Non-entry for insufficiently reasoned appeal in social assistance case

8C_890/2009Bundesgericht / IV. öffentlich-rechtliche Abteilung26.01.2010Inadmissible

Von Omnilex extrahiert

Omnilex-Zusammenfassung

The Federal Supreme Court held that the complaint against the Ticino Insurance Court was inadmissible because it did not meet the statutory reasoning requirements. The appellant merely repeated allegations of denial and delay of justice, arbitrariness, and abuse of office without engaging with the cantonal court’s reasoning. The Court therefore did not enter into the matter in simplified procedure and ordered the appellant to pay court costs of CHF 200, despite his financial situation, because the filing appeared vexatious.

Omnilex-Regeste

Art. 42 Abs. 1 und 2 BGG; Art. 108 Abs. 1 lit. b BGG; Art. 66 Abs. 1 und 3 BGG: Eine Beschwerde ist nur zulässig, wenn sie Begehren und eine hinreichende Begründung enthält und in gedrängter Form aufzeigt, inwiefern der angefochtene Entscheid Recht verletzt. Bloss appellatorische Kritik oder die pauschale Behauptung von Rechtsverweigerung, Willkür oder Amtsmissbrauch genügt nicht. Fehlt eine rechtsgenügliche Auseinandersetzung mit den Erwägungen der Vorinstanz, ist im vereinfachten Verfahren nicht auf die Beschwerde einzutreten. Bei mutwilliger Einreichung können Gerichtskosten ungeachtet der finanziellen Lage auferlegt werden.

Gesamter Gesetzestext

{T 0/2}
8C_890/2009

Urteil vom 26. Januar 2010
I. sozialrechtliche Abteilung

Besetzung
Bundesrichter Ursprung, Präsident,
Gerichtsschreiber Grünvogel.

Parteien
D.________,
Beschwerdeführer,

gegen

Ufficio del sostegno sociale e dell'inserimento, Viale Officina 6, 6500 Bellinzona,
Beschwerdegegner.

Gegenstand
Sozialhilfe (Prozessvoraussetzung),

Beschwerde gegen den Entscheid des Versicherungsgerichts des Kantons Tessin vom 15. September 2009.

Nach Einsicht
in die Beschwerde vom 20. Oktober 2009 (Poststempel) gegen den Entscheid des Versicherungsgerichts des Kantons Tessin vom 15. September 2009, mit welchem es eine von D.________ gegen das Ufficio del sostegno sociale e dell'inserimento erhobene (Rechtsverzögerungs-)beschwerde guthiess, soweit darauf einzutreten sei,

in Erwägung,
dass das Verfahren mit Blick auf die gesamten Umstände in Deutsch durchgeführt wird,
dass ein Rechtsmittel gemäss Art. 42 Abs. 1 und 2 BGG unter anderem die Begehren und deren Begründung zu enthalten hat, wobei in der Begründung in gedrängter Form darzulegen ist, inwiefern der angefochtene Akt Recht verletzt; Art. 95 ff. BGG nennt dabei die vor Bundesgericht zulässigen Beschwerdegründe,
dass der Beschwerdeführer Rechtsverweigerung und -verzögerung sowie Willkür und Amtsmissbrauch bemängelt, ohne indessen auch nur ansatzweise auf die diesbezüglichen Erwägungen der Vorinstanz einzugehen,
dass dergestalt keine gültige Beschwerde vorliegt,
dass deshalb im vereinfachten Verfahren nach Art. 108 Abs. 1 lit. b BGG auf die Beschwerde nicht einzutreten ist und und der Beschwerdeführer ungeachtet seiner finanziellen Verhältnisse nach Art. 66 Abs. 1 und 3 BGG kostenpflichtig ist, zumal die Eingabe mutwillig erhoben erscheint,
erkennt der Präsident:

1.
Auf die Beschwerde wird nicht eingetreten.

2.
Die Gerichtskosten von Fr. 200.- werden dem Beschwerdeführer auferlegt.

3.
Dieses Urteil wird den Parteien und dem Versicherungsgericht des Kantons Tessin schriftlich mitgeteilt.

Luzern, 26. Januar 2010
Im Namen der I. sozialrechtlichen Abteilung
des Schweizerischen Bundesgerichts
Der Präsident: Der Gerichtsschreiber:

Ursprung Grünvogel

Schlagwörter

social welfareinadmissibilityreasoning requirementnon-entrylegal delaycourt costsvexatious filing

Von Omnilex extrahiert

Kernrechtsfrage

Whether the federal complaint satisfied the requirements of reasoning under the Federal Supreme Court Act.

Extrahierter Entscheid

No. The appellant criticised denial and delay of justice, arbitrariness and abuse of office, but failed to address the cantonal court's reasoning in any way.

Extrahierte Begründung

Under Art. 42(1) and (2) BGG, an appeal must state requests and reasons and explain succinctly how the challenged decision violates law; this was not done.

Kernrechtsfrage

Whether the appeal should be entered into under the simplified procedure and what costs consequence follows.

Extrahierter Entscheid

The appeal was not entered into in simplified procedure, and the appellant was ordered to pay court costs despite his financial situation because the filing appeared vexatious.

Extrahierte Begründung

Because no valid appeal was filed, non-entry followed under Art. 108(1)(b) BGG; costs were imposed under Art. 66(1) and (3) BGG.

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