Federal appeal inadmissible for insufficient reasoning

4A_350/2012Bundesgericht / I. zivilrechtliche Abteilung09.07.2012Inadmissible

Von Omnilex extrahiert

Omnilex-Zusammenfassung

The claimant appealed to the Federal Supreme Court against a cantonal judgment that had refused to enter into his health daily allowance action for failure to comply with formal requirements. The Federal Supreme Court held that the French-language filing did not satisfy the federal reasoning requirements, because it did not explain which rights had been violated or properly address the cantonal reasoning. The appeal was therefore inadmissible. In view of the circumstances, the Court waived court costs, rendering the request for fee waiver moot.

Omnilex-Regeste

Art. 42 Abs. 1 und 2, Art. 106 Abs. 2, Art. 108 Abs. 1 lit. b BGG; Begründungsanforderungen der Beschwerde an das Bundesgericht. Die Beschwerde hat sich in Auseinandersetzung mit den Erwägungen des angefochtenen Entscheids zu enthalten und darzulegen, welche Rechte verletzt sein sollen; pauschale oder bloss appellatorische Vorbringen genügen nicht. Verfassungsrügen werden nur geprüft, wenn sie ausdrücklich erhoben und substanziiert begründet werden. Fehlt es daran offensichtlich, ist im vereinfachten Verfahren auf die Beschwerde nicht einzutreten. Bei den Umständen kann auf die Erhebung von Gerichtskosten verzichtet werden (Art. 66 Abs. 1 zweiter Satz BGG).

Gesamter Gesetzestext

{T 0/2}
4A_350/2012

Urteil vom 9. Juli 2012
I. zivilrechtliche Abteilung

Besetzung
Bundesrichterin Klett, Präsidentin,
Gerichtsschreiber Huguenin.

Verfahrensbeteiligte
A.________,
Beschwerdeführer,

gegen

Versicherung X.________ AG,
Beschwerdegegnerin.

Gegenstand
Krankentaggeld,

Beschwerde gegen das Urteil des Kantonsgerichts Basel-Landschaft, Abteilung Sozialversicherungsrecht, vom 21. Mai 2012.
In Erwägung,
dass die Abteilung Sozialversicherungsrecht des Kantonsgerichts Basel-Landschaft mit Urteil vom 21. Mai 2012 auf die vom Beschwerdeführer gegen die Beschwerdegegnerin erhobene Klage nicht eintrat, weil diese den gesetzlichen Formerfordernissen an eine Klage nicht genügte;

dass der Beschwerdeführer dem Bundesgericht eine in französischer Sprache verfasste, vom 8. Juni 2012 datierte Eingabe einreichte, in der er erklärte, das Urteil des Kantonsgerichts vom 21. Mai 2012 mit Beschwerde beim Bundesgericht anzufechten;
dass das Urteil des Bundesgerichts in deutscher Sprache ergeht (Art. 54 Abs. 1 BGG);

dass in einer Beschwerde an das Bundesgericht unter Bezugnahme auf die Erwägungen des angefochtenen Entscheides dargelegt werden muss, welche Rechte der beschwerdeführenden Partei durch das kantonale Gericht verletzt worden sind (Art. 42 Abs. 1 und 2 BGG), wobei eine allfällige Verletzung der bundesrechtlichen Verfassungsrechte vom Bundesgericht nicht von Amtes wegen geprüft wird, sondern nur dann, wenn solche Rügen in der Beschwerdeschrift ausdrücklich erhoben und begründet werden (Art. 106 Abs. 2 BGG);

dass die Eingabe des Beschwerdeführers vom 8. Juni 2012 diese Anforderungen offensichtlich nicht erfüllt, weshalb auf die Beschwerde mangels hinreichender Begründung nicht einzutreten ist (Art. 108 Abs. 1 lit. b BGG);

dass unter den gegebenen Umständen auf die Erhebung von Gerichtskosten zu verzichten ist (Art. 66 Abs. 1 zweiter Satz BGG), womit das Gesuch um Befreiung von diesen Kosten gegenstandslos wird;

erkennt die Präsidentin:

1.
Auf die Beschwerde wird nicht eingetreten.

2.
Es werden keine Gerichtskosten erhoben.

3.
Dieses Urteil wird den Parteien und dem Kantonsgericht Basel-Landschaft, Abteilung Sozialversicherungsrecht, schriftlich mitgeteilt.

Lausanne, 9. Juli 2012

Im Namen der I. zivilrechtlichen Abteilung
des Schweizerischen Bundesgerichts

Die Präsidentin: Klett

Der Gerichtsschreiber: Huguenin

Schlagwörter

health daily allowanceinadmissibilityreasoned appealconstitutional grievancecourt costsfee waiver

Von Omnilex extrahiert

Kernrechtsfrage

Whether the federal appeal complied with the reasoning requirements of Art. 42 BGG and Art. 106(2) BGG.

Extrahierter Entscheid

No. The filing did not sufficiently explain which rights were violated, so the appeal could not be examined on the merits.

Extrahierte Begründung

An appeal must engage with the challenged decision and state the alleged violations; constitutional grievances are reviewed only if expressly raised and substantiated.

Kernrechtsfrage

Whether court costs should be charged and whether the fee waiver request remained relevant.

Extrahierter Entscheid

No court costs were imposed, so the fee waiver request became moot.

Extrahierte Begründung

Given the circumstances, the Court waived costs under Art. 66(1) second sentence BGG; therefore, the exemption request no longer needed a decision.

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