Non-entry for failure to pay advance costs

2C_149/2009Bundesgericht / II. öffentlich-rechtliche Abteilung07.05.2009Inadmissible

Von Omnilex extrahiert

Omnilex-Zusammenfassung

X.________ filed a public law appeal against a judgment of the Zug Administrative Court concerning a professional practice permit. The Federal Supreme Court had ordered an advance on costs of CHF 5,000 and set an extended deadline with a warning of non-entry. As the appellant did not pay within the deadline, the President, in summary proceedings, did not enter into the appeal. Court costs of CHF 500 were charged to the appellant.

Omnilex-Regeste

Art. 62 Abs. 1 und 3 BGG, Art. 108 BGG; Nichteintreten bei Nichtleistung des Kostenvorschusses trotz Nachfrist. Der Beschwerdeführer hat den vom Bundesgericht verlangten Kostenvorschuss innert der angesetzten Nachfrist zu leisten; unterbleibt die Zahlung trotz ausdrücklicher Androhung des Nichteintretens, ist auf die Beschwerde im vereinfachten Verfahren nicht einzutreten. Die Kosten des bundesgerichtlichen Verfahrens werden in diesem Fall nach Art. 65 und Art. 66 Abs. 1 und 3 BGG der unterliegenden Partei auferlegt (vgl. Erw. 1-2).

Gesamter Gesetzestext

{T 0/2}
2C_149/2009

Urteil vom 7. Mai 2009
II. öffentlich-rechtliche Abteilung

Besetzung
Bundesrichter Müller, Präsident,
Gerichtsschreiber Feller.

Parteien
X.________,
Beschwerdeführer,

gegen

Gesundheitsdirektion des Kantons Zug, Verwaltungsgebäude am Postplatz, 6301 Zug.

Gegenstand
Berufsausübungsbewilligung,

Beschwerde gegen das Urteil des Verwaltungsgerichts des Kantons Zug, Verwaltungsrechtliche Kammer, vom 27. Januar 2009.

Nach Einsicht
in die Beschwerde in öffentlich-rechtlichen Angelegenheiten von X.________ vom 28. Februar / 3. März 2009 gegen das Urteil des Verwaltungsgerichts des Kantons Zug vom 27. Januar 2009,

in Erwägung,
dass die Partei, die das Bundesgericht anruft, einen Kostenvorschuss in der Höhe der mutmasslichen Gerichtskosten zu leisten hat (Art. 62 Abs. 1 BGG),
dass der Instruktionsrichter bzw. der Abteilungspräsident (vgl. Art. 32 Abs. 1 BGG) zur Leistung des Kostenvorschusses eine angemessene Frist und bei deren unbenütztem Ablauf eine Nachfrist ansetzt, wobei das Bundesgericht auf die Eingabe nicht eintritt, wenn der Kostenvorschuss auch innert der Nachfrist nicht geleistet wird (Art. 62 Abs. 3 BGG),
dass der Beschwerdeführer den ihm mit Verfügung vom 10. März 2009 auferlegten Kostenvorschuss von Fr. 5'000.-- auch innert der mit Verfügung vom 7. April 2009 - unter Androhung des Nichteintretens im Säumnisfall - auf den 29. April 2009 angesetzten Nachfrist nicht geleistet hat, weshalb gestützt auf Art. 62 Abs. 3 BGG im vereinfachten Verfahren gemäss Art. 108 BGG auf die Beschwerde nicht einzutreten ist,
dass die Gerichtskosten (Art. 65 BGG) entsprechend dem Verfahrensausgang dem Beschwerdeführer aufzuerlegen sind (Art. 66 Abs. 1 und 3 BGG),

erkennt der Präsident:

1.
Auf die Beschwerde wird nicht eingetreten.

2.
Die Gerichtskosten von Fr. 500.-- werden dem Beschwerdeführer auferlegt.

3.
Dieses Urteil wird dem Beschwerdeführer, der Gesundheitsdirektion und dem Verwaltungsgericht des Kantons Zug sowie dem Eidgenössischen Departement des Innern schriftlich mitgeteilt.

Lausanne, 7. Mai 2009
Im Namen der II. öffentlich-rechtlichen Abteilung
des Schweizerischen Bundesgerichts
Der Präsident: Der Gerichtsschreiber:

Müller Feller

Schlagwörter

advance on costsnon-entrypublic law appealdeadlinecourt costsprofessional practice permit

Von Omnilex extrahiert

Kernrechtsfrage

Whether the appeal could be entered into despite non-payment of the advance on costs.

Extrahierter Entscheid

No. Because the advance on costs was not paid even within the extended deadline, the Court did not enter into the appeal in summary proceedings.

Extrahierte Begründung

Under Art. 62(1) and (3) BGG, the appellant must pay the expected costs in advance; if the advance is not paid within the extended deadline, the Federal Supreme Court may not enter into the filing.

Kernrechtsfrage

Allocation of court costs after non-entry.

Extrahierter Entscheid

The court costs were charged to the appellant according to the outcome.

Extrahierte Begründung

As the appellant failed, the costs had to be borne by him under Art. 66 BGG.

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