Non-entry for insufficient reasoning in disability insurance appeal

8C_739/2010Bundesgericht / IV. öffentlich-rechtliche Abteilung28.09.2010Inadmissible

Von Omnilex extrahiert

Omnilex-Zusammenfassung

The Federal Supreme Court did not enter into a disability insurance complaint because it failed to satisfy the statutory reasoning requirements. The appellant limited himself to criticizing the medical investigations accepted by the cantonal court, without showing any legal or constitutional error in the challenged decision. The deficiency was obvious, so the case was decided in simplified procedure. Court costs of CHF 300 were imposed on the appellant.

Omnilex-Regeste

Art. 42 Abs. 1 und 2 BGG; Art. 108 Abs. 1 lit. b BGG: Das Rechtsmittel muss die Begehren und eine hinreichende Begründung enthalten; erforderlich ist die Auseinandersetzung mit den tragenden Erwägungen des angefochtenen Entscheids und die Darlegung, inwiefern Recht verletzt wird. Rein appellatorische Kritik an der Beweiswürdigung oder an medizinischen Abklärungen genügt nicht. Ist der Begründungsmangel offensichtlich, kann im vereinfachten Verfahren auf das Rechtsmittel nicht eingetreten werden (vgl. auch Art. 108 Abs. 1 lit. b BGG). Die Kostenfolge richtet sich nach Art. 66 Abs. 1 BGG.

Gesamter Gesetzestext

{T 0/2}
8C_739/2010

Urteil vom 28. September 2010
I. sozialrechtliche Abteilung

Besetzung
Bundesrichter Ursprung, Präsident,
Gerichtsschreiber Grünvogel.

Verfahrensbeteiligte
R.________,
vertreten durch Milosav Milovanovic,
Beschwerdeführer,

gegen

IV-Stelle Schwyz, Rubiswilstrasse 8, 6438 Ibach,
Beschwerdegegnerin.

Gegenstand
Invalidenversicherung (Prozessvoraussetzung),

Beschwerde gegen den Entscheid des Verwaltungsgerichts des Kantons Schwyz
vom 22. Juni 2010.

Nach Einsicht
in die Beschwerde vom 13. September 2010 gegen den Entscheid des Verwaltungsgerichts des Kantons Schwyz vom 22. Juni 2010,
in Erwägung,
dass ein Rechtsmittel gemäss Art. 42 Abs. 1 und 2 BGG unter anderem die Begehren und deren Begründung zu enthalten hat, wobei in der Begründung in gedrängter Form darzulegen ist, inwiefern der angefochtene Akt Recht verletzt; Art. 95 ff. BGG nennt dabei die vor Bundesgericht zulässigen Beschwerdegründe,
dass der Beschwerdeführer letztinstanzlich einzig die von der Verwaltung vorgenommenen, von der Vorinstanz mit einlässlicher Begründung für hinreichend erachteten medizinischen Abklärungen kritisiert, ohne dabei auch nur ansatzweise aufzuzeigen, inwiefern die diesbezüglichen Erwägungen im angefochtenen Entscheid oder das Urteil im Ergebnis rechts- bzw. verfassungswidrig sein sollen; eine rein appellatorische Kritik genügt nicht (BGE 130 I 290 E. 4.10 S. 302), worauf der Rechtsvertreter mit einlässlicheren Erwägungen bereits verschiedentlich hingewiesen worden ist (zuletzt mit Urteil 8C_348/2010 vom 11. Juni 2010; siehe etwa auch Urteil 9C_175/2010 vom 9. März 2010),
dass dieser Begründungsmangel offensichtlich ist, weshalb über die Beschwerde im vereinfachten Verfahren nach Art. 108 Abs. 1 lit. b BGG entschieden wird,
dass dem Verfahrensausgang entsprechend die Gerichtskosten dem Beschwerdeführer aufzuerlegen sind (Art. 66 Abs. 1 BGG),

erkennt der Präsident:

1.
Auf die Beschwerde wird nicht eingetreten.

2.
Die Gerichtskosten von Fr. 300.- werden dem Beschwerdeführer auferlegt.

3.
Dieses Urteil wird den Parteien, dem Verwaltungsgericht des Kantons Schwyz und dem Bundesamt für Sozialversicherungen schriftlich mitgeteilt.

Luzern, 28. September 2010

Im Namen der I. sozialrechtlichen Abteilung
des Schweizerischen Bundesgerichts
Der Präsident: Der Gerichtsschreiber:

Ursprung Grünvogel

Schlagwörter

disability insuranceadmissibilityreasoning requirementappellate criticismmedical assessmentcourt costs

Von Omnilex extrahiert

Kernrechtsfrage

Whether the appeal met the Federal Supreme Court's reasoning requirements under Art. 42 BGG.

Extrahierter Entscheid

No. The appellant merely criticized the medical assessments in an appellatory manner and failed to explain how the contested decision violated law or constitutional rights.

Extrahierte Begründung

Under Art. 42(1)-(2) BGG, an appeal must state requests and reasons and show, in concise form, which legal provisions were violated. The filing did not engage with the decisive reasoning of the lower court; appellatory criticism is insufficient.

Kernrechtsfrage

Allocation of court costs after non-entry.

Extrahierter Entscheid

Court costs are charged to the appellant because the complaint was not entered into.

Extrahierte Begründung

Costs follow the outcome of the proceedings under Art. 66(1) BGG.

Setzen Sie Ihre Recherche in ChatGPT oder Claude fort

Verbinden Sie Omnilex, um den Rechtskorpus über Ihren KI-Assistenten zu durchsuchen.