Non-entry for failure to pay cost advance in immigration appeal

2C_773/2011Bundesgericht / II. öffentlich-rechtliche Abteilung30.11.2011Inadmissible

Von Omnilex extrahiert

Omnilex-Zusammenfassung

The appellant challenged the Federal Administrative Court's refusal to approve the extension of his residence permit. He failed to pay the CHF 2,000 cost advance even after an extended deadline granted on request. The Federal Supreme Court therefore, in simplified procedure, did not enter into the appeal and ordered court costs of CHF 300 against the appellant.

Omnilex-Regeste

Art. 62 Abs. 1 und 3 BGG; Kostenvorschuss als Eintretensvoraussetzung; wird der verlangte Kostenvorschuss innert der angesetzten Nachfrist nicht geleistet, tritt das Bundesgericht im vereinfachten Verfahren nach Art. 108 BGG auf die Beschwerde nicht ein. Die Kosten des bundesgerichtlichen Verfahrens werden dem säumigen Beschwerdeführer auferlegt (Art. 65, Art. 66 Abs. 1 und 3 BGG).

Gesamter Gesetzestext

{T 0/2}
2C_773/2011

Urteil vom 30. November 2011
II. öffentlich-rechtliche Abteilung

Besetzung
Bundesrichter Zünd, Präsident,
Gerichtsschreiber Feller.

Verfahrensbeteiligte
X.________,
vertreten durch Rechtsanwalt Dr. Willi Egloff,
Beschwerdeführer,

gegen

Bundesamt für Migration, Quellenweg 6, 3003 Bern.

Gegenstand
Zustimmung zur Verlängerung der Aufenthaltsbewilligung und Wegweisung,

Beschwerde gegen das Urteil des Bundesverwaltungsgerichts, Abteilung III, vom 19. August 2011.

Nach Einsicht
in die Beschwerde in öffentlich-rechtlichen Angelegenheiten von X.________ vom 23. September 2011 gegen das Urteil des Bundesverwaltungsgerichts vom 19. August 2011 betreffend Verweigerung der Zustimmung zur Verlängerung der Aufenthaltsbewilligung,

in Erwägung,
dass die Partei, die das Bundesgericht anruft, einen Kostenvorschuss in der Höhe der mutmasslichen Gerichtskosten zu leisten hat (Art. 62 Abs. 1 BGG),
dass der Instruktionsrichter bzw. der Abteilungspräsident (vgl. Art. 32 Abs. 1 BGG) zur Leistung des Kostenvorschusses eine angemessene Frist und bei deren unbenütztem Ablauf eine Nachfrist ansetzt, wobei das Bundesgericht auf die Eingabe nicht eintritt, wenn der Kostenvorschuss auch innert der Nachfrist nicht geleistet wird (Art. 62 Abs. 3 BGG),
dass der Beschwerdeführer den ihm mit Verfügung vom 29. September 2011 auferlegten Kostenvorschuss von Fr. 2'000.-- auch innert der ihm (gestützt auf sein Gesuch vom 21. Oktober 2011) mit Verfügung vom 25. Oktober 2011 - unter Androhung des Nichteintretens im Säumnisfall - auf den 21. November 2011 angesetzten Nachfrist nicht geleistet hat, weshalb gestützt auf Art. 62 Abs. 3 BGG im vereinfachten Verfahren gemäss Art. 108 BGG auf die Beschwerde nicht einzutreten ist,
dass die Gerichtskosten (Art. 65 BGG) entsprechend dem Verfahrensausgang dem Beschwerdeführer aufzuerlegen sind (Art. 66 Abs. 1 und 3 BGG),

erkennt der Präsident:

1.
Auf die Beschwerde wird nicht eingetreten.

2.
Die Gerichtskosten von Fr. 300.-- werden dem Beschwerdeführer auferlegt.

3.
Dieses Urteil wird den Verfahrensbeteiligten und dem Bundesverwaltungsgericht, Abteilung III, schriftlich mitgeteilt.

Lausanne, 30. November 2011
Im Namen der II. öffentlich-rechtlichen Abteilung
des Schweizerischen Bundesgerichts

Der Präsident: Zünd

Der Gerichtsschreiber: Feller

Schlagwörter

cost advancenon-entryresidence permitimmigrationcourt costssummary procedure

Von Omnilex extrahiert

Kernrechtsfrage

Whether the appeal must be heard despite non-payment of the court cost advance.

Extrahierter Entscheid

No. Because the appellant did not pay the advance even within the extended deadline, the Court did not enter into the appeal in summary procedure.

Extrahierte Begründung

Under Art. 62 para. 1 and 3 BGG, the party must pay an advance for anticipated court costs; if the advance is not paid within the additional time limit, the Federal Supreme Court will not enter into the filing.

Kernrechtsfrage

How the court costs should be allocated after non-entry.

Extrahierter Entscheid

The court costs are imposed on the appellant according to the outcome of the proceedings.

Extrahierte Begründung

Costs follow the procedural defeat under Art. 65 and Art. 66 paras. 1 and 3 BGG.

Setzen Sie Ihre Recherche in ChatGPT oder Claude fort

Verbinden Sie Omnilex, um den Rechtskorpus über Ihren KI-Assistenten zu durchsuchen.