Late civil appeal rejected as time-barred

4A_274/2007Bundesgericht / I. zivilrechtliche Abteilung27.07.2007Inadmissible

Von Omnilex extrahiert

Omnilex-Zusammenfassung

The Federal Supreme Court did not enter into the civil appeal because it was filed after the 30-day statutory deadline. The appellant stated that the cantonal judgment had been served on 23 May 2007; the appeal was posted on 23 June 2007. Applying Arts. 100(1), 117, 44(1), and 48(1) BGG, the Court held that the deadline began on 24 May 2007 and expired on 22 June 2007. The court fee of CHF 500 was charged to the appellant.

Omnilex-Regeste

Art. 100 Abs. 1, 117, 44 Abs. 1 und 48 Abs. 1 BGG; Fristwahrung bei postalischer Einreichung der Beschwerde in Zivilsachen. Die 30-tägige Beschwerdefrist beginnt am auf die Mitteilung folgenden Tag zu laufen und ist nur gewahrt, wenn die Eingabe spätestens am letzten Tag der Frist der Post übergeben wird. Wird die Beschwerdeschrift erst am Folgetag aufgegeben, ist auf die Beschwerde wegen Verspätung nicht einzutreten (vgl. auch Art. 108 Abs. 1 lit. a BGG). Die Gerichtskosten sind in diesem Fall grundsätzlich der beschwerdeführenden Partei aufzuerlegen (Art. 66 Abs. 1 BGG).

Gesamter Gesetzestext

{T 0/2}
4A_274/2007 /len

Urteil vom 27. Juli 2007
I. zivilrechtliche Abteilung

Besetzung
Bundesrichter Corboz, Präsident
Gerichtsschreiber Widmer.

Parteien
A.________,
Beschwerdeführer,

gegen

X.________,
Beschwerdegegnerin.

Gegenstand
Versicherungsvertragsrecht; Taggeld,

Beschwerde in Zivilsachen gegen das Urteil des Kantonsgerichts Basel-Landschaft, Abteilung Sozialversicherungsrecht, vom 2. Mai 2007.

Der Präsident hat nach Einsicht,
in die vom Beschwerdeführer gegen das Urteil des Kantonsgerichts Basel-Landschaft, Abteilung Sozialversicherungsrecht, vom 2. Mai 2007 erhobene Beschwerde;

in Erwägung,
dass eine Beschwerde in Zivilsachen innerhalb von 30 Tagen nach der Eröffnung der vollständigen Ausfertigung des angefochtenen Entscheids beim Bundesgericht erhoben werden muss (Art. 100 Abs. 1 und Art. 117 des Bundesgesetzes vom 17. Juni 2005 über das Bundesgericht (BGG, SR 173.110);
dass nach Art. 44 Abs. 1 BGG Fristen, die durch eine Mitteilung oder den Eintritt eines Ereignisses ausgelöst werden, am folgenden Tag zu laufen beginnen und dass die Frist eingehalten ist, wenn die Eingabe am letzten Tag der Frist der Post übergeben wird (Art. 48 Abs. 1 BGG);
dass das angefochtene Urteil dem Beschwerdeführer gemäss seinen Angaben in der Beschwerdeschrift am 23. Mai 2007 zugestellt wurde und dass sich aus den kantonalen Akten nichts anderes ergibt;
dass die vorliegende Beschwerdeschrift am 23. Juni 2007 der Post übergeben wurde;
dass nach dem Dargelegten die dreissigtägige Beschwerdefrist im vorliegenden Fall am 24. Mai 2007 zu laufen begann und am 22. Juni 2007 ablief, weshalb die am nächsten Tag der Post übergebene Beschwerdeschrift des Beschwerdeführers verspätet eingereicht worden ist und auf die Beschwerde nicht eingetreten werden kann;
dass die Gerichtsgebühr dem Beschwerdeführer aufzuerlegen ist (Art. 66 Abs. 1 BGG);

im Verfahren nach Art. 108 Abs. 1 lit. a BGG erkannt:
1.
Auf die Beschwerde wird nicht eingetreten.
2.
Die Gerichtsgebühr von Fr. 500.-- wird dem Beschwerdeführer auferlegt.
3.
Dieses Urteil wird den Parteien und dem Kantonsgericht Basel-Landschaft, Abteilung Sozialversicherungsrecht, schriftlich mitgeteilt.
Lausanne, 27. Juli 2007
Der Präsident: Der Gerichtsschreiber:

Schlagwörter

appeal deadlinenon-entrypostal filinglate filingcourt costsdaily indemnity insurance

Von Omnilex extrahiert

Kernrechtsfrage

Whether the civil appeal to the Federal Supreme Court was filed within the 30-day deadline

Extrahierter Entscheid

No. The deadline began on 2007-05-24 and expired on 2007-06-22; the appeal was posted on 2007-06-23 and was therefore late.

Extrahierte Begründung

Under Arts. 100(1), 117, 44(1) and 48(1) BGG, the time limit starts the day after service and is met only if the filing is handed to the post on the last day. Service occurred on 2007-05-23 according to the appellant, and nothing in the record indicated otherwise.

Kernrechtsfrage

Allocation of court costs

Extrahierter Entscheid

The court fee was imposed on the appellant.

Extrahierte Begründung

Because the appeal was not entered into, the appellant had to bear the court costs under Art. 66(1) BGG.

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