Appeal withdrawn; costs imposed on appellant

4A_298/2010Bundesgericht / I. zivilrechtliche Abteilung02.06.2010Withdrawn

Von Omnilex extrahiert

Omnilex-Zusammenfassung

The appellant's reply to the Federal Supreme Court's filing notice was interpreted as a withdrawal of the appeal. The proceeding was therefore struck off without a merits review. Applying the causal principle, the Court ordered the appellant to pay court costs of CHF 300.

Omnilex-Regeste

Art. 32 Abs. 2 BGG; withdrawal of the appeal and discontinuance of proceedings; a party's clear statement that no appeal was made may, in context, be construed as a withdrawal, allowing the case to be struck off without substantive adjudication. Under Art. 66 Abs. 3 BGG, costs are allocated according to causation and may be imposed on the appellant whose conduct led to the termination of the proceedings.

Gesamter Gesetzestext

{T 0/2}
4A_298/2010

Verfügung vom 2. Juni 2010
I. zivilrechtliche Abteilung

Besetzung
Bundesrichterin Klett, Präsidentin,
Gerichtsschreiber Huguenin.

Verfahrensbeteiligte
X.________,
Beschwerdeführerin,

gegen

Y.________,
Beschwerdegegnerin.

Gegenstand
Mieterausweisung,

Beschwerde gegen den Entscheid des Obergerichts
des Kantons Aargau, Zivilgericht, 4. Kammer,
vom 29. April 2010.

In Erwägung,
dass der Präsident I des Bezirksgerichts Baden am 6. Januar 2010 folgendes Urteil erliess:
"1. Es wird festgestellt, dass das Mietverhältnis zwischen den Parteien über die 2 1/2-Zimmerwohnung im 3. OG in der Liegenschaft per 31.12.2009 rechtmässig beendet und aufgelöst wurde und mithin die Ausweisung der Beklagten zulässig ist.

  1. Die Beklagte wird verpflichtet, die obgenannte Wohnung (samt dazu gehörigen Nebenräumen) innert 10 Tagen ab Rechtskraft dieses Urteils zu räumen und in ordnungsgemässem Zustand zu verlassen, unter Androhung des polizeilichen Vollzuges im Unterlassungsfall.";
    dass die Beschwerdeführerin an das Obergericht das Kantons Aargau gelangte, das mit Entscheid vom 29. April 2010 auf ihre Beschwerde nicht eintrat, weil sie den von ihr verlangten Gerichtskostenvorschuss nicht bezahlt hatte;

dass die Beschwerdeführerin dem Obergericht ein vom 17. Mai 2010 datiertes Schreiben einreichte, in dem sie unter anderem erklärte, sie erhebe Einspruch;

dass das Obergericht dieses - als Beschwerde verstandene - Schreiben an das Bundesgericht weiter leitete, worauf das vorliegende Verfahren eröffnet wurde;

dass die Beschwerdeführerin als Antwort auf die ihr zugeschickte Eingangsanzeige mit Brief vom 30. Mai 2010 gegenüber dem Bundesgericht erklärte, sie habe keine Beschwerde "gemacht";

dass diese Äusserung als Erklärung des Rückzugs der Beschwerde zu verstehen ist;

dass demnach das Verfahren abgeschrieben werden kann, wobei die Gerichtskosten gemäss dem Verursacherprinzip der Beschwerdeführerin aufzuerlegen sind (Art. 66 Abs. 3 BGG);

verfügt die Präsidentin im Verfahren nach Art. 32 Abs. 2 BGG:

1.
Das Verfahren wird infolge Rückzugs der Beschwerde abgeschrieben.

2.
Die Gerichtskosten von Fr. 300.-- werden der Beschwerdeführerin auferlegt.

3.
Diese Verfügung wird den Parteien und dem Obergericht des Kantons Aargau, Zivilgericht, 4. Kammer, schriftlich mitgeteilt.

Lausanne, 2. Juni 2010
Im Namen der I. zivilrechtlichen Abteilung
des Schweizerischen Bundesgerichts
Die Präsidentin: Der Gerichtsschreiber:

Klett Huguenin

Schlagwörter

appeal withdrawalcost allocationevictiontenant lawnon-entrycausal principle

Von Omnilex extrahiert

Kernrechtsfrage

Whether the federal appeal should be removed from the docket after the appellant's withdrawal statement.

Extrahierter Entscheid

The proceedings were discontinued because the appellant's statement had to be understood as a withdrawal of the appeal.

Extrahierte Begründung

The clarification that she had not 'made' an appeal was construed as a withdrawal, so the case could be struck off without a merits ruling.

Kernrechtsfrage

Allocation of court costs after withdrawal of the appeal.

Extrahierter Entscheid

Court costs of CHF 300 were imposed on the appellant under the causal principle.

Extrahierte Begründung

Because the withdrawal caused the proceedings to end, costs were borne by the party causing the termination.

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