Legal aid request transferred to the social insurance commission

H 180/04Bundesgericht / II. sozialrechtliche Abteilung27.01.2005Not Examined

Von Omnilex extrahiert

Omnilex-Zusammenfassung

The appellant challenged a cost advance order issued by the commission and later sought free legal aid from the Federal Insurance Court. The court held that the commission itself was competent to decide on the request for exemption from court costs. It therefore treated the filing as moot before the Federal Insurance Court, transferred the matter to the commission, and ordered that no court costs be charged.

Omnilex-Regeste

Art. 65 Abs. 1 VwVG in Verbindung mit Art. 71a Abs. 1 und 2 VwVG; Art. 32 Abs. 5 OG: Zuständigkeit für das Gesuch um unentgeltliche Rechtspflege in Form der Befreiung von den Gerichtskosten liegt bei der Rekurskommission; gelangt ein solches Gesuch an das Eidgenössische Versicherungsgericht, ist die Eingabe zuständigkeitshalber an die Vorinstanz zu überweisen und das bundesgerichtliche Verfahren als gegenstandslos abzuschreiben. Die Kostenfolge entfällt, wenn das Verfahren nicht materiell behandelt wird (E. 1).

Gesamter Gesetzestext

Eidgenössisches Versicherungsgericht
Tribunale federale delle assicurazioni
Tribunal federal d'assicuranzas

Sozialversicherungsabteilung
des Bundesgerichts

Prozess
{T 0}
H 180/04

Urteil vom 27. Januar 2005
III. Kammer

Besetzung
Präsidentin Leuzinger, Bundesrichter Rüedi und Lustenberger; Gerichtsschreiber Fessler

Parteien
W.________, 1956, United Arab Emirates, Beschwerdeführer,

gegen

Schweizerische Ausgleichskasse, Avenue Edmond-Vaucher 18, 1203 Genf, Beschwerdegegnerin

Vorinstanz
Eidgenössische Rekurskommission der AHV/IV für die im Ausland wohnenden Personen, Lausanne

(Entscheid vom 6. September 2004)

In Erwägung,
dass die Schweizerische Ausgleichskasse mit Entscheid vom 3. Februar 2004 auf die Einsprache des in Dubai wohnhaften W.________ gegen die Beitragsverfügungen vom 3. Februar 2003 nicht eintrat,
dass W.________ dagegen Beschwerde erhob,
dass die Eidgenössische Rekurskommission der AHV/IV für die im Ausland wohnenden Personen mit Zwischenverfügung vom 6. September 2004 W.________ zur Bezahlung eines Kostenvorschusses von Fr. 500.- aufforderte, verbunden mit der Androhung, bei Nichtleistung innert der gesetzten Frist auf das Rechtsmittel nicht einzutreten,
dass die Zwischenverfügung vom 6. September 2004 W.________ am 21. September 2004 ausgehändigt wurde,
dass W.________ mit als Einsprache bezeichneter Eingabe vom 25. September 2004 beim Eidgenössischen Versicherungsgericht um Gewährung der unentgeltlichen Verbeiständung für das Verfahren vor der Rekurskommission ersucht hat,
dass das Dossier H 180/04 eröffnet worden ist,
dass es Sache der Rekurskommission ist, über das Gesuch um unentgeltliche Rechtspflege im Sinne der Befreiung von den Gerichtskosten zu entscheiden (Art. 65 Abs. 1 VwVG in Verbindung mit Art. 71a Abs. 1 und 2 VwVG),
dass die Eingabe von W.________ vom 25. September 2004 gestützt auf Art. 32 Abs. 5 OG zuständigkeitshalber der Eidgenössischen Rekurskommission zu überweisen und das Verfahren vor dem Eidgenössischen Versicherungsgericht als gegenstandslos zu betrachten ist,
erkennt das Eidg. Versicherungsgericht:
1.
Das Verfahren H 180/04 wird als gegenstandslos vom Geschäftsverzeichnis abgeschrieben.
2.
Die Sache wird an die Eidgenössische Rekurskommission der AHV/IV für die im Ausland wohnenden Personen überwiesen, damit sie im Sinne der Erwägungen verfährt.
3.
Es werden keine Gerichtskosten erhoben.
4.
Dieses Urteil wird den Parteien, dem Beschwerdeführer auf dem Ediktalweg und der Eidgenössischen Rekurskommission der AHV/IV für die im Ausland wohnenden Personen zugestellt.
Luzern, 27. Januar 2005

Im Namen des Eidgenössischen Versicherungsgerichts

Die Präsidentin der III. Kammer: Der Gerichtsschreiber:

i.V.

Schlagwörter

legal aidcourt costscompetencetransfermootnesssocial insurance

Von Omnilex extrahiert

Kernrechtsfrage

Which authority must decide the request for free legal aid from court costs?

Extrahierter Entscheid

The social insurance commission, not the Federal Insurance Court, must decide the request for exemption from court costs.

Extrahierte Begründung

Under the cited administrative procedure rules, competence for legal aid in the form of exemption from court costs lies with the commission; the filing to the Federal Insurance Court therefore had to be forwarded to that commission.

Setzen Sie Ihre Recherche in ChatGPT oder Claude fort

Verbinden Sie Omnilex, um den Rechtskorpus über Ihren KI-Assistenten zu durchsuchen.