Appeal withdrawn; proceedings struck off and costs imposed

4A_539/2012Bundesgericht / I. zivilrechtliche Abteilung06.12.2012Dismissed

Zusammenfassung

The appellant withdrew her appeal against the judgment of the Zurich Commercial Court. The Federal Supreme Court therefore struck the proceedings off the docket under Art. 32(2) BGG and ordered the appellant to pay reduced court costs of CHF 500 under Art. 66(2) and (3) BGG. The decision was served on the parties and the Commercial Court.

Regest

Art. 32 Abs. 2 BGG; Rückzug der Beschwerde; Abschreibung des Verfahrens. Wird die Beschwerde zurückgezogen, wird das bundesgerichtliche Verfahren als gegenstandslos abgeschrieben. Die Kostenfolgen richten sich nach Art. 66 BGG; bei Rückzug können dem Beschwerdeführer die reduzierten Gerichtskosten auferlegt werden (vgl. auch Art. 66 Abs. 2 und 3 BGG).

Gesamter Gesetzestext

{T 0/2}
4A_539/2012

Verfügung vom 6. Dezember 2012
I. zivilrechtliche Abteilung

Besetzung
Bundesrichterin Klett, Präsidentin,
Gerichtsschreiberin Reitze.

Verfahrensbeteiligte
A.________,
vertreten durch Rechtsanwalt Dr. Kurt Pfau,
Beschwerdeführerin,

gegen

Versicherung X.________ AG,
vertreten durch Rechtsanwalt Dr. Jürg Geiger,
Beschwerdegegnerin.

Gegenstand
Haftung des Motorfahrzeughalters,

Beschwerde gegen das Urteil des Handelsgerichts des Kantons Zürich vom 26. Juni 2012.
In Erwägung,
dass die Beschwerdeführerin die Beschwerde gegen das Urteil des Handelsgerichts des Kantons Zürich vom 26. Juni 2012 zurückgezogen hat;
dass damit das Verfahren nach Art. 32 Abs. 2 BGG abzuschreiben ist;
dass die reduzierten Gerichtskosten der Beschwerdeführerin aufzuerlegen sind (Art. 66 Abs. 2 und 3 BGG);

verfügt die Präsidentin:

1.
Das Verfahren wird infolge Rückzugs der Beschwerde abgeschrieben.

2.
Die Gerichtskosten von Fr. 500.-- werden der Beschwerdeführerin auferlegt.

3.
Dieses Urteil wird den Parteien und dem Handelsgericht des Kantons Zürich schriftlich mitgeteilt.

Lausanne, 6. Dezember 2012

Im Namen der I. zivilrechtlichen Abteilung
des Schweizerischen Bundesgerichts

Die Präsidentin: Klett

Die Gerichtsschreiberin: Reitze

Schlagwörter

appeal withdrawalstruck offcourt costscivil liabilityproceedings termination