Non-entry due to insufficiently reasoned appeal

9C_471/2011Bundesgericht / III. öffentlich-rechtliche Abteilung28.06.2011Inadmissible

Von Omnilex extrahiert

Omnilex-Zusammenfassung

The Federal Supreme Court did not enter into the appellant’s challenge to a Thurgau social insurance judgment because the filing failed to contain a proper request and an adequate legal reasoning. The appellant also did not respond in time to the court’s notice pointing out the formal defects. The court held that the submission did not meet the minimum requirements of Art. 42 BGG and was therefore inadmissible under Art. 108(1)(b) BGG. In view of the circumstances, the court waived the collection of costs.

Omnilex-Regeste

Art. 42 Abs. 1 und 2 BGG; Art. 97 Abs. 1 BGG; Art. 95 BGG; Art. 108 Abs. 1 lit. b BGG; Art. 66 Abs. 1 Satz 2 BGG; Anforderungen an Begehren und Begründung der Beschwerde sowie Nichteintreten bei offensichtlicher Unzulänglichkeit. Das Rechtsmittel hat einen rechtsgenüglichen Antrag und eine gedrängte Begründung zu enthalten, aus der hervorgeht, inwiefern der angefochtene Entscheid Recht verletzt. Genügt die Eingabe diesen Mindestanforderungen offensichtlich nicht und wird der Mangel innert Frist nicht behoben, ist im vereinfachten Verfahren nicht darauf einzutreten. Eine Kostenauflage kann ausnahmsweise nach Art. 66 Abs. 1 Satz 2 BGG unterbleiben.

Gesamter Gesetzestext

{T 0/2}
9C_471/2011

Urteil vom 28. Juni 2011
II. sozialrechtliche Abteilung

Besetzung
Bundesrichter U. Meyer, Präsident,
Gerichtsschreiberin Dormann.

Verfahrensbeteiligte
B.________,
Beschwerdeführer,

gegen

Amt für AHV und IV des Kantons Thurgau, St. Gallerstrasse 13, 8500 Frauenfeld,
Beschwerdegegner.

Gegenstand
Ergänzungsleistung zur AHV/IV,

Beschwerde gegen den Entscheid des Verwaltungsgerichts des Kantons Thurgau vom 11. Mai 2011.

Nach Einsicht
in die Beschwerde vom 7. Juni 2011 (Poststempel) gegen den Entscheid des Verwaltungsgerichts des Kantons Thurgau vom 11. Mai 2011,
in das Schreiben des Bundesgerichts vom 10. Juni 2011 an B.________, wonach die Beschwerde die gesetzlichen Formerfordernisse hinsichtlich Antrag und Begründung nicht zu erfüllen scheint und eine Verbesserung nur innert der Beschwerdefrist möglich ist,

in Erwägung,
dass ein Rechtsmittel gemäss Art. 42 Abs. 1 und 2 BGG unter anderem die Begehren und deren Begründung zu enthalten hat, wobei in der Begründung in gedrängter Form darzulegen ist, inwiefern der angefochtene Akt Recht verletzt,
dass der Beschwerdeführer auf das Schreiben des Bundesgerichts vom 10. Juni 2011 nicht innert der am 20. Juni 2011 abgelaufenen Rechtsmittelfrist reagiert hat und dessen Eingabe vom 7. Juni 2011 den genannten inhaltlichen Mindestanforderungen offensichtlich nicht genügt, da sie keinen rechtsgenüglichen Antrag enthält und den Ausführungen auch nicht ansatzweise entnommen werden kann, inwiefern die vorinstanzlichen Sachverhaltsfeststellungen unzutreffend im Sinne von Art. 97 Abs. 1 BGG und die darauf beruhenden Erwägungen rechtsfehlerhaft im Sinne von Art. 95 BGG sein sollen,
dass deshalb im vereinfachten Verfahren nach Art. 108 Abs. 1 lit. b BGG auf die Beschwerde nicht einzutreten ist und in Anwendung von Art. 66 Abs. 1 Satz 2 BGG umständehalber auf die Erhebung von Gerichtskosten verzichtet wird,
erkennt der Präsident:

1.
Auf die Beschwerde wird nicht eingetreten.

2.
Es werden keine Gerichtskosten erhoben.

3.
Dieses Urteil wird den Parteien, dem Verwaltungsgericht des Kantons Thurgau und dem Bundesamt für Sozialversicherungen schriftlich mitgeteilt.

Luzern, 28. Juni 2011
Im Namen der II. sozialrechtlichen Abteilung
des Schweizerischen Bundesgerichts
Der Präsident: Die Gerichtsschreiberin:

Meyer Dormann

Schlagwörter

non-entryformal requirementslegal reasoningsupplementary benefitscourt costs

Von Omnilex extrahiert

Kernrechtsfrage

Whether the appeal met the formal requirements of Art. 42 BGG and could be heard.

Extrahierter Entscheid

The appeal did not satisfy the minimum requirements for a valid remedy because it contained no legally sufficient request and no adequate reasoning.

Extrahierte Begründung

The appellant did not remedy the court's notice within the appeal period; the filing did not explain, even minimally, why the lower court's factual findings were wrong under Art. 97(1) BGG or its legal reasoning violated Art. 95 BGG.

Kernrechtsfrage

Whether court costs should be charged despite non-entry.

Extrahierter Entscheid

No court costs were imposed in the circumstances.

Extrahierte Begründung

Under Art. 66(1) sentence 2 BGG, the court waived costs for equitable reasons.

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