Federal appeal inadmissible for insufficient reasoning; costs imposed

4A_217/2011Bundesgericht / I. zivilrechtliche Abteilung06.04.2011Inadmissible

Von Omnilex extrahiert

Omnilex-Zusammenfassung

The appellant challenged a cantonal decision that had declared inadmissible his complaint against an order requiring a CHF 600 advance for court costs. The Federal Supreme Court held that the submission failed to satisfy the reasoning requirements of Art. 42(2) and Art. 106(2) BGG, because it did not identify and substantiate any violated rights. The appeal was therefore not entered upon under Art. 108(1)(b) BGG, and the appellant was ordered to pay CHF 500 in federal court costs.

Omnilex-Regeste

Art. 42 Abs. 2, Art. 106 Abs. 2 und Art. 108 Abs. 1 lit. b BGG; Begründungsanforderungen der Beschwerde ans Bundesgericht. Die Beschwerdeschrift hat anhand der Erwägungen des angefochtenen Entscheids darzutun, welche Rechte verletzt sein sollen; pauschale Kritik genügt nicht. Rügen der Verletzung verfassungsmässiger Rechte werden nur geprüft, wenn sie klar erhoben und substanziiert begründet werden. Erfüllt die Eingabe diese Anforderungen offensichtlich nicht, ist auf die Beschwerde im vereinfachten Verfahren nicht einzutreten (vgl. Art. 108 Abs. 1 lit. b BGG). Die Gerichtskosten sind der unterliegenden Partei aufzuerlegen (Art. 66 Abs. 1 BGG).

Gesamter Gesetzestext

{T 0/2}
4A_217/2011

Urteil vom 6. April 2011
I. zivilrechtliche Abteilung

Besetzung
Bundesrichterin Klett, Präsidentin,
Gerichtsschreiber Huguenin.

Verfahrensbeteiligte
X.________,
Beschwerdeführer,

gegen

Y.________,
Beschwerdegegner.

Gegenstand
Kostenvorschuss,

Beschwerde gegen den Beschluss des Obergerichts des Kantons Zürich, II. Zivilkammer, vom 4. März 2011.
In Erwägung,
dass das Einzelgericht des Bezirkes Bülach mit Verfügung vom 8. Februar 2011 dem Beschwerdegegner eine Frist von zehn Tagen ansetzte, um für die mutmasslich anfallenden Gerichtskosten bei der Bezirksgerichtskasse Bülach einen Kostenvorschuss von insgesamt Fr. 600.-- zu leisten;

dass der Beschwerdeführer diese Verfügung beim Obergericht des Kantons Zürich anfocht, das mit Beschluss vom 4. März 2011 auf die Beschwerde nicht eintrat und die zweitinstanzliche Entscheidgebühr von Fr. 1'000.-- dem Beschwerdeführer auferlegte;

dass der Beschwerdeführer dem Bundesgericht eine vom 28. März 2011 datierte Eingabe einreichte, in der er erklärte, den Beschluss des Obergerichts mit Beschwerde anzufechten;

dass in einer Beschwerde an das Bundesgericht unter Bezugnahme auf die Erwägungen des angefochtenen Entscheides dargelegt werden muss, welche Rechte der beschwerdeführenden Partei durch das kantonale Gericht verletzt worden sind (Art. 42 Abs. 2 BGG), wobei eine allfällige Verletzung der bundesrechtlichen Verfassungsrechte vom Bundesgericht nicht von Amtes wegen geprüft wird, sondern nur dann, wenn entsprechende Rügen in der Beschwerdeschrift ausdrücklich erhoben und begründet werden (Art. 106 Abs. 2 BGG);

dass die Eingabe des Beschwerdeführers diese Anforderungen offensichtlich nicht erfüllt, weshalb auf die Beschwerde in Anwendung von Art. 108 Abs. 1 lit. b BGG nicht einzutreten ist;

dass die Gerichtskosten dem Beschwerdeführer aufzuerlegen sind (Art. 66 Abs. 1 BGG);
erkennt die Präsidentin:

1.
Auf die Beschwerde wird nicht eingetreten.

2.
Die Gerichtskosten von Fr. 500.-- werden dem Beschwerdeführer auferlegt.

3.
Dieses Urteil wird den Parteien und dem Obergericht des Kantons Zürich, II. Zivilkammer, schriftlich mitgeteilt.

Lausanne, vom 6. April 2011

Im Namen der I. zivilrechtlichen Abteilung
des Schweizerischen Bundesgerichts
Die Präsidentin: Der Gerichtsschreiber:

Klett Huguenin

Schlagwörter

admissibilityreasoning requirementconstitutional complaintcourt-cost advancenon-entrycourt costs

Von Omnilex extrahiert

Kernrechtsfrage

Whether the federal appeal met the reasoning requirements for admissibility.

Extrahierter Entscheid

The filing did not sufficiently explain which rights were violated by the cantonal court and did not properly raise and substantiate constitutional complaints.

Extrahierte Begründung

A federal appeal must, by reference to the challenged decision, specify the rights allegedly violated; constitutional rights are reviewed only if expressly invoked and substantiated. The submission clearly failed to meet these requirements.

Kernrechtsfrage

Allocation of federal court costs.

Extrahierter Entscheid

The appellant had to bear the court costs.

Extrahierte Begründung

As the appeal was inadmissible, costs were imposed on the appellant under the Federal Supreme Court Act.

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