Non-payment of advance costs leads to non-entry

8C_674/2009Bundesgericht / IV. öffentlich-rechtliche Abteilung16.10.2009Inadmissible

Von Omnilex extrahiert

Omnilex-Zusammenfassung

B.________, represented by H.________, filed an appeal against a judgment of the Federal Administrative Court in an invalidity insurance matter. The Federal Supreme Court ordered an advance on costs, first by decision of 24 August 2009 and then, after the first order was deemed served despite being uncollected, by a grace-period order of 17 September 2009. The advance was not paid in either period. The court therefore held the appeal manifestly inadmissible and issued a non-entry decision in simplified procedure. It exceptionally waived court costs.

Omnilex-Regeste

Art. 44 Abs. 2, Art. 62 Abs. 3 und Art. 108 BGG; Nichtleistung des Kostenvorschusses trotz angesetzter Nachfrist: Wird eine Kostenvorschussverfügung an die vom Beschwerdeführer angegebene Adresse als Gerichtsurkunde versandt und nicht abgeholt, gilt sie als zugestellt. Bleibt der Vorschuss auch innert Nachfrist unbezahlt, ist auf das Rechtsmittel wegen offensichtlicher Unzulässigkeit im vereinfachten Verfahren nicht einzutreten. Die Kostenauflage kann ausnahmsweise nach Art. 66 Abs. 1 BGG unterbleiben (E. 1).

Gesamter Gesetzestext

{T 0/2}
8C_674/2009

Urteil vom 16. Oktober 2009
I. sozialrechtliche Abteilung

Besetzung
Bundesrichter Ursprung, Präsident,
Gerichtsschreiber Batz.

Parteien
B.________,
vertreten durch H.________,
Beschwerdeführer,

gegen

IV-Stelle für Versicherte im Ausland,
Avenue Edmond-Vaucher 18, 1203 Genf,
Beschwerdegegnerin.

Gegenstand
Invalidenversicherung (Prozessvoraussetzung),

Beschwerde gegen den Entscheid des
Bundesverwaltungsgerichts vom 17. Juni 2009.

In Erwägung,
dass B.________ mit Eingabe vom 17. August 2009 (Poststempel) Beschwerde gegen den Entscheid des Bundesverwaltungsgerichts vom 17. Juni 2009 erhoben hat,

dass das Bundesgericht den Beschwerdeführer mit Verfügung vom 24. August 2009 aufgefordert hat, bis spätestens am 8. September 2009 einen Kostenvorschuss von Fr. 500.- zu bezahlen,

dass die als Gerichtsurkunde an die vom Beschwerdeführer angegebene Adresse versandte Verfügung nach Ablauf der Abholfrist am 3. September 2009 als "Nicht abgeholt" an das Bundesgericht zurückgelangt ist,
dass diese Verfügung gemäss Art. 44 Abs. 2 BGG als zugestellt gilt (vgl. BGE 134 V 49 E. 4 f. S. 51 f.; 130 III 396 E. 1.2.3 S. 399; je mit weiteren Hinweisen),

dass der Beschwerdeführer den Kostenvorschuss innert Frist nicht geleistet hat,

dass dem Beschwerdeführer daher gemäss Art. 62 Abs. 3 BGG eine Nachfrist zur Bezahlung des Vorschusses bis zum 29. September 2009 angesetzt wurde, ansonsten auf das Rechtsmittel nicht eingetreten werde (Verfügung vom 17. September 2009),

dass diese wiederum als Gerichtsurkunde an die vom Beschwerdeführer angegebene Adresse versandte Verfügung nach Ablauf der Abholfrist am 25./29. September 2009 ebenfalls mit dem Vermerk "Nicht abgeholt" an das Bundesgericht zurückgelangt ist,

dass diese Verfügung gemäss Art. 44 Abs. 2 BGG ebenso als zugestellt gilt,
dass der Beschwerdeführer den ihm auferlegten Kostenvorschuss auch innerhalb der Nachfrist (Verfügung vom 17. September 2009) nicht geleistet hat,
dass deshalb gestützt auf Art. 62 Abs. 3 BGG auf die Beschwerde wegen offensichtlicher Unzulässigkeit im vereinfachten Verfahren nach Art. 108 BGG nicht einzutreten ist,
dass auf eine Kostenauflage für das bundesgerichtliche Verfahren ausnahmsweise verzichtet wird (Art. 66 Abs. 1 BGG),
dass in den Fällen des Art. 108 Abs. 1 BGG der Abteilungspräsident zuständig ist,

erkennt der Präsident:

1.
Auf die Beschwerde wird nicht eingetreten.

2.
Es werden keine Gerichtskosten erhoben.

3.
Dieses Urteil wird den Parteien, dem Bundesverwaltungsgericht, Abteilung III, und dem Bundesamt für Sozialversicherungen schriftlich mitgeteilt.

Luzern, 16. Oktober 2009
Im Namen der I. sozialrechtlichen Abteilung
des Schweizerischen Bundesgerichts
Der Präsident: Der Gerichtsschreiber:

Ursprung Batz

Schlagwörter

invalidity insuranceadvance on costsnon-entryservice by deemed deliverysimplified procedurecourt costs

Von Omnilex extrahiert

Kernrechtsfrage

Whether the appeal could be considered despite the unpaid court cost advance.

Extrahierter Entscheid

No entry could be made because the advance costs were not paid within the original deadline or the extended deadline.

Extrahierte Begründung

The payment orders were deemed served under Art. 44(2) BGG after uncollected return; non-payment triggered Art. 62(3) BGG, so the appeal was manifestly inadmissible and had to be dealt with in the simplified procedure under Art. 108 BGG.

Kernrechtsfrage

Whether court costs should be charged for the federal proceedings.

Extrahierter Entscheid

No court costs were imposed exceptionally.

Extrahierte Begründung

The court expressly waived the allocation of costs under Art. 66(1) BGG.

Setzen Sie Ihre Recherche in ChatGPT oder Claude fort

Verbinden Sie Omnilex, um den Rechtskorpus über Ihren KI-Assistenten zu durchsuchen.