Non-entry for insufficient appeal reasoning

9C_487/2009Bundesgericht / III. öffentlich-rechtliche Abteilung24.07.2009Inadmissible

Zusammenfassung

K.________ challenged a decision of the Federal Administrative Court in an invalidity insurance matter before the Federal Supreme Court. The court held that the appeal did not satisfy the minimum requirements of Art. 42 BGG because it contained no adequate reasoning engaging with the lower court’s decisive findings. It also refused a new request to restore the filing deadline, because such a request was raised only before the Federal Supreme Court and was therefore inadmissible. In simplified proceedings, the court declined to enter on the appeal and waived court costs.

Regest

Art. 42 Abs. 1 und 2 BGG; Art. 99 Abs. 2 BGG; Art. 108 Abs. 1 lit. b BGG; Art. 66 Abs. 1 in fine BGG: Anforderungen an die Beschwerdebegründung und Unzulässigkeit neuer Begehren im bundesgerichtlichen Verfahren. Die Beschwerde muss einen Antrag und eine hinreichende, auf die tragenden Erwägungen des angefochtenen Entscheids bezogene Begründung enthalten; blosse Kritik genügt nicht. Wird die Mängelbehebung innert Frist unterlassen, ist im vereinfachten Verfahren auf die Beschwerde nicht einzutreten. Neue Begehren, namentlich ein erstmals vor Bundesgericht gestelltes Gesuch um Wiederherstellung der Frist, sind unzulässig. Bei Nichteintreten können die Gerichtskosten ausnahmsweise erlassen werden.

Gesamter Gesetzestext

{T 0/2}
9C_487/2009

Urteil vom 24. Juli 2009
II. sozialrechtliche Abteilung

Besetzung
Bundesrichter U. Meyer, Präsident,
Gerichtsschreiber Ettlin.

Parteien
K.________,
Beschwerdeführer,

gegen

IV-Stelle für Versicherte im Ausland,
Avenue Edmond-Vaucher 18, 1211 Genf 2,
Beschwerdegegnerin.

Gegenstand
Invalidenversicherung, (Prozessvoraussetzungen)

Beschwerde gegen den Entscheid des Bundesverwaltungsgerichts vom
20. Mai 2009.

Nach Einsicht
in die von K.________ erhobene Beschwerde vom 22. Juni 2009 (Poststempel) gegen den Entscheid des Bundesverwaltungsgerichts vom 20. Mai 2009,
in die Mitteilung des Bundesgerichts vom 25. Juni 2009 an K.________, wonach seine Beschwerde die gesetzlichen Formerfordernisse hinsichtlich Antrag und Begründung nicht zu erfüllen scheint und eine Verbesserung nur innert der Beschwerdefrist möglich ist,

in Erwägung,
dass ein Rechtsmittel gemäss Art. 42 Abs. 1 und 2 BGG unter anderem die Begehren und deren Begründung zu enthalten hat, wobei in der Begründung in gedrängter Form darzulegen ist, inwiefern der angefochtene Akt Recht verletzt,
dass die Eingabe des Beschwerdeführers vom 22. Juni 2009 diesen gesetzlichen Mindestanforderungen an eine hinreichende Beschwerdebegründung offensichtlich nicht genügt, und dieser auch nicht ansatzweise eine inhaltliche Auseinandersetzung mit den entscheidwesentlichen Erwägungen der Vorinstanz zu entnehmen ist,
dass der Beschwerdeführer keine verbesserte Beschwerde eingereicht und damit die ihm vom Bundesgericht angezeigten Formmängel nicht behoben hat,
dass die in der Eingabe vom 22. Juni 2009 dem Sinne nach verlangte Wiederherstellung der vorinstanzlichen Beschwerdefrist ("aufgrund meiner Krankheit und Lebensverhältnisse [Frau und eineinhalbjähriges Kind]") als neues Begehren unzulässig ist (Art. 99 Abs. 2 BGG), nachdem der Beschwerdeführer - wiewohl vom Bundesverwaltungsgericht mit Verfügung vom 17. März 2009 aufgefordert - sich in seiner Eingabe vom 24. März 2009 zur Rechtzeitigkeit nicht äusserte,
dass deshalb im vereinfachten Verfahren nach Art. 108 Abs. 1 lit. b BGG auf die Beschwerde nicht einzutreten ist und in Anwendung von Art. 66 Abs. 1 in fine BGG auf die Erhebung von Gerichtskosten verzichtet wird,

erkennt der Präsident:

1.
Auf die Beschwerde wird nicht eingetreten.

2.
Es werden keine Gerichtskosten erhoben.

3.
Dieses Urteil wird den Parteien, dem Bundesverwaltungsgericht und dem Bundesamt für Sozialversicherungen schriftlich mitgeteilt.

Luzern, 24. Juli 2009

Im Namen der II. sozialrechtlichen Abteilung
des Schweizerischen Bundesgerichts
Der Präsident: Der Gerichtsschreiber:

Meyer Ettlin

Schlagwörter

social insuranceadmissibilityappeal reasoningdeadline restorationnon-entrycourt costs