Legal aid granted in nullity appeal proceedings

6S.116/2007Bundesgericht / Strafrechtliche Abteilung23.07.2007Granted

Von Omnilex extrahiert

Omnilex-Zusammenfassung

The Federal Supreme Court’s Criminal Cassation Division granted the respondent’s request for free legal aid in proceedings on the prosecution’s nullity appeal. Referring to the lower court’s findings, it considered the respondent indigent and held that legal representation was necessary. It therefore appointed Attorney Monika Kocherhans as official defence counsel and set a new 20-day deadline for any observations on the Federal Prosecutor’s appeal. The order was notified to the parties and the Federal Criminal Court.

Omnilex-Regeste

Art. 152 OG; unentgeltliche Rechtspflege und Verbeiständung im bundesgerichtlichen Nichtigkeitsbeschwerdeverfahren: Die Gewährung setzt Bedürftigkeit und Notwendigkeit der Vertretung voraus. Stützt sich das Gericht auf die vorinstanzlichen Feststellungen zur Mittellosigkeit und erscheint die Bestellung eines Rechtsbeistands als erforderlich, ist das Gesuch gutzuheissen. Mit der Bestellung des amtlichen Verteidigers ist dem Beschwerdegegner eine neue Frist zur Einreichung von Gegenbemerkungen anzusetzen.

Gesamter Gesetzestext

{T 0/2}
6S.116/2007 /hum

Beschluss vom 23. Juli 2007
Kassationshof

Besetzung
Bundesrichter Schneider, Präsident,
Bundesrichter Wiprächtiger, Ferrari,
Gerichtsschreiberin Arquint Hill.

Parteien
Schweizerische Bundesanwaltschaft, 3003 Bern,
Beschwerdeführerin,

gegen

A.________,
Beschwerdegegner, vertreten durch Rechtsanwältin Monika Kocherhans,

Gegenstand
Nichteintreten auf die Anklage wegen Betrugs,

Nichtigkeitsbeschwerde gegen den Entscheid des Bundesstrafgerichts, Strafkammer, vom 4. Dezember 2006.

Das Bundesgericht zieht in Erwägung:
1.
Das Bundesstrafgericht sprach A.________ mit Entscheid vom 4. Dezember 2006 der mehrfachen Geldfälschung schuldig. Auf die Anklagen wegen Betrugs und Widerhandlung gegen das Betäubungsmittelgesetz trat es nicht ein. In Zusatz zum Strafbefehl der Staatsanwaltschaft Limmattal/Albis vom 7. März 2006 bestrafte es ihn mit 14 Monaten Zuchthaus und erklärte die ihm mit Strafbefehl der Staatsanwaltschaft Limmattal/Albis vom 16. Juli 2005 auferlegte Strafe von 90 Tagen Gefängnis für vollziehbar. Die Schweizerische Bundesanwaltschaft führt beim Bundesgericht Nichtigkeitsbeschwerde. Mit Verfügung vom 22. Juni 2007 wurde A.________ eingeladen, Gegenbemerkungen zur Nichtigkeitsbeschwerde der Bundesanwaltschaft einzureichen.

Die amtliche Verteidigerin des Beschwerdegegners (vgl. Art. 37 Abs. 2 BStP) wendet sich mit Eingabe vom 11. Juli 2007 ans Bundesgericht und beantragt sinngemäss, es sei dem Beschwerdegegner für das Verfahren vor Bundesgericht in der Person von Rechtsanwältin Monika Kocherhans eine amtliche Verteidigerin zu bestellen.
Die Voraussetzungen für die unentgeltliche Rechtspflege und Verbeiständung nach Art. 152 OG sind erfüllt. Gemäss den Ausführungen der Vorinstanz (vgl. angefochtenen Entscheid S. 9/10) kann davon ausgegangen werden, dass der Beschwerdegegner bedürftig ist. Die Beigabe eines unentgeltlichen Rechtsbeistandes erscheint auch als notwendig. Das Gesuch ist gutzuheissen.

Demnach beschliesst das Bundesgericht:
1.
Dem Beschwerdegegner A.________ wird die unentgeltliche Rechtspflege gewährt, und Rechtsanwältin Monika Kocherhans wird für das bundesgerichtliche Verfahren als amtliche Verteidigerin im Sinne von Art. 152 OG bezeichnet.
2.
Dem Beschwerdegegner A.________ wird eine neue Frist von 20 Tagen ab Zustellung dieses Beschlusses angesetzt, um allfällige Gegenbemerkungen zur Nichtigkeitsbeschwerde der Bundesanwaltschaft einzureichen.
3.
Dieser Beschluss wird den Parteien und dem Bundesstrafgericht, Strafkammer, schriftlich mitgeteilt.
Lausanne, 23. Juli 2007
Im Namen des Kassationshofes
des Schweizerischen Bundesgerichts
Der Präsident: Die Gerichtsschreiberin:

Schlagwörter

legal aidappointed counselnullity appealindigencecriminal procedureresponse deadline

Von Omnilex extrahiert

Kernrechtsfrage

Whether the respondent qualifies for free legal aid and appointed counsel in the federal nullity appeal proceedings.

Extrahierter Entscheid

The requirements for free legal aid were met; the respondent was found indigent and counsel was necessary.

Extrahierte Begründung

The court relied on the lower court's assessment of indigence and held that appointing counsel was necessary for the proceedings.

Kernrechtsfrage

Whether the respondent should receive a new time limit to file comments on the federal prosecution's nullity appeal.

Extrahierter Entscheid

A new 20-day deadline was set from service of the order.

Extrahierte Begründung

Because legal aid was granted and counsel appointed, the respondent was to be given time to submit observations.

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