1C_618/2025
Verfügung vom 5. November 2025
I. öffentlich-rechtliche Abteilung
Besetzung
Bundesrichter Haag, Präsident,
Gerichtsschreiber Baur.
Verfahrensbeteiligte
Martin Üre Villoria,
Beschwerdeführer,
gegen
Römisch-katholische Kirchgemeinde
Herz Jesu Turbenthal,
vertreten durch Rechtsanwalt Dr. Markus Rüssli,
Felix Caduff.
Gegenstand
Kirchgemeindeversammlung der Römisch-katholischen Kirchgemeinde Herz Jesu Turbenthal vom 22. Juni 2025,
Beschwerde gegen den Entscheid der Rekurskommission der Katholischen Kirche im
Kanton Zürich vom 2. Oktober 2025 (R-107-25).
Erwägungen:
1.
Martin Üre Villoria erhob am 20. Oktober 2025 beim Bundesgericht Beschwerde in öffentlich-rechtlichen Angelegenheiten gegen den Entscheid der Rekurskommission der Katholischen Kirche im Kanton Zürich vom 2. Oktober 2025 betreffend die Kirchgemeindeversammlung der Römisch-katholischen Kirchgemeinde Herz Jesu Turbenthal vom 22. Juni 2025, wobei er in prozessualer Hinsicht um Erteilung der aufschiebenden Wirkung ersuchte. Felix Caduff nahm am 28. Oktober 2025 zu diesem Gesuch sowie zur Beschwerde Stellung. Die Römisch-katholische Kirchgemeinde Herz Jesu Turbenthal äusserte sich mit Eingabe vom 3. November 2025 zum Gesuch um aufschiebende Wirkung.
2.
Mit Eingabe vom 31. Oktober 2025, beim Bundesgericht eingegangen am 3. November 2025, hat der Beschwerdeführer die Beschwerde zurückgezogen. Damit ist das vorliegende Beschwerdeverfahren als durch Beschwerderückzug erledigt im Verfahren nach Art. 32 Abs. 2 BGG abzuschreiben. Der Beschwerdeführer hat entsprechend dem Verfahrensausgang die (reduzierten) Gerichtskosten zu tragen (Art. 66 Abs. 1 und 2 BGG). Parteientschädigungen sind keine zuzusprechen (Art. 68 BGG, insbesondere dessen Abs. 3). Das Gesuch um aufschiebende Wirkung ist gegenstandslos.
Demnach verfügt der Präsident:
1.
Das Verfahren 1C_618/2025 wird infolge Rückzugs der Beschwerde abgeschrieben.
2.
Der Gerichtskosten von Fr. 500.-- werden dem Beschwerdeführer auferlegt.
3.
Diese Verfügung wird dem Beschwerdeführer, der Römisch-katholischen Kirchgemeinde Herz Jesu Turbenthal, Felix Caduff und der Rekurskommission der Katholischen Kirche im Kanton Zürich schriftlich mitgeteilt.
Lausanne, 5. November 2025
Im Namen der I. öffentlich-rechtlichen Abteilung
des Schweizerischen Bundesgerichts
Der Präsident: Haag
Der Gerichtsschreiber: Baur