Non-entry for insufficiently reasoned appeal in supplementary benefits case

9C_463/2012Bundesgericht / III. öffentlich-rechtliche Abteilung08.06.2012Dismissed

Von Omnilex extrahiert

Omnilex-Zusammenfassung

The appellant challenged a cantonal judgment on supplementary benefits, but his federal appeal did not meet the minimum reasoning requirements. The Federal Supreme Court held that the filing contained no proper request and no adequate explanation of any legal error or incorrect factual findings. Since the appellant merely sought compensation for alleged wrongdoing, while state-liability claims were outside this proceeding, the Court did not enter into the appeal in simplified procedure. No court costs were charged.

Omnilex-Regeste

Art. 42 Abs. 1 und 2 BGG, Art. 97 Abs. 1 BGG, Art. 108 Abs. 1 lit. b BGG; die Beschwerde ist nur zulässig, wenn sie einen hinreichenden Antrag und eine Auseinandersetzung mit den tragenden Erwägungen des angefochtenen Entscheids enthält. Es genügt nicht, bloss allgemeine Unzufriedenheit oder ausserhalb des Streitgegenstands liegende Ansprüche geltend zu machen. Fehlt eine rechtsgenügliche Begründung oder werden die Sachverhaltsrügen nicht substanziiert erhoben, tritt das Bundesgericht im vereinfachten Verfahren nicht ein. Eine ausnahmsweise Kostenbefreiung ist nach Art. 66 Abs. 1 Satz 2 BGG möglich, wenn die Umstände dies rechtfertigen.

Gesamter Gesetzestext

{T 0/2}
9C_463/2012

Urteil vom 8. Juni 2012
II. sozialrechtliche Abteilung

Besetzung
Bundesrichter U. Meyer, Präsident,
Gerichtsschreiberin Keel Baumann.

Verfahrensbeteiligte
I.________,
Beschwerdeführer,

gegen

Amt für AHV und IV des Kantons Thurgau, Rechts- und Einsprachedienst, St. Gallerstrasse 13, 8500 Frauenfeld,
Beschwerdegegner.

Gegenstand
Ergänzungsleistung zur AHV/IV,

Beschwerde gegen den Entscheid des Verwaltungsgerichts des Kantons Thurgau vom 25. April 2012.

Nach Einsicht
in die Beschwerde vom 29. Mai 2012 (Poststempel) gegen den Entscheid vom 25. April 2012, in welchem das Verwaltungsgericht des Kantons Thurgau die Beschwerde des I.________ abwies, soweit es darauf eintrat,
in Erwägung,
dass ein Rechtsmittel gemäss Art. 42 Abs. 1 und 2 BGG unter anderem die Begehren und deren Begründung zu enthalten hat, wobei in der Begründung in gedrängter Form darzulegen ist, inwiefern der angefochtene Akt Recht verletzt,
dass die Beschwerde diesen inhaltlichen Mindestanforderungen nicht genügt, da sie keinen rechtsgenüglichen Antrag enthält und den Ausführungen nicht entnommen werden kann, inwiefern die Sachverhaltsfeststellung im Sinne von Art. 97 Abs. 1 BGG - soweit überhaupt beanstandet - unzutreffend und die darauf beruhenden Erwägungen rechtsfehlerhaft sein sollen,
dass sich I.________ mit dem angefochtenen kantonalen Entscheid in keiner Weise auseinandersetzt,
dass er sich im letztinstanzlichen Prozess darauf beschränkt, eine Entschädigung für das "Geschehene" zu verlangen, obwohl bereits das kantonale Gericht ihn darauf hingewiesen hat, dass allfällige Ansprüche aus Staatshaftung nicht Gegenstand dieses Verfahrens bilden, und deshalb auf seine Beschwerde in diesem Punkt nicht einzutreten war,
dass aus diesem Grunde im vereinfachten Verfahren nach Art. 108 Abs. 1 lit. b BGG auf die Beschwerde nicht einzutreten ist und in Anwendung von Art. 66 Abs. 1 Satz 2 BGG auf die Erhebung von Gerichtskosten umständehalber verzichtet wird,

erkennt der Präsident:

1.
Auf die Beschwerde wird nicht eingetreten.

2.
Es werden keine Gerichtskosten erhoben.

3.
Dieses Urteil wird den Parteien, dem Verwaltungsgericht des Kantons Thurgau und dem Bundesamt für Sozialversicherungen schriftlich mitgeteilt.

Luzern, 8. Juni 2012

Im Namen der II. sozialrechtlichen Abteilung
des Schweizerischen Bundesgerichts

Der Präsident: Meyer

Die Gerichtsschreiberin: Keel Baumann

Schlagwörter

supplementary benefitsinadmissibilityreasoning requirementsnon-entrycourt costs

Von Omnilex extrahiert

Kernrechtsfrage

Whether the appeal satisfied the formal requirements under Art. 42 BGG and Art. 97 BGG.

Extrahierter Entscheid

No. The appeal did not contain a legally sufficient request or show, in a reasoned way, why the factual findings were inaccurate or the reasoning unlawful.

Extrahierte Begründung

The appellant failed to engage with the cantonal judgment and merely sought compensation for what had happened; state-liability claims were not part of this proceeding.

Kernrechtsfrage

Whether the Federal Supreme Court should award compensation for the alleged wrong suffered.

Extrahierter Entscheid

No. Such claims fell outside the scope of the supplementary-benefits appeal.

Extrahierte Begründung

The cantonal court had already pointed out that any state-liability claims were not part of this case; the request could therefore not be examined here.

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