Criminal complaint inadmissible for lack of standing and substantiation

6B_217/2009Bundesgericht / Strafrechtliche Abteilung07.05.2009Dismissed

Von Omnilex extrahiert

Omnilex-Zusammenfassung

X.________ challenged the cantonal refusal to open a criminal investigation against his guardianship official. The Federal Supreme Court held that his standing to bring a criminal complaint was not apparent and that the submissions were in large part unintelligible, insufficiently reasoned, and partly out of time. In summary proceedings under Art. 108 BGG, the court therefore did not enter into the complaint. As an exception, no court costs were imposed.

Omnilex-Regeste

Art. 81 BGG; Art. 42 Abs. 2 und 7 BGG; Art. 106 Abs. 2 BGG; Art. 108 BGG: Eintreten auf die Beschwerde in Strafsachen setzt eine durch die Vorbringen und Aktenlage erkennbare Beschwerdeberechtigung sowie eine hinreichende Begründung innert Frist voraus. Fehlt es daran oder sind Eingaben teilweise verspätet, ist im vereinfachten Verfahren kein Eintreten angezeigt. Die summarische Beurteilung gestattet ein Nichteintreten ohne vertiefte Prüfung der materiellen Rügen (vgl. auch die Anforderungen an die qualifizierte Rügeobliegenheit).

Gesamter Gesetzestext

{T 0/2}
6B_217/2009

Urteil vom 7. Mai 2009
Strafrechtliche Abteilung

Besetzung
Bundesrichter Favre, Präsident,
Gerichtsschreiberin Arquint Hill.

Parteien
X.________,
Beschwerdeführer,

gegen

Oberstaatsanwaltschaft des Kantons Zürich, Florhofgasse 2, 8001 Zürich,
Beschwerdegegnerin.

Gegenstand
Eröffnung einer Untersuchung gegen Behördenmitglieder und Beamte,

Beschwerde gegen den Beschluss des Obergerichts des Kantons Zürich, II. Zivilkammer, vom 9. März 2009.

Der Präsident zieht in Erwägung:

1.
Im angefochtenen Entscheid trat das Obergericht des Kantons Zürich mit Beschluss vom 9. März 2009 auf einen Rekurs des Beschwerdeführers nicht ein, mit welchem sich dieser dagegen richtete, dass in Bezug auf eine von ihm eingereichte Strafanzeige gegen seinen Amtsvormund keine Strafuntersuchung eröffnet wurde. Der Beschwerdeführer gelangt an das Bundesgericht. Dass und inwieweit der Beschwerdeführer als Anzeigeerstatter gegen seinen Amtsvormund wegen "Einbruch/Sachbeschädigung StGB 254 Urkundenbeseitigungen" zur Beschwerde in Strafsachen berechtigt im Sinne von Art. 81 BGG sein könnte, ist nicht ersichtlich. Dazu kommt, dass die zahlreichen, weitgehend unverständlichen Beschwerdeeingaben nicht hinreichend begründet im Sinne von Art. 42 Abs. 2 bzw. Art. 106 Abs. 2 BGG, teilweise nach Ablauf der Beschwerdefrist eingereicht wurden und insoweit verspätet und zudem unzulässig im Sinne von Art. 42 Abs. 7 BGG sind (hierzu vgl. auch den angefochtenen Entscheid, S. 3). Darauf ist im Verfahren nach Art. 108 BGG nicht einzutreten

2.
Auf eine Kostenauflage wird ausnahmsweise verzichtet.
Demnach erkennt der Präsident:

1.
Auf die Beschwerde wird nicht eingetreten.

2.
Es werden keine Kosten erhoben.

3.
Dieses Urteil wird den Parteien und dem Obergericht des Kantons Zürich, II. Zivilkammer, schriftlich mitgeteilt.

Lausanne, 7. Mai 2009

Im Namen der Strafrechtlichen Abteilung
des Schweizerischen Bundesgerichts
Der Präsident: Die Gerichtsschreiberin:

Favre Arquint Hill

Schlagwörter

standinginadmissibilitycriminal complaintreasoned appeallate filingcourt costs

Von Omnilex extrahiert

Kernrechtsfrage

Whether the criminal complaint to the Federal Supreme Court was admissible, in particular whether the appellant had standing under Art. 81 BGG and had sufficiently reasoned the filing under Arts. 42 and 106 BGG.

Extrahierter Entscheid

The complaint could not be entered upon because standing was not apparent and the submissions were inadequately reasoned and partly late.

Extrahierte Begründung

As a mere reporting party, the appellant's ability to appeal was not evident. In addition, the numerous filings were largely unintelligible, insufficiently substantiated, and in part filed after the appeal deadline; they were therefore inadmissible under the BGG procedural rules, so summary non-entry was warranted.

Setzen Sie Ihre Recherche in ChatGPT oder Claude fort

Verbinden Sie Omnilex, um den Rechtskorpus über Ihren KI-Assistenten zu durchsuchen.