführerin in rubrizierter Angelegenheit mit Eingabe vom 11. Januar 2012 Beschwerde erhob, wobei die Beschwerdeeingabe kein klar umschriebenes Rechtsbegehren enthielt,

dass das Kantonsgericht die Beschwerdeführerin mit eingeschriebenem Brief vom

19. Januar 2012 auf die Formerfordernisse einer Beschwerde aufmerksam machte und ihr gestützt auf § 5 Abs. 3 des Gesetzes über die Verfassungs- und Verwaltungsprozessordnung (VPO) vom 16. Dezember 1993 eine unerstreckbare Frist zur Einreichung einer verbesserten Beschwerdeeingabe bis 20. Februar 2012 setzte, verbunden mit der Androhung, nach unbenutztem Fristablauf auf die Eingabe nicht einzutreten,

dass die Beschwerdeführerin diese Frist unbenutzt verstreichen liess,

dass bei Nichtbefolgen einer Anordnung im Sinne von § 5 Abs. 3 VPO die präsidierende Person entscheidet (§ 1 Abs. 3 lit. d VPO),

dass somit auf die Beschwerde vom 11. Januar 2012 gestützt auf § 5 Abs. 3 VPO nicht einzutreten ist,

dass es sich im vorliegenden Fall rechtfertigt, aufgrund des geringen Aufwands gestützt auf

§ 4 Abs. 2 der Verordnung über die Gebühren der Gerichte (GebT) vom 15. November 2010 auf die Erhebung von Verfahrenskosten zu verzichten

e r k a n n t :

1. Auf die Beschwerde wird nicht eingetreten.

2. Es werden keine Verfahrenskosten erhoben.

3. Die Parteikosten werden wettgeschlagen.

Präsidentin Gerichtsschreiber

Schlagwörter

social welfareformal requirementsnon-entryappealprocedural costsparty costs

Von Omnilex extrahiert

Kernrechtsfrage

Whether the appeal had to be entered into despite the lack of a clearly formulated request and failure to cure the defect.

Extrahierter Entscheid

No. The appeal did not satisfy the formal requirements and, after the cure deadline expired unused, the court had to refuse to enter into the matter.

Extrahierte Begründung

Under § 5(3) VPO, an appeal must be improved after the court's instruction if it lacks required form elements. Since the appellant ignored the non-extendable deadline, the sanction of non-entry applied.

Kernrechtsfrage

Whether procedural costs should be charged.

Extrahierter Entscheid

No procedural costs were levied because the effort was minimal.

Extrahierte Begründung

The court relied on § 4(2) GebT and waived costs in view of the low amount of work involved.

Kernrechtsfrage

How party costs should be allocated.

Extrahierter Entscheid

Party costs were set off against each other.

Extrahierte Begründung

Given the procedural outcome, the court ordered no separate compensation between the parties.

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