Non-entry for insufficiently reasoned appeal in eviction case

4D_91/2008Bundesgericht / I. zivilrechtliche Abteilung17.07.2008Inadmissible

Von Omnilex extrahiert

Omnilex-Zusammenfassung

The tenant appealed to the Federal Supreme Court against a cantonal decision in an eviction matter after the Obergericht of Thurgau had not entered into his cantonal appeal. The Supreme Court held that his submission of 11 July 2008 did not meet the statutory reasoning requirements because it failed to show which rights had allegedly been violated and did not contain properly substantiated constitutional claims. The complaint was therefore inadmissible. Given the circumstances, the Court waived court costs.

Omnilex-Regeste

Art. 42 Abs. 2, Art. 106 Abs. 2 und Art. 108 Abs. 1 lit. b BGG; Begründungsanforderungen der Beschwerde ans Bundesgericht. Die Beschwerdeschrift muss in Auseinandersetzung mit den Erwägungen des angefochtenen Entscheids darlegen, inwiefern Recht verletzt worden sein soll. Bei Rügen der Verletzung von Grundrechten und kantonalen verfassungsmässigen Rechten gilt das strenge Rügeprinzip; solche Rügen werden nur geprüft, wenn sie ausdrücklich erhoben und substanziiert begründet werden. Fehlt es an einer genügenden Begründung, ist auf die Beschwerde im vereinfachten Verfahren nicht einzutreten.

Gesamter Gesetzestext

{T 0/2}
4D_91/2008 /len

Urteil vom 17. Juli 2008
I. zivilrechtliche Abteilung

Besetzung
Bundesrichter Corboz, Präsident,
Gerichtsschreiber Huguenin.

Parteien
A.________,
Beschwerdeführer,

gegen

X.________,
Beschwerdegegnerin.

Gegenstand
Mieterausweisung,

Verfassungsbeschwerde gegen den Zirkularbeschluss des Obergerichts des Kantons Thurgau vom 6. Mai 2008.

In Erwägung,
dass der Vizepräsident des Bezirksgerichtes Frauenfeld den Beschwerdeführer auf Gesuch der Beschwerdegegnerin mit Verfügung vom 16. April 2008 anwies, die 4 1/2-Zimmerwohnung in der Liegenschaft B.________ sofort, das heisst bis spätestens am 2. Mai 2008 zu verlassen;
dass der Beschwerdeführer gegen diese Verfügung an das Obergericht des Kantons Thurgau rekurrierte, das mit Zirkularbeschluss vom 6. Mai 2008 auf den Rekurs nicht eintrat;
dass der Beschwerdeführer dem Bundesgericht eine vom 11. Juli 2008 datierte Eingabe einreichte, aus der sich ableiten lässt, dass er den Zirkularbeschluss des Obergerichts vom 6. Mai 2008 beim Bundesgericht anfechten will;
dass in den Rechtsmitteln an das Bundesgericht unter Bezugnahme auf die Erwägungen des angefochtenen Entscheides dargelegt werden muss, welche Rechte der beschwerdeführenden Partei durch das kantonale Gericht verletzt worden sind (Art. 42 Abs. 2 BGG), wobei eine allfällige Verletzung der bundesrechtlichen Grundrechte oder kantonaler verfassungsmässiger Rechte vom Bundesgericht nicht von Amtes wegen geprüft wird, sondern nur dann, wenn entsprechende Rügen in der Beschwerdeschrift ausdrücklich erhoben und begründet werden (Art. 106 Abs. 2 BGG);
dass die Eingabe des Beschwerdeführers vom 11. Juli 2008 diese Begründungsanforderungen offensichtlich nicht erfüllt, weshalb auf die Beschwerde mangels hinreichender Begründung nicht einzutreten ist (Art. 108 Abs. 1 lit. b BGG);
dass unter den gegebenen Umständen auf die Erhebung von Gerichtskosten zu verzichten ist (Art. 66 Abs. 1 BGG);

erkennt der Präsident:

1.
Auf die Beschwerde wird nicht eingetreten.

2.
Es werden keine Gerichtskosten erhoben.

3.
Dieses Urteil wird den Parteien und dem Obergericht des Kantons Thurgau schriftlich mitgeteilt.
Lausanne, 17. Juli 2008
Im Namen der I. zivilrechtlichen Abteilung
des Schweizerischen Bundesgerichts
Der Präsident: Der Gerichtsschreiber:

Corboz Huguenin

Schlagwörter

evictionconstitutional complaintreasoning requirementinadmissibilitycourt costs

Von Omnilex extrahiert

Kernrechtsfrage

Whether the constitutional complaint met the Federal Supreme Court's reasoning requirements

Extrahierter Entscheid

The filing did not sufficiently explain which constitutional rights were violated and therefore did not satisfy the mandatory reasoning requirement.

Extrahierte Begründung

The appellant had to address the challenged decision and specify the violated rights; constitutional rights are not reviewed ex officio and must be expressly raised and substantiated.

Kernrechtsfrage

Whether court costs should be charged

Extrahierter Entscheid

No court costs were imposed in view of the circumstances.

Extrahierte Begründung

The court exercised its discretion to waive costs.

Setzen Sie Ihre Recherche in ChatGPT oder Claude fort

Verbinden Sie Omnilex, um den Rechtskorpus über Ihren KI-Assistenten zu durchsuchen.