No standing to challenge non-entry on criminal complaint

6B_850/2009Bundesgericht / Strafrechtliche Abteilung22.10.2009Inadmissible

Von Omnilex extrahiert

Omnilex-Zusammenfassung

The Federal Supreme Court held that the complainant lacked standing to challenge the cantonal prosecutor’s non-entry decision concerning alleged tax evasion and tax fraud. He was neither a private prosecutor nor a victim under the BGG, and any claimed tax-law cooperation duty did not create federal standing. The Court therefore did not enter into the complaint. It also rejected the request for legal aid because the appeal had no prospects of success, and it imposed reduced court costs of CHF 500 on the appellant in view of his financial situation.

Omnilex-Regeste

Art. 81 Abs. 1 lit. b Ziff. 4 und 5 BGG, Art. 108 BGG; Beschwerdelegitimation gegen die Nichtanhandnahme einer Strafanzeige. Wer weder Privatstrafkläger noch Opfer im Sinne des BGG ist, ist zur Beschwerde gegen einen kantonalen Nichteintretensentscheid grundsätzlich nicht legitimiert. Eine behauptete Mitwirkungspflicht nach Steuerrecht begründet für dieses bundesgerichtliche Beschwerdeverfahren keine Legitimation. Bei fehlender Legitimation ist auf die Beschwerde im Verfahren nach Art. 108 BGG nicht einzutreten. Unentgeltliche Rechtspflege setzt hinreichende Erfolgsaussichten voraus; bei Aussichtslosigkeit ist das Gesuch abzuweisen. Die Gerichtsgebühr ist nach Art. 66 und 65 BGG unter Berücksichtigung der finanziellen Lage festzusetzen.

Gesamter Gesetzestext

{T 0/2}
6B_850/2009

Urteil vom 22. Oktober 2009
Strafrechtliche Abteilung

Besetzung
Bundesrichter Favre, Präsident,
Gerichtsschreiber Monn.

Parteien
X._________,
Beschwerdeführer,

gegen

Oberstaatsanwaltschaft des Kantons Zürich, 8090 Zürich,
Beschwerdegegnerin.

Gegenstand
Nichteintreten auf Strafanzeige (Steuerhinterziehung, Steuerbetrug etc.),

Beschwerde gegen den Beschluss des Obergerichts des Kantons Zürich, III. Strafkammer, vom 24. August 2009 (UK090211/U/bee).

Der Präsident zieht in Erwägung:

1.
Nachdem der Beschwerdeführer mehrere Personen, darunter einen früheren Steuerkommissär wegen Steuerhinterziehung und Steuerbetrugs angezeigt hatte, trat die Staatsanwaltschaft Zürich mit Verfügung vom 12. Juni 2009 auf die Anzeige nicht ein. Im angefochtenen Entscheid wurde ein dagegen gerichteter Rekurs des Beschwerdeführers abgewiesen. Es ist nicht recht ersichtlich, unter welchem Titel der Beschwerdeführer zur vorliegenden Beschwerde legitimiert sein könnte. Jedenfalls ist er nicht Privatstrafkläger im Sinne von Art. 81 Abs. 1 lit. b Ziff. 4 BGG und auch nicht Opfer im Sinne von Art. 81 Abs. 1 lit. b Ziff. 5 BGG. Von einer "gesetzlichen Mitwirkungspflicht gemäss revidiertem Steuergesetz" (Beschwerde S. 1) kann jedenfalls in Bezug auf das vorliegende Beschwerdeverfahren nicht die Rede sein. Auf die Beschwerde ist mangels Legitimation des Beschwerdeführers im Verfahren nach Art. 108 BGG nicht einzutreten.

2.
Die Gerichtskosten sind dem Beschwerdeführer aufzuerlegen (Art. 66 Abs. 1 BGG). Das Gesuch um unentgeltliche Rechtspflege ist in Anwendung von Art. 64 BGG abzuweisen, weil die Rechtsbegehren aussichtslos erschienen. Es kann davon ausgegangen werden, dass der Beschwerdeführer seit dem 1. März 2003 ohne Arbeit ist (act. 6 S. 2). Seiner finanziellen Lage ist bei der Bemessung der Gerichtsgebühr Rechnung zu tragen (Art. 65 Abs. 2 BGG).

Demnach erkennt der Präsident:

1.
Auf die Beschwerde wird nicht eingetreten.

2.
Das Gesuch um unentgeltliche Rechtspflege wird abgewiesen.

3.
Die Gerichtskosten von Fr. 500.-- werden dem Beschwerdeführer auferlegt.

4.
Dieses Urteil wird den Parteien und dem Obergericht des Kantons Zürich, III. Strafkammer, schriftlich mitgeteilt.

Lausanne, 22. Oktober 2009

Im Namen der Strafrechtlichen Abteilung
des Schweizerischen Bundesgerichts
Der Präsident: Der Gerichtsschreiber:

Favre Monn

Schlagwörter

standingnon-entrycriminal complainttax fraudprivate prosecutorvictimlegal aidcourt costsinadmissibility

Von Omnilex extrahiert

Kernrechtsfrage

Whether the appellant had standing to challenge the cantonal decision on non-entry into his criminal complaint.

Extrahierter Entscheid

He lacked standing because he was neither a private prosecutor nor a victim within the meaning of the Federal Supreme Court Act.

Extrahierte Begründung

The appeal did not show any legal basis for standing. The asserted duty to cooperate under revised tax law did not confer standing in this federal criminal appeal.

Kernrechtsfrage

Whether the request for legal aid should be granted.

Extrahierter Entscheid

No, because the appeal was hopeless.

Extrahierte Begründung

As the complaint was inadmissible for lack of standing, the legal aid request had to be refused.

Kernrechtsfrage

How the costs should be allocated.

Extrahierter Entscheid

Costs were imposed on the appellant, with reduced fees reflecting his financial situation.

Extrahierte Begründung

Under the Federal Supreme Court Act, court costs are borne by the unsuccessful party, but the appellant’s financial situation could be taken into account when fixing the fee.

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