Appeal struck out after legal interest lapsed

4A_442/2010Bundesgericht / I. zivilrechtliche Abteilung07.09.2011Dismissed

Von Omnilex extrahiert

Omnilex-Zusammenfassung

The Swiss Federal Supreme Court struck the appeal off the docket after a separate judgment had already annulled the underlying Commercial Court decision and remitted the matter, eliminating any remaining practical interest. After inviting the appellant to comment, the President ordered the case closed in written proceedings. No court costs were charged, and the respondent received no party compensation because it had incurred no expense in the federal proceedings.

Omnilex-Regeste

Art. 32 Abs. 2 BGG; Wegfall des Rechtsschutzinteresses führt zur Abschreibung des Beschwerdeverfahrens. Fällt das aktuelle, schutzwürdige Interesse an der Beurteilung der Beschwerde nachträglich dahin, so ist das Verfahren ohne materielle Prüfung abzuschreiben. Kosten sind nach Art. 66 Abs. 1 zweiter Satz BGG ausnahmsweise zu erlassen, wenn die Umstände dies rechtfertigen; eine Parteientschädigung entfällt, wenn der Gegenpartei im bundesgerichtlichen Verfahren kein Aufwand erwachsen ist.

Gesamter Gesetzestext

{T 0/2}
4A_442/2010

Verfügung vom 7. September 2011
I. zivilrechtliche Abteilung

Besetzung
Bundesrichterin Klett, Präsidentin,
Gerichtsschreiber Huguenin.

Verfahrensbeteiligte
A.________,
vertreten durch Rechtsanwalt Philip Stolkin,
Beschwerdeführerin,

gegen

X.________ AG,
vertreten durch Rechtsanwalt Adelrich Friedli,
Beschwerdegegnerin.

Gegenstand
Haftung des Motorfahrzeughalters; Revision,

Beschwerde gegen den Beschluss des Handelsgerichts des Kantons Zürich vom 14. Juni 2010.
In Erwägung,
dass das Handelsgericht des Kantons Zürich mit Beschluss vom 14. Juni 2010 auf das von der Beschwerdeführerin gegen das Urteil des Handelsgerichts vom 16. Juni 2008 eingereichte Revisionsgesuch nicht eintrat;

dass die Beschwerdeführerin gegen den Beschluss des Handelsgerichts vom 14. Juni 2010 Beschwerde beim Bundesgericht einreichte;

dass das Bundesgericht in einem anderen Verfahren mit Urteil vom 18. April 2011 den Entscheid des Handelsgerichts vom 16. Juni 2008 aufhob und die Sache zur weiteren Behandlung an dieses zurückwies;

dass damit das Rechtsschutzinteresse an der Beurteilung der vorliegenden Beschwerde weggefallen und diese im Verfahren nach Art. 32 Abs. 2 BGG abzuschreiben ist;

dass der Anwalt der Beschwerdeführerin mit Präsidialbrief vom 22. August 2011 aufgefordert wurde, sich zur voraussichtlichen Abschreibung zu äussern, worauf er mit Schreiben vom 1. September 2011 erklärte, mit dem Vorgehen des Bundesgerichts einig zu sein, soweit seiner Klientin keine Prozesskosten entstünden;

dass unter den gegebenen Umständen auf die Erhebung von Gerichtskosten zu verzichten ist (Art. 66 Abs. 1 zweiter Satz BGG);

dass der Beschwerdegegnerin keine Parteientschädigung zuzusprechen ist, da ihr aus dem bundesgerichtlichen Verfahren kein Aufwand erwachsen ist;

verfügt die Präsidentin:

1.
Die Beschwerde wird abgeschrieben.

2.
Es werden keine Gerichtskosten erhoben.

3.
Der Beschwerdegegnerin wird keine Parteientschädigung zugesprochen.

4.
Diese Verfügung wird den Parteien und dem Handelsgericht des Kantons Zürich schriftlich mitgeteilt.

Lausanne, 7. September 2011

Im Namen der I. zivilrechtlichen Abteilung
des Schweizerischen Bundesgerichts

Die Präsidentin: Klett

Der Gerichtsschreiber: Huguenin

Schlagwörter

legal intereststrike-outrevisioncourt costsparty compensationmootness

Von Omnilex extrahiert

Kernrechtsfrage

Whether the appeal should be struck out because the legal interest had lapsed after remittal in another proceeding.

Extrahierter Entscheid

The appeal was struck out because the appellant no longer had a protectable interest in having the challenged order reviewed.

Extrahierte Begründung

The earlier Federal Supreme Court judgment of 18 April 2011 annulled the Commercial Court judgment of 16 June 2008 and remitted the case, so review of the present appeal was no longer useful.

Kernrechtsfrage

Whether court costs should be charged despite the strike-out.

Extrahierter Entscheid

No court costs were imposed.

Extrahierte Begründung

Given the circumstances, the court waived costs under Art. 66(1) second sentence BGG.

Kernrechtsfrage

Whether the respondent was entitled to party compensation.

Extrahierter Entscheid

No party compensation was awarded to the respondent.

Extrahierte Begründung

The respondent incurred no expense in the federal proceedings.

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