Proceedings discontinued after withdrawal of the complaint

5A_406/2007Bundesgericht / II. zivilrechtliche Abteilung22.08.2007Withdrawn

Von Omnilex extrahiert

Omnilex-Zusammenfassung

The appellant withdrew her complaint against the Solothurn supervisory authority in debt enforcement and bankruptcy matters. The President of the Second Civil Law Division therefore discontinued the Federal Supreme Court proceedings. On request, the court also waived any court fee. The order was communicated to the appellant, the cantonal bankruptcy office, and the supervisory authority.

Omnilex-Regeste

Art. 71 BGG i.V.m. Art. 73 BZP; Art. 32 Abs. 2 BGG: Wird die Beschwerde vor Bundesgericht zurückgezogen, schreibt der Abteilungspräsident das Verfahren als erledigt ab. Mit dem Rückzug entfällt die materielle Behandlung; auf Gesuch hin kann von der Erhebung einer Gerichtsgebühr abgesehen werden.

Gesamter Gesetzestext

{T 0/2}
5A_406/2007 /blb

Verfügung vom 22. August 2007
Präsident der II. zivilrechtlichen Abteilung

Besetzung
Bundesrichter Raselli, Präsident,
Gerichtsschreiber Füllemann.

Parteien
X.________,
Beschwerdeführerin,

gegen

Aufsichtsbehörde für Schuldbetreibung und Konkurs des Kantons Solothurn, Amthaus 1, 4502 Solothurn.

Gegenstand
Konkursbeschlag,

Beschwerde nach Art. 72ff. BGG gegen das Urteil der Aufsichtsbehörde für Schuldbetreibung und Konkurs
des Kantons Solothurn vom 27. Juni 2007.

Der Präsident hat nach Einsicht
in die Beschwerde nach Art. 72ff. BGG gegen das Urteil vom 27. Juni 2007 der Aufsichtsbehörde für Schuldbetreibung und Konkurs,

in Erwägung,
dass die Beschwerdeführerin die erwähnte Eingabe mit Schreiben vom 20. August 2007 zurückgezogen hat, die Beschwerde daher durch den Abteilungspräsidenten (Art. 32 Abs. 2 BGG) abzuschreiben ist (Art. 71 BGG i.V.m. Art. 73 BZP) und antragsgemäss auf die Erhebung einer Gerichtsgebühr verzichtet wird,

verfügt:
1.
Das Verfahren wird als durch Rückzug der Beschwerde erledigt abgeschrieben.
2.
Es wird keine Gerichtsgebühr erhoben.
3.
Diese Verfügung wird der Beschwerdeführerin, dem kantonalen Konkursamt und der Aufsichtsbehörde für Schuldbetreibung und Konkurs des Kantons Solothurn schriftlich mitgeteilt.
Lausanne, 22. August 2007
Der Präsident: Der Gerichtsschreiber:

Schlagwörter

withdrawaldiscontinuancecourt feedebt enforcementbankruptcy supervision

Von Omnilex extrahiert

Kernrechtsfrage

Whether the complaint proceedings should be discontinued after withdrawal of the complaint

Extrahierter Entscheid

The proceedings are discontinued as withdrawn.

Extrahierte Begründung

Since the appellant withdrew the filing, the case had to be struck from the docket pursuant to the applicable procedural rules.

Kernrechtsfrage

Whether a court fee should be charged

Extrahierter Entscheid

No court fee is charged.

Extrahierte Begründung

The court waived the fee as requested.

Setzen Sie Ihre Recherche in ChatGPT oder Claude fort

Verbinden Sie Omnilex, um den Rechtskorpus über Ihren KI-Assistenten zu durchsuchen.