Non-entry for insufficient appeal reasoning

8C_453/2010Bundesgericht / IV. öffentlich-rechtliche Abteilung10.06.2010Dismissed

Von Omnilex extrahiert

Omnilex-Zusammenfassung

L.________ appealed a cantonal non-entry decision concerning family allowances. The Federal Court held that the appeal did not satisfy the requirements of Art. 42 BGG because it failed to explain why the cantonal court should have entered into the case. Since the submission dealt only with the merits and not with the challenged procedural ruling, the court did not enter into the appeal under the simplified procedure. No court costs were imposed.

Omnilex-Regeste

Art. 42 Abs. 1 und 2 BGG; Art. 108 Abs. 1 lit. b BGG; Anforderungen an die Begründung einer Beschwerde gegen einen Nichteintretensentscheid. Eine Rechtsmittelschrift muss sich in gedrängter Form mit den tragenden Erwägungen des angefochtenen Nichteintretensentscheids auseinandersetzen und darlegen, inwiefern dieser Recht verletzt. Wer bei Anfechtung eines Nichteintretensentscheids lediglich die materielle Streitfrage thematisiert, ohne aufzuzeigen, weshalb auf die Vorinstanzbeschwerde hätte eingetreten werden müssen, reicht keine rechtsgenügliche Beschwerde ein; darauf ist im vereinfachten Verfahren nicht einzutreten (vgl. Erw. 1).

Gesamter Gesetzestext

{T 0/2}
8C_453/2010

Urteil vom 10. Juni 2010
I. sozialrechtliche Abteilung

Besetzung
Bundesrichter Ursprung, Präsident,
Gerichtsschreiber Grünvogel.

Verfahrensbeteiligte
L.________,
vertreten durch ihren Ehemann,
Beschwerdeführerin,

gegen

Hotela Familienausgleichskasse,
Rue de la Gare 18, Postfach 1251, 1820 Montreux 1,
Beschwerdegegnerin.

Gegenstand
Familienzulage (Prozessvoraussetzung),

Beschwerde gegen die Verfügung des Sozialversicherungsgerichts des Kantons Zürich vom 22. April 2010.

Nach Einsicht
in die Beschwerde vom 26. Mai 2010 (Poststempel) gegen den Nichteintretensentscheid des Sozialversicherungsgerichts des Kantons Zürich vom 22. April 2010,
in das Schreiben des Bundesgerichts vom 27. Mai 2010 an L.________, wonach die Beschwerde die gesetzlichen Formerfordernisse hinsichtlich Antrag und Begründung nicht zu erfüllen scheine und eine Verbesserung nur innert der Beschwerdefrist möglich sei,
in die daraufhin von L.________ am 31. Mai 2010 (Poststempel) eingereichte Eingabe,

in Erwägung,
dass ein Rechtsmittel gemäss Art. 42 Abs. 1 und 2 BGG unter anderem die Begehren und deren Begründung zu enthalten hat, wobei in der Begründung in gedrängter Form darzulegen ist, inwiefern der angefochtene Akt Recht verletzt; Art. 95 ff. BGG nennt dabei die vor Bundesgericht zulässigen Beschwerdegründe,
dass nach der Rechtsprechung eine Beschwerdeschrift, welche sich bei Nichteintretensentscheiden lediglich mit der materiellen Seite des Falles auseinandersetzt, keine sachbezogene Begründung aufweist und damit keine rechtsgenügliche Beschwerde darstellt (vgl. BGE 123 V 335; 118 Ib 134; ARV 2002 Nr. 7 S. 61 E. 2),
dass die Beschwerdeführerin nicht näher darlegt, weshalb die Vorinstanz auf die Beschwerde hätte eintreten sollen,
dass deshalb im vereinfachten Verfahren nach Art. 108 Abs. 1 lit. b BGG auf die Beschwerde nicht einzutreten ist,
erkennt der Präsident:

1.
Auf die Beschwerde wird nicht eingetreten.

2.
Es werden keine Gerichtskosten erhoben.

3.
Dieses Urteil wird den Parteien, dem Sozialversicherungsgericht des Kantons Zürich und dem Bundesamt für Sozialversicherungen schriftlich mitgeteilt.

Luzern, 10. Juni 2010

Im Namen der I. sozialrechtlichen Abteilung
des Schweizerischen Bundesgerichts
Der Präsident: Der Gerichtsschreiber:

Ursprung Grünvogel

Schlagwörter

social insurancefamily allowanceappeal admissibilityreasoning requirementnon-entry decision

Von Omnilex extrahiert

Kernrechtsfrage

Whether the appeal met the formal requirements of Art. 42 BGG, especially a proper request and reasoning.

Extrahierter Entscheid

The appeal did not sufficiently explain why the cantonal court should have entered into the case; the formal requirements were not met.

Extrahierte Begründung

Under Art. 42 BGG, an appeal must contain requests and a concise explanation of how the contested decision violates law. Where a non-entry decision is challenged, addressing only the merits is not a legally sufficient ground for appeal.

Kernrechtsfrage

Whether the Federal Court should enter into the appeal in simplified procedure.

Extrahierter Entscheid

The court refused to enter into the appeal in simplified procedure under Art. 108(1)(b) BGG.

Extrahierte Begründung

Because the appellant failed to provide a legally sufficient challenge to the non-entry decision, the appeal was manifestly inadmissible.

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