Appeal withdrawn; proceedings struck off and costs imposed

2D_46/2009Bundesgericht / II. öffentlich-rechtliche Abteilung02.10.2009Withdrawn

Von Omnilex extrahiert

Omnilex-Zusammenfassung

The Federal Supreme Court noted that the appellant withdrew her constitutional complaint concerning temporary stay during the immigration permit proceedings. The President of the II. Public Law Division therefore struck the case off the docket. Court costs of CHF 200 were imposed on the appellant, and no party compensation was awarded. The order was communicated to the appellant, the cantonal immigration authority, the cantonal security and justice department, and the administrative court.

Omnilex-Regeste

Art. 32 Abs. 1 und 2 BGG; Rückzug der Beschwerde und Abschreibung des Verfahrens. Wird die Beschwerde vorbehaltlos zurückgezogen, schreibt der Präsident der Abteilung das Verfahren ab. Über die Kosten ist im Abschreibungsentscheid zu befinden; die Gerichtskosten werden grundsätzlich der zurückziehenden Partei auferlegt (Art. 66 Abs. 1 und 3 BGG), und ein Anspruch auf Parteientschädigung entfällt (Art. 68 Abs. 1 und 2 BGG). Die Abschreibung kann durch Verfügung ergehen; die Kostenregelung richtet sich nach Art. 5 Abs. 2 BZP in Verbindung mit Art. 71 BGG.

Gesamter Gesetzestext

{T 0/2}
2D_46/2009

Verfügung vom 2. Oktober 2009
II. öffentlich-rechtliche Abteilung

Besetzung
Bundesrichter Müller, Präsident,
Gerichtsschreiber Feller.

Parteien
X.________,
Beschwerdeführerin,
vertreten durch Rechtsanwalt Marco Bivetti,

gegen

Kantonales Ausländeramt St. Gallen, 9001 St. Gallen,
Sicherheits- und Justizdepartement des Kantons St. Gallen, 9001 St. Gallen.

Gegenstand
Vorübergehender Aufenthalt während der Dauer des Gesuchsverfahrens; vorsorgliche Massnahme,

Verfassungsbeschwerde gegen den Entscheid des Verwaltungsgerichts des Kantons St. Gallen vom 10. Juni 2009.

Nach Einsicht
in die Verfassungsbeschwerde von X.________ vom 13. Juli 2009 gegen den Entscheid des Präsidenten des Verwaltungsgerichts des Kantons St. Gallen vom 10. Juni 2009 betreffend vorübergehenden Aufenthalt während des ausländerrechtlichen Bewilligungsverfahrens,
in das Schreiben des Vertreters der Beschwerdeführerin vom 30. September 2009, womit der Rückzug der Beschwerde erklärt wird,

in Erwägung,
dass das Verfahren gestützt auf Art. 32 Abs. 1 und 2 BGG mit Verfügung des Präsidenten der Abteilung abgeschrieben werden kann, wobei über die Gerichtskosten zu entscheiden und die Höhe einer (allfälligen) Parteientschädigung zu bestimmen ist (Art. 5 Abs. 2 BZP in Verbindung mit Art. 71 BGG),
dass die Gerichtskosten (Art. 65 BGG) der Beschwerdeführerin, die die Beschwerde vorbehaltslos zurückgezogen hat, aufzuerlegen sind (Art. 66 Abs. 1 und 3 BGG) und sie keinen Anspruch auf Parteientschädigung hat (Art. 68 Abs. 1 und 2 BGG),

verfügt der Präsident:

1.
Das Verfahren wird infolge Rückzugs der Beschwerde abgeschrieben.

2.
Die Gerichtskosten von Fr. 200.-- werden der Beschwerdeführerin auferlegt.

3.
Diese Verfügung wird der Beschwerdeführerin, dem Kantonalen Ausländeramt St. Gallen, dem Sicherheits- und Justizdepartement des Kantons St. Gallen sowie dem Verwaltungsgericht des Kantons St. Gallen schriftlich mitgeteilt.

Lausanne, 2. Oktober 2009
Im Namen der II. öffentlich-rechtlichen Abteilung
des Schweizerischen Bundesgerichts
Der Präsident: Der Gerichtsschreiber:

Müller Feller

Schlagwörter

withdrawalproceedings discontinuedcourt costsparty compensationimmigrationconstitutional complaint

Von Omnilex extrahiert

Kernrechtsfrage

Whether the constitutional complaint should be struck off after withdrawal

Extrahierter Entscheid

The proceedings were discontinued and struck off because the complaint had been withdrawn.

Extrahierte Begründung

Under Art. 32 paras. 1 and 2 BGG, the president may strike the case from the docket when the appeal is withdrawn.

Kernrechtsfrage

How court costs and party compensation should be allocated after withdrawal

Extrahierter Entscheid

Court costs of CHF 200 were imposed on the appellant, and no party compensation was awarded.

Extrahierte Begründung

Because the complaint was withdrawn without reservation, the appellant must bear the court costs under Art. 66 BGG and has no entitlement to compensation under Art. 68 BGG.

Setzen Sie Ihre Recherche in ChatGPT oder Claude fort

Verbinden Sie Omnilex, um den Rechtskorpus über Ihren KI-Assistenten zu durchsuchen.