Late appeal: Federal Supreme Court refuses to enter

9C_297/2007Bundesgericht / III. öffentlich-rechtliche Abteilung02.08.2007Inadmissible

Von Omnilex extrahiert

Omnilex-Zusammenfassung

P. appealed a Federal Administrative Court decision concerning an invalidity pension. The Federal Supreme Court held that the appeal was late: the 30-day deadline ran from 2007-04-17 to 2007-05-16, while the filing reached the Swiss Post only on 2007-05-18. Restoration of the time limit was denied. The Court therefore issued a non-entry decision and ordered no court costs.

Omnilex-Regeste

Art. 100 Abs. 1, Art. 48 Abs. 1 und Art. 44 Abs. 1 BGG; Beschwerdefrist und Fristenwahrung bei Einreichung im Ausland. Die Beschwerde in öffentlich-rechtlichen Angelegenheiten ist innert 30 Tagen seit Zustellung der vollständigen Ausfertigung einzureichen; bei Aufgabe im Ausland genügt die Übergabe an die Schweizerische Post oder eine schweizerische diplomatische bzw. konsularische Vertretung. Massgebend für die Fristwahrung ist der rechtzeitige Eingang bei der zuständigen Stelle; eine verspätete postalische Weiterleitung fällt dem Beschwerdeführer entgegen. Wiederherstellung nach Art. 50 BGG setzt unverschuldete Säumnis voraus; werden solche Gründe nicht dargetan, ist auf die verspätete Beschwerde im Verfahren nach Art. 108 Abs. 1 lit. a BGG nicht einzutreten. Gerichtskosten können bei entsprechendem Ausgang ausnahmsweise nicht erhoben werden (Art. 66 Abs. 1 letzter Satz BGG).

Gesamter Gesetzestext

{T 0/2}
9C_297/2007

Urteil vom 2. August 2007
II. sozialrechtliche Abteilung

Besetzung
Bundesrichter U. Meyer, Präsident,
Gerichtsschreiber Attinger.

Parteien
P.________,
Beschwerdeführer,

gegen

IV-Stelle für Versicherte im Ausland, Avenue Edmond-Vaucher 18, 1203 Genf,
Beschwerdegegnerin.

Gegenstand
Invalidenversicherung,

Beschwerde gegen den Entscheid des Bundesverwaltungsgerichts vom 2. April 2007.

Das Präsidium der II. sozialrechtlichen Abteilung hat nach Einsicht
in die am 11. Mai 2007 der thailändischen Post übergebene Beschwerde von P.________ gegen einen Entscheid des Bundesverwaltungsgerichts vom 2. April 2007 (betreffend Invalidenrente),
da die Beschwerde in öffentlich-rechtlichen Angelegenheiten (Art. 82 ff. BGG) innert 30 Tagen nach der Eröffnung der vollständigen Ausfertigung des angefochtenen Entscheids beim Bundesgericht einzureichen oder zu dessen Handen der Schweizerischen Post oder einer schweizerischen diplomatischen oder konsularischen Vertretung zu übergeben ist (Art. 100 Abs. 1 in Verbindung mit Art. 48 Abs. 1 BGG),
da im hier zu beurteilenden Fall der angefochtene Entscheid vom 2. April 2007 dem Rechtsvertreter des Beschwerdeführers im vorinstanzlichen Verfahren gemäss Empfangsbestätigung am 16. April 2007 ausgehändigt worden ist,
da die 30-tägige Beschwerdefrist somit am 17. April 2007 zu laufen begann (Art. 44 Abs. 1 BGG) und am 16. Mai 2007 endete,
da die in Thailand aufgegebene Beschwerde gemäss postalischer Bescheinigung (Track & Trace) erst am 18. Mai 2007 und somit nach Ablauf der Rechtsmittelfrist bei der Schweizerischen Post ("Sortierung Ausland") einging,
da mit Blick auf die Stellungnahme des Beschwerdeführers zur Rechtzeitigkeit seiner Beschwerde Wiederherstellungsgründe im Sinne von Art. 50 BGG zu verneinen sind,
da deshalb auf die verspätete und daher offensichtlich unzulässige Beschwerde im Verfahren nach Art. 108 Abs. 1 lit. a BGG nicht einzutreten ist,
da keine Gerichtskosten erhoben werden (Art. 66 Abs. 1 letzter Satzteil BGG)
erkannt:

1.
Auf die Beschwerde wird nicht eingetreten.
2.
Es werden keine Gerichtskosten erhoben.
3.
Dieses Urteil wird den Parteien, dem Bundesverwaltungsgericht, dem Bundesamt für Sozialversicherungen und der Schweizerischen Ausgleichskasse zugestellt.
Luzern, 2. August 2007
Im Namen der II. sozialrechtlichen Abteilung
des Schweizerischen Bundesgerichts
Der Präsident: Der Gerichtsschreiber:

Schlagwörter

invalidity insuranceappeal deadlineadmissibilitylate filingrestoration of time limitnon-entrycourt costs

Von Omnilex extrahiert

Kernrechtsfrage

Whether the public-law appeal was filed within the statutory time limit and is admissible

Extrahierter Entscheid

The appeal was lodged too late and no grounds for restoration of the time limit were established; the Court therefore could not enter into the merits.

Extrahierte Begründung

The challenged decision was served on 2007-04-16; the 30-day period began on 2007-04-17 and ended on 2007-05-16. The complaint was handed to the Thai post only on 2007-05-11 but reached the Swiss Post after expiry, on 2007-05-18. Restoration under Art. 50 BGG was denied.

Kernrechtsfrage

Whether court costs should be charged

Extrahierter Entscheid

No court costs were charged.

Extrahierte Begründung

The Court expressly ordered no judicial fees.

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