Appeal dismissed for insufficient reasoning

4D_64/2011Bundesgericht / I. zivilrechtliche Abteilung29.09.2011Inadmissible

Von Omnilex extrahiert

Omnilex-Zusammenfassung

The appellant challenged an eviction order and the cantonal appellate non-entry decision before the Federal Supreme Court. The court held that the filing of 24 August 2011 failed to satisfy the federal reasoning requirements because it did not identify, with reference to the challenged decision, which rights were violated; constitutional complaints are examined only if expressly raised and substantiated. The complaint was therefore not entertained. Court costs of CHF 500 were charged to the appellant.

Omnilex-Regeste

Art. 42 Abs. 1 BGG, Art. 106 Abs. 2 BGG, Art. 117 BGG; Begründungsanforderungen der Beschwerde an das Bundesgericht: Das Rechtsmittel hat unter Auseinandersetzung mit den Erwägungen des angefochtenen Entscheids darzulegen, inwiefern Recht verletzt sein soll. Verfassungsrügen werden nur geprüft, wenn sie ausdrücklich erhoben und begründet werden. Fehlt eine hinreichende Begründung, ist auf die Beschwerde nach Art. 108 Abs. 1 lit. b BGG im vereinfachten Verfahren nicht einzutreten (consid. 1). Bei Nichteintreten sind die Gerichtskosten grundsätzlich der unterliegenden Partei aufzuerlegen (Art. 66 Abs. 1 BGG).

Gesamter Gesetzestext

{T 0/2}
4D_64/2011

Urteil vom 29. September 2011
I. zivilrechtliche Abteilung

Besetzung
Bundesrichterin Klett, Präsidentin,
Gerichtsschreiber Huguenin.

Verfahrensbeteiligte
A.________,
Beschwerdeführerin,

gegen

  1. B. X.________,
  2. C. X.________,
    Beschwerdegegnerinnen.

Gegenstand
Ausweisung,

Beschwerde gegen den Entscheid des Obergerichts des Kantons Luzern, 1. Abteilung, vom 15. Juli 2011.
In Erwägung,
dass der Einzelrichter des Bezirksgerichts Kriens die Beschwerdeführerin mit Entscheid vom 7. Juni 2011 wegen Zahlungsverzugs aus der 4 1/2-Zimmer-Wohnung im 2. Obergeschoss Süd der Liegenschaft Y.________strasse in Z.________ auswies;

dass die Beschwerdeführerin diesen Entscheid am 15. Juni 2011 mit Berufung beim Obergericht des Kantons Luzern anfocht;

dass das Obergericht mit Entscheid vom 15. Juli 2011 auf die Berufung nicht eintrat, weil die von Art. 311 Abs. 1 ZPO vorgeschriebene Begründung des Rechtsmittels fehlte;

dass die Beschwerdeführerin dem Bundesgericht eine vom 24. August 2011 datierte Eingabe einreichte, in der sie erklärte, gegen den Entscheid des Obergerichts vom 15. Juli 2011 Beschwerde zu erheben;

dass in einer Beschwerde an das Bundesgericht unter Bezugnahme auf die Erwägungen des angefochtenen Entscheides dargelegt werden muss, welche Rechte der beschwerdeführenden Partei durch das kantonale Gericht verletzt worden sind (Art. 42 Abs. 1 BGG), wobei eine allfällige Verletzung der bundesrechtlichen Verfassungsrechte vom Bundesgericht nicht von Amtes wegen geprüft wird, sondern nur dann, wenn solche Rügen in der Beschwerdeschrift ausdrücklich erhoben und begründet werden (Art. 106 Abs. 2 und Art. 117 BGG);
dass die Eingabe der Beschwerdeführerin vom 24. August 2011 diesen Anforderungen offensichtlich nicht genügt, weshalb auf die Beschwerde mangels hinreichender Begründung nicht einzutreten ist (Art. 108 Abs. 1 lit. b BGG);

dass die Gerichtskosten der Beschwerdeführerin aufzuerlegen sind (Art. 66 Abs. 1 BGG);

erkennt die Präsidentin:

1.
Auf die Beschwerde wird nicht eingetreten.

2.
Die Gerichtskosten von Fr. 500.-- werden der Beschwerdeführerin auferlegt.

3.
Dieses Urteil wird den Parteien und dem Obergericht des Kantons Luzern, 1. Abteilung, schriftlich mitgeteilt.

Lausanne, 29. September 2011

Im Namen der I. zivilrechtlichen Abteilung
des Schweizerischen Bundesgerichts

Die Präsidentin: Klett

Der Gerichtsschreiber: Huguenin

Schlagwörter

non-entryinsufficient reasoningappeal admissibilitycourt costsevictionrent arrears

Von Omnilex extrahiert

Kernrechtsfrage

Whether the federal complaint was sufficiently reasoned to be entered upon

Extrahierter Entscheid

The complaint did not meet the reasoning requirements and could not be considered.

Extrahierte Begründung

The filing did not explain, by reference to the challenged decision, which rights were violated. Constitutional rights are reviewed only if expressly invoked and substantiated; this was lacking.

Kernrechtsfrage

Allocation of court costs

Extrahierter Entscheid

Court costs were charged to the appellant.

Extrahierte Begründung

As the complaint was not admitted, the costs were imposed on the unsuccessful party.

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