Inadmissible appeal for insufficient reasoning; legal aid denied

4A_393/2012Bundesgericht / I. zivilrechtliche Abteilung23.07.2012Inadmissible

Von Omnilex extrahiert

Omnilex-Zusammenfassung

The tenants appealed to the Federal Supreme Court against a cantonal decision refusing them legal aid in lease-termination litigation. The Court held that the filing did not meet the reasoning requirements of the Federal Supreme Court Act because it merely listed constitutional provisions without showing, by reference to the cantonal reasoning, how the decision was unlawful. The appeal was therefore not entered into. The request for suspensive effect became moot, and legal aid before the Federal Supreme Court was denied because the appeal had no prospects of success. Court costs of CHF 300 were imposed jointly and severally on the appellants.

Omnilex-Regeste

Art. 42 Abs. 1 und 2 sowie Art. 106 Abs. 2 BGG; Begründungsanforderungen der Beschwerde ans Bundesgericht: Die Beschwerdeschrift muss sich mit den tragenden Erwägungen des angefochtenen Entscheids auseinandersetzen und darlegen, inwiefern bundesrechtliche oder verfassungsmässige Rechte verletzt sein sollen; die blosse Aufzählung von Verfassungsnormen genügt nicht. Rügen der Verletzung verfassungsmässiger Rechte werden nur geprüft, soweit sie ausdrücklich erhoben und begründet werden. Fehlt es daran, ist auf die Beschwerde im Verfahren nach Art. 108 Abs. 1 lit. b BGG nicht einzutreten. Ein Gesuch um unentgeltliche Rechtspflege ist bei Aussichtslosigkeit abzuweisen (Art. 64 Abs. 1 BGG).

Gesamter Gesetzestext

{T 0/2}
4A_393/2012

Urteil vom 23. Juli 2012
I. zivilrechtliche Abteilung

Besetzung
Bundesrichterin Klett, Präsidentin,
Gerichtsschreiber Huguenin.

Verfahrensbeteiligte
A. und B. X.________,
Beschwerdeführer,

gegen

C. und D. Y.________,
vertreten durch Rechtsanwalt Hans Martin Hadorn,
Beschwerdegegner.

Gegenstand
Kündigung; Miete; unentgeltliche Rechtspflege,

Beschwerde gegen den Entscheid des Obergerichts des Kantons Bern, Zivilabteilung, 1. Zivilkammer, vom 17. Mai 2012.
In Erwägung,
dass das Regionalgericht Oberland mit Entscheid vom 10. Februar 2012 auf die von den Beschwerdeführern gegen die Beschwerdegegner erhobene Klage auf Anfechtung der Kündigung des Mietvertrages nicht eintrat;

dass die Beschwerdeführer am 20. März 2012 Berufung beim Obergericht des Kantons Bern erhoben und um Gewährung der unentgeltlichen Rechtspflege für das Berufungsverfahren ersuchten;

dass das Obergericht mit Entscheid vom 17. Mai 2012 das Gesuch um unentgeltliche Rechtspflege mit der Begründung abwies, die Berufung sei als aussichtslos anzusehen;

dass die Beschwerdeführer dem Bundesgericht eine vom 27. Juni 2012 datierte Eingabe einreichten, in der sie erklärten, den Entscheid des Obergerichts vom 17. Mai 2012 mit Beschwerde anzufechten;

dass in einer Beschwerde an das Bundesgericht unter Bezugnahme auf die Erwägungen des angefochtenen Entscheides dargelegt werden muss, welche Rechte der beschwerdeführenden Partei durch das kantonale Gericht verletzt worden sind (Art. 42 Abs. 1 und 2 BGG), wobei eine allfällige Verletzung der bundesrechtlichen Verfassungsrechte vom Bundesgericht nicht von Amtes wegen geprüft wird, sondern nur dann, wenn solche Rügen in der Beschwerdeschrift ausdrücklich erhoben und begründet werden (Art. 106 Abs. 2 BGG);
dass in der Rechtsschrift vom 27. Juni 2012 zwar Verfassungsbestimmungen aufgezählt werden, aber nicht hinreichend unter Bezugnahme auf die Entscheidbegründung des Obergerichts dargelegt wird, inwiefern dessen Entscheid gegen diese Verfassungsbestimmungen verstossen soll;

dass deshalb auf die Beschwerde im Verfahren nach Art. 108 Abs. 1 lit. b BGG mangels hinreichender Begründung nicht einzutreten ist;

dass das Gesuch um aufschiebende Wirkung mit dem Entscheid in der Sache gegenstandslos wird;

dass das Gesuch um Gewährung der unentgeltlichen Rechtspflege, über das unter den gegebenen Umständen nicht vorgängig separat entschieden werden musste (vgl. Urteil 4A_20/2011 vom 11. April 2011 E. 7.2.2), wegen Aussichtslosigkeit der Beschwerde abzuweisen ist (Art. 64 Abs. 1 BGG);

dass die Gerichtskosten den Beschwerdeführern unter solidarischer Haftung aufzuerlegen sind (Art. 66 Abs. 1 und 5 BGG);

erkennt die Präsidentin:

1.
Auf die Beschwerde wird nicht eingetreten.

2.
Das Gesuch um Gewährung der unentgeltlichen Rechtspflege wird abgewiesen.

3.
Die Gerichtskosten von Fr. 300.-- werden den Beschwerdeführern unter solidarischer Haftung auferlegt.

4.
Dieses Urteil wird den Parteien und dem Obergericht des Kantons Bern, Zivilabteilung, 1. Zivilkammer, schriftlich mitgeteilt.

Lausanne, 23. Juli 2012

Im Namen der I. zivilrechtlichen Abteilung
des Schweizerischen Bundesgerichts

Die Präsidentin: Klett

Der Gerichtsschreiber: Huguenin

Schlagwörter

admissibilityreasoned appealconstitutional complaintlegal aidhopelessnesslease terminationcourt costs

Von Omnilex extrahiert

Kernrechtsfrage

Whether the federal appeal was sufficiently reasoned to be admissible

Extrahierter Entscheid

The appeal did not adequately explain, with reference to the cantonal reasoning, which constitutional rights had been violated.

Extrahierte Begründung

Mere listing of constitutional provisions is insufficient; the complaint must address the challenged reasoning and raise substantiated constitutional arguments.

Kernrechtsfrage

Whether legal aid for the cantonal appeal proceedings should be granted

Extrahierter Entscheid

Legal aid is denied because the underlying appeal had no prospects of success.

Extrahierte Begründung

Since the federal appeal was inadmissible and the cantonal court had found the appeal hopeless, the request for legal aid fails under the no-prospect requirement.

Kernrechtsfrage

Whether the request for suspensive effect remained pending

Extrahierter Entscheid

It became moot once the case was decided.

Extrahierte Begründung

A suspensive-effect request lapses when the main appeal is resolved.

Kernrechtsfrage

Allocation of court costs

Extrahierter Entscheid

Court costs of CHF 300 are charged jointly and severally to the appellants.

Extrahierte Begründung

Costs follow the outcome and are imposed under the Federal Supreme Court Act.

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