Non-entry for insufficiently reasoned appeal against driver’s license revocation

1C_476/2009Bundesgericht / I. öffentlich-rechtliche Abteilung27.10.2009Inadmissible

Von Omnilex extrahiert

Omnilex-Zusammenfassung

X. appealed to the Federal Supreme Court against a 2009-09-09 cantonal decision concerning revocation of his driver’s license. The court held that the appeal did not explain in a concrete manner why the challenged reasoning or result was unlawful or unconstitutional, so the formal requirements for a constitutional or public-law appeal were not met. Because the defect was obvious, the court decided the matter in simplified procedure and did not enter into the appeal. It also waived court costs.

Omnilex-Regeste

Art. 42 Abs. 2 und Art. 106 Abs. 2 BGG; ungenügende Begründung der Beschwerde führt zum Nichteintreten. Die beschwerdeführende Partei hat in gedrängter Form darzutun, inwiefern der angefochtene Entscheid Recht verletzt; bei Rügen der Verletzung verfassungsmässiger Rechte gilt eine qualifizierte Rügepflicht. Fehlt eine hinreichende Auseinandersetzung mit den tragenden Erwägungen, ist auf die Beschwerde nicht einzutreten. Liegt der Mangel offensichtlich vor, kann im vereinfachten Verfahren nach Art. 108 Abs. 1 BGG entschieden werden (vgl. E. 1).

Gesamter Gesetzestext

{T 0/2}
1C_476/2009

Urteil vom 27. Oktober 2009
I. öffentlich-rechtliche Abteilung

Besetzung
Bundesrichter Féraud, Präsident,
Gerichtsschreiber Bopp.

Parteien
X.________, Beschwerdeführer,

gegen

Strassenverkehrs- und Schifffahrtsamt des
Kantons Bern, Schermenweg 5, 3001 Bern.

Gegenstand
Entzug des Führerausweises,

Beschwerde gegen die Verfügung vom 9. September 2009 der Rekurskommission des Kantons Bern für Massnahmen gegenüber Fahrzeugführern.
In Erwägung,
dass X.________ gegen die am 9. September 2009 betreffend Entzug des Führerausweises ergangene Verfügung des Präsidenten der Rekurskommission des Kantons Bern für Massnahmen gegenüber Fahrzeugführern mit Eingabe vom 9. Oktober 2009 der Sache nach Beschwerde in öffentlich-rechtlichen Angelegenheiten führt;
dass das Bundesgericht davon abgesehen hat, Vernehmlassungen einzuholen;
dass der Beschwerdeführer nicht im Einzelnen darlegt, inwiefern die der angefochtenen Verfügung zugrunde liegende Begründung bzw. die Verfügung im Ergebnis rechts- bzw. verfassungswidrig sein soll;
dass die Beschwerde somit den gesetzlichen Formerfordernissen (Art. 42 Abs. 2 und Art. 106 Abs. 2 BGG, s. in diesem Zusammenhang BGE 134 I 313 E. 2 S. 315 sowie 134 II 349 E. 3 S. 351 f.; 133 II 249 insb. E. 1.4 S. 254) nicht zu genügen vermag, weshalb auf sie schon aus diesem Grund nicht einzutreten ist;
dass der genannte Mangel offensichtlich ist, weshalb über die Beschwerde im vereinfachten Verfahren nach Art. 108 Abs. 1 BGG entschieden werden kann;
dass es sich bei den gegebenen Verhältnissen rechtfertigt, für das vorliegende Verfahren keine Kosten zu erheben;

wird erkannt:

1.
Auf die Beschwerde wird nicht eingetreten.

2.
Es werden keine Kosten erhoben.

3.
Dieses Urteil wird dem Beschwerdeführer, dem Strassenverkehrs- und Schifffahrtsamt des Kantons Bern sowie der Rekurskommission des Kantons Bern für Massnahmen gegenüber Fahrzeugführern und dem Bundesamt für Strassen schriftlich mitgeteilt.

Lausanne, 27. Oktober 2009
Im Namen der I. öffentlich-rechtlichen Abteilung
des Schweizerischen Bundesgerichts
Der Präsident: Der Gerichtsschreiber:

Féraud Bopp

Schlagwörter

driver’s license revocationformal requirementsinsufficient reasoningnon-entrysimplified procedurecourt costs

Von Omnilex extrahiert

Kernrechtsfrage

Whether the appeal met the formal reasoning requirements under the Federal Supreme Court Act.

Extrahierter Entscheid

No. The appellant did not sufficiently explain why the challenged decision or its reasoning was unlawful or unconstitutional.

Extrahierte Begründung

The submission failed to satisfy the requirements of Art. 42(2) and Art. 106(2) BGG; the defect was obvious, so the court could decide in simplified procedure and decline to enter on the appeal.

Kernrechtsfrage

Whether court costs should be charged in these circumstances.

Extrahierter Entscheid

No costs were imposed.

Extrahierte Begründung

Given the circumstances of the case, the court considered it appropriate to waive costs.

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