7B_992/2025
Verfügung vom 30. Oktober 2025
II. strafrechtliche Abteilung
Besetzung
Bundesrichterin Koch, als Instruktionsrichterin,
Gerichtsschreiberin Sauthier.
Verfahrensbeteiligte
A.________,
Beschwerdeführerin,
gegen
Moritz Heinz Lüthi, Staatsanwalt, Staatsanwaltschaft Limmattal/Albis, Bahnhofplatz 10, 8953 Dietikon,
Beschwerdegegner,
Staatsanwaltschaft Limmattal/Albis,
Bahnhofplatz 10, Postfach, 8953 Dietikon.
Gegenstand
Ausstand; Rückzug,
Beschwerde gegen den Beschluss des Obergerichts des Kantons Zürich, III. Strafkammer, vom 28. August 2025 (UA250014-O/U/BEE).
Erwägungen:
1.
Mit Eingabe vom 25. September 2025, ergänzt am 26. September 2025 sowie am 4. Oktober 2025 erhob A.________ Beschwerde in Strafsachen an das Bundesgericht wegen Rechtsverweigerung. Mit Schreiben vom 15. Oktober 2025 gelangt A.________ an das Bundesgericht und beantragt die "Einstellung" des Verfahrens, da die Rechtsverweigerung der Zürcher Justiz geklärt sei.
2.
Zufolge Rückzugs der Beschwerde ist das Verfahren in Anwendung von Art. 32 Abs. 1 und 2 BGG durch die Instruktionsrichterin als Einzelrichterin als erledigt abzuschreiben.
3.
Die Beschwerdeführerin, die ihre Eingabe zurückgezogen und damit das Dahinfallen des Verfahrens verursacht hat, hat für die bisher entstandenen bundesgerichtlichen Kosten aufzukommen (Art. 66 BGG). Das Gesuch um unentgeltliche Rechtspflege ist abzuweisen, da die Begehren von vornherein aussichtslos waren (Art. 64 Abs. 1 BGG).
Demnach verfügt die Instruktionsrichterin:
1.
Das Verfahren wird infolge Rückzugs der Beschwerde abgeschrieben.
2.
Das Gesuch um unentgeltliche Rechtspflege wird abgewiesen.
3.
Die Gerichtskosten von Fr. 300.-- werden der Beschwerdeführerin auferlegt.
4.
Diese Verfügung wird den Parteien, der Staatsanwaltschaft Limmattal/Albis, dem Obergericht des Kantons Zürich, III. Strafkammer, und Rechtsanwalt Christian Puricel, Thalwil, schriftlich mitgeteilt.
Lausanne, 30. Oktober 2025
Im Namen der II. strafrechtlichen Abteilung
des Schweizerischen Bundesgerichts
Die Instruktionsrichterin: Koch
Die Gerichtsschreiberin: Sauthier