Non-entry for failure to pay advance costs

5A_309/2007Bundesgericht / II. zivilrechtliche Abteilung22.08.2007Inadmissible

Von Omnilex extrahiert

Omnilex-Zusammenfassung

The Federal Supreme Court did not enter into the complaint because the appellant failed to pay the CHF 700 advance on costs within the non-extendable grace period and did not provide the required debit confirmation. The prior warning of non-entry was effective. The appellant was ordered to pay a court fee of CHF 100.

Omnilex-Regeste

Art. 62 Abs. 3 BGG; Art. 108 Abs. 1 lit. a BGG; non-entry for failure to pay an advance on costs within a non-extendable deadline. Where the appellant, after express warning, neither pays the advance within the set grace period nor proves timely debit of the amount to a Swiss postal or bank account, the court must refuse to hear the complaint in summary procedure. The default triggers court costs under Art. 66 Abs. 1 BGG (consid. 1).

Gesamter Gesetzestext

{T 0/2}
5A_309/2007/bnm

Urteil vom 22. August 2007
Präsident der II. zivilrechtlichen Abteilung

Besetzung
Bundesrichter Raselli, Präsident,
Gerichtsschreiber Füllemann.

Parteien
X.________,
Beschwerdeführerin,

gegen

Obergericht des Kantons Bern (Aufsichtsbehörde in Betreibungs- und Konkurssachen), Postfach 7475, 3001 Bern.

Gegenstand
Wiederherstellung der Rechtsvorschlagsfrist.

Beschwerde nach Art. 72ff. BGG gegen den Entscheid vom 31. Mai 2007 des Obergerichts des Kantons Bern.

Der Präsident hat nach Einsicht
in die Beschwerde nach Art. 72ff. BGG gegen den Entscheid vom 31. Mai 2007 des Obergerichts des Kantons Bern (Aufsichtsbehörde in Betreibungs- und Konkurssachen),

in Erwägung,
dass die Beschwerdeführerin mit Nachfristansetzung gemäss Art. 62 Abs. 3 BGG vom 5. Juli 2007 unter Androhung des Nichteintretens bei Säumnis aufgefordert worden ist, den (ihr mit Verfügung vom 19. Juni 2007 auferlegten, jedoch nicht eingegangenen) Kostenvorschuss von Fr. 700.-- innerhalb einer nicht erstreckbaren Nachfrist von 5 Tagen seit der am 6. Juli 2007 erfolgten Zustellung dem Bundesgericht in bar zu zahlen oder zu Gunsten der Bundesgerichtskasse (Postkonto 10-674-3) entweder an einem Schalter der Schweizerischen Post zu übergeben oder (bei Erteilung eines Zahlungsauftrags an die Post oder an eine Bank) einem in der Schweiz befindlichen Post- bzw. Bankkonto der Beschwerde führenden Partei oder ihres Vertreters zu belasten (Art. 48 Abs. 4 BGG) und ausserdem (bei Erteilung eines Zahlungsauftrags) der Bundesgerichtskasse innerhalb von 10 Tagen seit Ablauf der nicht erstreckbaren Nachfrist eine Bestätigung der Postfinance bzw. der Bank einzureichen, wonach der Vorschussbetrag fristgerecht dem Post- bzw. Bankkonto belastet worden ist,
dass die Beschwerdeführerin den Kostenvorschuss auch innerhalb der Nachfrist weder bei der Bundesgerichtskasse in bar geleistet noch zu deren Gunsten an einem Postschalter übergeben und auch nicht den (für den Fall eines Zahlungsauftrags) ihr obliegenden Nachweis der rechtzeitigen Vorschussleistung durch Belastungsbestätigung erbracht hat, weshalb androhungsgemäss gestützt auf Art. 62 Abs. 3 BGG im Verfahren nach Art. 108 Abs. 1 lit. a BGG auf die Beschwerde nicht einzutreten ist und die Beschwerdeführerin kostenpflichtig wird (Art. 66 Abs. 1 BGG),

erkannt:
1.
Auf die Beschwerde wird nicht eingetreten.
2.
Die Gerichtsgebühr von Fr. 100.-- wird der Beschwerdeführerin auferlegt.
3.
Dieses Urteil wird der Beschwerdeführerin, der Y.________ AG, dem Betreibungs- und Konkursamt A.________ und dem Obergericht des Kantons Bern (Aufsichtsbehörde in Betreibungs- und Konkurssachen) schriftlich mitgeteilt.
Lausanne, 22. August 2007
Der Präsident: Der Gerichtsschreiber:

Schlagwörter

debt enforcementadvance on costsnon-entrydeadlinecourt costs

Von Omnilex extrahiert

Kernrechtsfrage

Whether the federal complaint was admissible despite the unpaid advance on costs

Extrahierter Entscheid

No; because the advance was neither paid in cash nor timely evidenced by a debit confirmation within the non-extendable deadline, the complaint could not be entered into.

Extrahierte Begründung

Under Art. 62(3) BGG, failure to pay the advance within the fixed deadline leads to non-entry; the warning had expressly announced this consequence.

Kernrechtsfrage

Allocation of court costs

Extrahierter Entscheid

The appellant had to bear the court fee.

Extrahierte Begründung

Non-entry due to the appellant's default triggered costs under Art. 66(1) BGG.

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