BGE 70 II 103
BGE 70 II 103Bge18.11.1940Originalquelle öffnen →
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SacheDreoht. N° 15.
Voraussetzung des Eintritts neuer, eine Revision des
Servitutserrichtungsvertrags
. rechtfertigender Tatsachen
abgewiesen werden,
'So erübrigt sich eine Prüfung der
Frage, ob die Weigerung der Beklagten einen Akt schika-
nöser Rechtsausübling darstelle. Sie wäre indessen zweifel-
los
zu verneinen, und zwar ohne dass es für ihre Beurtei-
lung der Durchführung eines Augenscheins bedürfte,
welches Beweismittel übrigens im Berufungsverfahren
.
nicht anwendbar ist (Art. 81, 82 OG). Die Klägerin muss
selber zugeben, dass im Falle der Ausführung ihres Um-
bauprojektes die Aussicht vom beklagtischen Grundstück
nicht mehr die gleiche wie heute wäre (Abdeckung eines
Teils
des Dreilindenquartiers. Die Bemerkung der Vor-
instanz, wonach ein um 4 m höherer Bau der Liegenschaft
der Beklagten « weder Licht noch Luft noch Aussicht ent-
ziehen» würde, besagt nur, dass jene immer noch eine
schöne Aussicht
auf See und Berge genösse, nicht aber, dass
die Aussicht die gleiche bliebe; die Photographien bewei-
sen, jedenfalls vom Strassenniveau aus,
das Gegenteil, wenn
auch die Beeinträchtigung nicht wesentlich ist). Die
Klägerin sucht lediglich darzutUn, dass diese kleine Ein-
busse
durch das Verschwinden desfabrikartigen Flach-
daches und seine Ersetzung durch das an sich schönere
und überdies einige entferntere hässliche Hinterfassaden
verdeckende Ziegeldach
mehr als aufgewogen würde. Auf
den Boden dieser Diskussion über :tein ästhetische bezw.
Geschmacksfragen
kann jedoch der Richter der Klägerin
nicht folgen. Wenn der Dienstbarkeitsberechtigte den
bestehenden servitutsgemässen Zustand der Dinge vor-
zieht,
ist das seine Sache ; er allein hat sein Interesse
am Status quo zu beurteilen und zu bewerten, und es
kann ihm kein Vorwurf daraus gemacht werden, dass er
über die Vor-und Nachteile einer Neugestaltung jllr ihn
nicht gleicher Ansicht ist wie der Belastete (BGE 66 II
248). Das Interesse im Sinne des Art. 736 ZGB ist nicht
naoh einem allgemeinen, für jedermann gültigen Wert-
masstab zu beurteilen. Auch eine ganz in.dividuelle, nach
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DurchschnittsanscMuungen Vielleicht unbegreifliche Lieb:'
haberei
kMill Gegenstand einet' Dienstbarkeit bilden. Es
ist kein· Rechtsmissbrauch seitens der Beklagten, wenh
siediedutch: die Se:tVitut . geWährleistete weitere· Aussicht
eiiier'etwas>weniger ivlliteri,
-aber' ViellelOhtharthonischeren
v<miht,lil1d·ail ihrem Rechte1festhält. Eber 'träfe dies
auf·das<BestrebenderKlerin zu, ohne En'tshadigung
eme'ptaktisoh'e' Befreiung; von· imerDi.St zu 'erlangen
gei!W'ützt aUfl:llbsse Vorwähde, jedeitfaUs auft1mstän;
welcliedie .. Folge. ihl'er eigenen, efnseitigenMas'sIuthnien
sind; nainlichder' El'stellungeines Flachdaches (ficht an
der: BaUliniite'; AUf die' Schwierigkit, :die im 8üme: des
Klagebegehrens beselliritteneServi'tut· so zu umschreiben,
dass di-e'Mögliook'6it einerspä1Jei'nRückkehr der lOäigerih
. zum', Flaolidach W'iederlimunter'ausi3eTsterAüsnütZUiig
der nun um 4,10 m höhern BauIimite ausges<ihl6ssell
wäre;
sei aibsohliessend nur hingewiesen.·
'I!?eninacerkenfl,t das 1J:wnaesflerriCh(..
Die Bufung wird abgewiesen und .' das Urteil des
ObergeriQhtS aes' Kantons Luzern.vom 8. März 1944
bestätigt.,: ~ , ,l
16. Urteil der ll. Zivilabteilung vm' S. Aprn 1944
i.S. Bmseh 4'GieundVerwaltnngB-und TtellWfudgesellsehlk"
.; ,1.-. gt;lgen :tAppe ... .;
Wide1'l'oohtÜche :Verpfändung vo~ Irihaberschuld'briefen.' Anfor.
derungen an den guten Gla.uben des Erwerbers. Art. 3, 884 Abs. 2,
899, 901, 930 ff. ZGB.
:Öroidega.gecQnstitu6Sm' de,a.c.edWes. hypotMcqJres a. po.rj;euJ,'.
:Exigelis quQ.ntj\la.boAIlEl 101 da l).cquerew. Art. 3, 884.aJ. 2,
80.9, 901 30et suiv.OO. .. .
])iritto . di . pegno·: oostituiw' su'lle ipötoolH'ie" 801 pdi-tatore;
•. RequiSiti -perqrta.i'lW OOIice1'l1e la.buoti fede,dell 'aetjuirente.
Art. 3, 884 cp; 2;899; 901, 9S0 e sag. ce.
A)i.:....-Der !Klägtir'Meyer Lipperwar'Eigeritünlet·der
Liegenschaft MUlIerStrasse 77inZürichund Miteigentüirier
104
Sanhenrecht. N.0 .16 •.
einr;w:eitn.genfiin Oer!i,k:9n,lmHE}l!bli!t; Ht40
ner
GlilJ,': L\lzt mit. d;,zecks-Vßr;.kaufsdieli!esBeli!itnhändJ' p'aul. Vqgel in V'b,indlIllg lnc;lsell. Jm:m
el'l:. zwj,aehen den beiden ledjglich, zu yeI:$chiedtlellc.Ge
sCP. iib.el'J:Qe:rs.chuldbliiefej·:welche: a.uf,den· Grund-
Ii!t1if)k~«?mcld)et wn. So) -qMrgal>derK1äg dem. Vogel
:_2. ,Oktober J940 einep, SßhJIldbqf yon,Jfr.5,QPO,
au:(.egenachaft in Qerljkon; wofm-ilun 4e :E.n;l,p'fä,nger
aJ1il. ,30., QktOPl:}r 194fleinen;,Wesßl Un,gleichen:a""a.g
a.uE!slieJlt~, der a,m 11,. Nove:mber 1940einglil:Iößtwurd
e
.!
#c;liesem.Tlitg, gleich.:r;tac:h q.erZhl1Ulg ·de,r Wechaßh
sch.p1<i, ,e,rhielt Vogel;v"Om K;a;r;r;up~:n
Fr .)er fünf allf dem (iw'Ilfltltück
M:üJ~~~Ii!W: .. Scl1uldbIje
f
e·, V;9n ,zs i77last.enda,OOO.""T:", gegen AusstellUI,lg ,einesleigenweehffels.iP1l
gleip.,Btrag :rp.d ,folge:n4ßr.« TreWJ.fill7.:u,n<lKaufg
q:u~~~ung,.)),.; "
« Der Unterzeichnete· bescheinigt hiemib,cfolgerlde-'Sch'lddbriefe
von Herrn Meyer Lipper, Müllerstrasse 77, Zürich, zu trauen
Handen bis M:0ntag den18: Norr19()erhte:~1f haben:
10&
tive :Verpßi'chtUllg ein ,aIil ,,26, :NQvE'lYlbe:r 19~() ,ntw: ßier,
den erhaltenen Schuldbrief zW'üc1Jben ,pder;' hiefÜl'
Er .. ! :69,:OO(}.1l: ',bezahlen. ,&handeh" mithin wn
J.B-w
elJ;Til'ödelverlr (BGEii5U 4,2;E",w. 2,:,69,llll.eine:rolw:erkauf dumh den Tr,ödlel' blieb der Klägt)l" als
::Jiigenl!iiln61l'; "Da.asalpeJ Jrifft, , I für, ·die;' Ver:pf4ndMg: Ir
Sol1uldhriefe zU,die: dem Vogella.ut Quittung ,voll).'l h N:(k
'$mber I:!MO ebenfa ;nl$;,'fiumV eJ!:kauf anvrtra;utwa,;
Softe eJ" s,elb$t; ,, VerhäJtnisaTJ.f; jndeig. "erdn:der-
Stra:f»nt0tsu.chung 'gestli.nd". aUtt diejle~'lli1iß'l,wiclßrcbiijiß
zu seinem Vorteil verwendet zu haJ;>en::'
2. ---,.1)ie &klagten;sind :somit., itJ, ihl'ßlnf'Pfal'.ldererb
DUr dannzud:thü~.n, ,wenn sieiIl;-gutßm'Glaubena.h
me:rl,iVog1 sei zm: Vm-'PfandungbereQhtigt,(Art,. i8-84::Ab$;"2
inVerbind$g II1jt Art. 899,;901,930 ff.ZGBJ".sj;Wäl'01l
gul1gläiubig, ,fern ihnen-die,:üschleit'illlgd.es:Velfü}j'
gmagareeht&l ·dureh-Vogel nieht bennt ynd ,aueh·bei :6\n-'
wendungd'l'naooden Umstä;QdengboteenAuflael:M8im+
keit,m,cht" erkit:pnbar:, W:8ir",(M.,; atAbSc<,'2I'ZGB)" Im: Mlg
meinen, ist 6S.ZWaJ' jm', Verke'1iDit;J"bets0liuldbriefen
nicht üblich, vombesitf6t;mdeA,Y;.tiusseJ; einen(tAuss
übet seine- Verfügt.Jngsmaoht zU.IV:edangßJl i oder <ihn·" a.üch
llJll'ldS.l'ÜOOr zubefragen .. :i'St er dochha0hArt,930ZG:B laIs
Eigentümer zu v!ermuten, Sobald '8iber Umstände '\torliegen;
die das vom Veräusserer beanspruchte Recht vetWt-ahtig
heineJl lassen; darf derE.rwerber.sibh ';Jücht mit der
formellen . Legitimation des . Besitzers, z.ufried.en:.ge b.6n~
sondern ist verpflichtet, dessen materielle Bereohtigltilwzu
prüfen (BGE 28 II 368, 36 II 356, 38 n 190 und 468,
bestätigt am 1. Oktober 1942i.S. SehW'egler c.Kaufmann
unda;m:7.0 ktober, 19431.,S, Nidwa-Idner Kantbnalbank
p.B:äber). " .: ," .
.
:Dass imFa-llec ,der, ErstbeJda,gtenerastliohß : Ve:rdach~;.
gründebestand:en~ über die .sie, Isich nicht" hinwegsetzen
durfte; h8it der gemäss Art. ,'3 Ab$.; IGB bf:lwas-pfliehtige
Kläger nach den. 'lUielIe Lage:Vogels, a;lsi1ifdUrchaichtigerS0MitBäcliliehen;Feststcllungen der Vorin.,.
snz nicht 'dargetan., Fl'eilich mochte ,der ,Erstheklagtell
10,7
die,,
zmnäknaehdem .er .am .1'1. April 1940 denSeh'itO'knet
Frhl1:' bei· 'dar,' Pfandle.iMnstalt ,'lIkLazern 'g.en'e-in Dai-
looell .vonf Fr .• ;500'O.-.:;..··versetzt hattt;,.cws'dem i'K:OID:t:mItn-
ditär und Prokuristen der' Erstbeklagten;<:Fri1lz' ißch,
alsbald zUr· Kenntnis gelgt:'wlU',-Das hätte die: , Erstbe-
Jdagte .allenfalls, tveliaIJIassenlronnen, demVögel'-lJlit gros-
B'@l'el1'.Zurüekhailtung . Kredit '." g.ewä.bi:en,·.,war·abei kein
Gmnd:zum Zweifulan: ,dessen ·:BefUgnisi' die,Behuldbriefe
;für igeh6' ,Rechnung Zll' •. wrpfanden. Ji>ieS'e!J'VoIlkommnis
liess,um so' weniger
auf UniJedliehkeit Vogels in.g0SChäft-
'liolien '.Angelegenheiilen"
seWiessen,als. 'der , Erathek1agten
auchin der:fdlgenden;ung;;der. ,SchuJrljb:riefe
noch.;ni-oht, 'dass' Vogel,' aufeitbis naohder 'Hereinnahmen.er
'streitigen i,Sc;huldbriefe ·keine ,'unlautem Ma.chensbften
dieses Kunden iM selbst ·.aderDrittengegen:iiWl'hejmnnt
wur-dlm;. Insbe$'ondefe', wufiSsiej; 'wie::.rueV ormsta.t1Z·, fes't-
stellt)';itn. Zeilipunkt:rder'
Vden. Welu;alnl;imG6samtbe
traige lvonFr. t34}HO . ....+,cdie;er, ihr indenM01J.aten Sep-
wmb@rbig· No''1em-ber'.1940 Z\l.ftl. Di3köttt: übeJlgeb6n hatte,
-die' ,;;Unteen . von. .' . AussteIlem ,und. ,lnntein.
gef'a.lschthaite. " Dass er die W:oonsel, durch-Ernellerungen
und ,AbzahlUngen immer wieder selbst -zu regrdiGren traM-
tete: 'iSt. krone Ta-tsaehe, die geeignet "gewesen! wäJJe,
der Erstbelilagteri: 'seinenB6sii21' an, ,den :cSchuldbriefen
ve.rdäiehtig. zu machen: Hatte er:do.eh ein,·Inil81'esse ,
auf . diese Weise: ZU Termeide:n, ·:von.ihr woohsalmässig
bela,ngt
iu. werden; sef es als':E[&uptsehuldner,seiea.ah!
Gara.ntieschUldrieNliUS' den Wechseln;, EbeIlSÖ'Wenig ist der
Ansicht der Vorinatanz. ,beizustimmmt
t
dass 'sich· der ErSt
beklagten der EindrMkhabe . aufdrängen <müssen, 'Vogel
treibe· Wechselreiterei; ·Denn
ein solcher' Missbra.uch dEls
WMhselv'erkehm liegt nur.· vor," Wenn· zweiodermehr6I'e
Pwsonensich· gegenseitig über :i:hrewitkIichefinanzieJIe
Leistongsfähigkeithinall'S'Gefälligkeitsw.echsel . aussteHen,
um' auf dieae;Weise: den·-dritten Wechselneb.tnet
i
zu 'täu-
solten"ll1id zuungerechtf@l'tigterKreditgewäibl'lIDg :,mt' V61'-
108 Saohenreeht. N0 16.
anlassen (BGK 36 11 403 unten). Die von Vogel über-
gebenen Weehselwurden aber daduroh, dass sie nach der
Feststellung der Vorinstanz vielfach die Unterschriften
« notorisch· finanzschwacher Personen »trugen, noch nioht
zu Reitwechseln.
Zudem liess es die Erstbeklagte, obwohl sie im Herbst
1946 ungeachtet des Vorfalls im April in einem Umfang
mit Vogel Geschäfte tätigte, zu dem sich vorsichtigere
Banken vielleicht nicht entschlossen hätten, doch nicht
so weit kommen, dass sie. sich um jeden· Preis Deckung
verschaffen musste; es· ist nicht nachgewiesen, dass sie
zur . Zeit der fraglichen Verpf'andungen ungedeckte For ...
derungen gegen ilm besass. Si~ selbst nennt im Gegenteil
beträchtliche Guthaben, über die Vogel damals bei ihr
verfügt habe. Im Konkurse Vogels ist ihre Forderung von
Fr. 312,224."":'" laut Bescheinigung des Konkursamts reohts-
kräftig als faustpfandversichert kolloziert. Seine namhaften
Wechselverpßiohtungen konnte Vogel· immer wieder.in
Ordnung bringen ; zum Teil waren sie durch Schuldbriefe
und andere Faustpfänder gedeokt. Gegen die Vetpf'andung
der fraglichen Schuldbriefe erhielt er von der Erstbeklagten
denn auch neue MitteL Nach ihrer von der Vorinstanz als
möglich zugelassenen Darstellung leistete sie ihm nämlich
am 5. und 6. November 1940 Vorschüsse von Fr. 24,000.-
für den· Ankauf von Schuldbriefen auf. der Liegenschaft
Müllerstrasse
77 in Zürich. Dara.uflPn überbrachte. ihr
Vogel am 11. November 1940 solche Schuldbriefe im Ge-
sa.mttrage von· Fr. 33,000.-, die er demnach gßkauft
zu haben schien, als Pfand für einen. Wechsel von. Fr.
25,000 . .,-mit Verfall am 17. November 1940, welchen
er ihr nach ihrer Angabe für die beiden Vorschüsse von
Fr. 24,000.-und eine weitere Auszahlung ausstellte .. Am
18. November 1940 zahlte Vogel an diese Wechsels.chuld
Fr. 20,000.-ab, worauf die Erstbekla.gte drei Schuld-
briefe
von zusammen Fr. 27,000.-freigab und nur die
beiden Titel vonje Fr. 3000.-im 2. und 3. Rang als Pfand
für die Restschuld behielt. Angesichts dieser Abzahlung
Sa.ehenrecht; Ne> 16.
109
durfte sie: in guten Tr6uen a.nnehmen, dasS'slCh Vogel
dmc.h
... /Verwertung· . der aus1östen· . Sehuldbriete· . von
Fr.'iWOO.,.-;...;.wenigsten$ einen Teil der Mittel ZUlll Erwerb
des··s<'huldbriefes· vOll'Fl'.50,000;""'-im 7. Itang ,h.
baschfiemkönnen~ den er ihr dann am 21,. NovemberlMO
gegen ein weiteres ;Thl.:rlehen von.Ft .7 ,000:':'-' verpfände.
Weil demnach nichts gegen die Redlichkeit Vogels sprach
und auch keine a;ndernVerd'aohtsgründe 'vo:rlagen, hatte
di6'El'$tbekl!l-gte.,keinen.Anlass~ ·sich: übE:\r sein' V'ßrfügungs-
recht anden&huldbfen zu 6tkmrdigen,sonderndui'fte
si(}ha;ufSeine. ihm'a~ 24: September 1940 « zur
Ansicht auf l'1;'ag ».anvertrl).ut hatte, llichtzurückgegeben,
selbst nachdem er ihr am i 5 .. November 1940 schriftlich
die
Rückgabe am 20. Nove
rn
ber.1940 versp!ochen hatte.
Der Ve.rdaQhtlag'deshalb. rif0miell& Legitim\ttion [ :als Besitmt' vfiF·
lassen. Sie ist dahet na.eh Ark8S9 Ahs.221GB; berechtigt,
die:. Herausgab6 der verpfandeten Sch:oldbriefean den
berechtigten Kläger bis zu ihrer vollen Befriedigung zu
.verweigern.
3. -Dagegen
war der Zweitbeklagten die Unzuver-
lässigkeit Vogels aus ihrem bisherigen Geschäftsverkehr
mit ihm bekannt, hatte er ihr doch einen Schuldbrief von
Fr. 10,000.-; dnsilie,dass V9g1 widerredhtlich
über diesen Titel verfügt habe. Dasnahin der Verwalter
der Zweitbeklagten na<fhtler ,F,eststtelbmg. der,Vo:r1nstanz
denn: auch an. Somit musste."dlf1' Zw;eitbeklitgte 'damit
reCJmlm, da&sVogel, .als. e.ihr a:w·l' ::Npvßn:\ber, Ül4Q die
ihInvöht Kläger·a:nV'eI1'rautien·.Sflhuldbriefe 'V'oh Fi' .• :7000.-
im 2. Rang, Fr. 13,000.--': iin 5. Rang und, F):. 7QOQ.;im
6. Rang als Pfand fürdasatrf 18. Novem:l?ererhaltene
Darlehen von Fr. 20,000.-übergab, dadllrch
c
geg~:IlÜber
einem Dritten denselben Vrttauensmissbra\lchpegehen
könnte, den er sich ihr;gegenüberkurz zuvor;.h8.ttezu-
schulden kpmmeIl..laßsen. Zudem j§tellt djeVo:dnst/Wzfest,
dass der Zweitbeklagten ··21.N()vember Itl40dieoffen-
sil1tliCAeßeldnot . Vogl$ nicht. ~ntgehen· konnte. UnWf
diesen Umständen hätte sie sich vorerst beim Kläger
i
als
HO
dep:l vormalig~ Besit;r. der Schllldbriefe tJ.lld.:Eigentmmer
des jilww:p Gruü;berdas,RechtVQgeI8;'4ie
Schl,lldbriefe für' o?JuJ,e. Proig'Rechnullg: zu Vßrpfändeß.'; ·e.rkUJi;..
digc$p sollen,. WOl.'aUf sie;df\n waMenSaohverhalttrlan
hätte.D8ie<lies lUlteda.aseg.' .hl:1i;t.kn8ie sioh' geInäS8
Art. 3 Abs. 2 ZGB nicht allfdeU,gJIten J131:1ben :heru&n,
" Iim~ . erkenm, 'das . Bun_rf1?"JfJ
eric
kt J . , ,
"J. Die Berufuqg, .de:rtEr8tkll,lwiJtdgutgeheissen,
das Dispositiv, I d~ Urleils der Y ()rinsilnz aufgehoben und
die,Yindika.tionsldagegegen.die :F;ratbeklagt.e,.abgewieaen.
.2; D. BemfUIlg derZweitbeIda.gten,wird .a.bgewieaen
und das DisPQsitiv2' desUrtßils der Vorinsta.nz bestätigt~
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IV.O:JlLIGAr:t::lÜNNEQHT _
, .' DROIT DES ÖBLIGATiONs'
17. Ur.t.eU .dr, I. Zf'ilabteUllDJlYOm. 2k /Wirz.
. i.S. Ostbye ggen ,Wehrll. & 'Co< A.-G>· ..
) .t' ;, ,-'. -, ",' :', ".-. "-.:":.'.: -~ .-.:': ' i. ',:.;
Un'laUürtrlwoeitbefbAU8Jitaittüng88Chu'tZ. A1't48'OB:'
VeI,"b,ältnjs de& .l\farkescb,utzes u.m Schutz; der origi.r.tellen .Wld
der rage .be~ der Eiclit origmellen AUsstattung.' -: .,...'.,..., . .'.,
Schu.tz . der nicht·· originelIerl ; :Au.ssta;ttU;ng nin"; wenn -an' . ihr' ein
. ;u,ng fim •. d,iyidp.$.lrecht .. besteht. 'v;ollSE\ein ; 1shes·i$t
VerkeJm:;geltu,ng; Begiiff derselben, Begriff' "der 'betei!igien
Verkelitskreise, .' .... , ;' .' .', ' :.' 'e. ,.e
.A.bgreD$u.ng von 'l,'1,l.;t.' tmd chittlung, der
VerkehrSltung. . . -
, : • ,-. • , ,-,. , . • -I
O:tr4i!dtipn 4el'fM'jJrfct d(Yfl,n d}p chfJ,nrfiße.
Relation entre protootion da .lamarque ab oolle·del'j .• l!fP-J7. SUl
g~~~", 8J~;J;"'f!1:~ 4tI;ct,oiriginal
o baiW, de la re:p.an .. , .-.. , . . ..;. . '. c ••
L'aspect Sims originalite n'est pr6tegeque s'il fait l'abiat d'u.ndroft
individual. NotiOOl: et .conmtion da Ja furce;distinctivede ras-
pect su,r le marcM, li{otiQn .!las rnjlieu,x intßreS,~... .'
DeIimitaUon
du fait et dU, droit pou,r' Ia.deterriiM.ation de la force
·'distinctive. .. •
.eJ>lipf_:},·t.
Art. 48.vO. . .' . ·I __ .ii« .• l
&P1?(j~'tra;la' pfu~~~~'db11k it;'e li\prOtzll>ti~'aen1'O
I/::a"le~~~;:lif sliAn~"Mo.tlo~~~j·difip
,:; 'dmttO fudivMu.ale ·ossia. se': äll.~ Wler'f1Mj!'Mt'ndi.
'C~oziqq~ JleLpirco1iJCP~filtmmo'l .!ld)"1'
D"limitazi?ne tr~ il fattp ed,dltto Eer stabilu-e se l'aspeto non
.' 'orimale·siM8'ii.ffeiTI\h.töJfi'el c6Iilinibi/;(f1i1'7J ",Hel'?"). 1;1 ,iH
;u--(f ,-:}-, >,'jf.i'-;' 'f:' '"'ni) Llf:.rlj.nfi~)f1t}d:J
'[' "A,.'1I.fS:-c'ilern;fFt!>totJu!:r,;"';iJt"1[)7 w.,,:hr-rdD
,; DeIrSkifabtikantcüstbye inOsI()L'tellt(un&FI' «iSplitk8in·)).eiiSki . hoo, deSsen, :bmim-'OHel!ftllcme'lmit schnialeD,:hellen 'Raridstreiwn. ,verZiert, ;fsir,: f ]j'i Wehrli& 0o:A:7:fk-in,.Edenbadhbrirtgt;a;ufnen),'ron ihi- hStel1ten Skis;,di&18i&;unter dem N\mIen'f(Olbl()-' üstbye deswegen erhobene Klage aus unbi.utlU'll(ltl'iWmti- b6Wltt;» -vertreib1.;.·.'ebenfal1$'Mlche.keUe 1itandstreif6n aDJ.sJ!)ie; JVl!b' wird vom Bun.desge:rioht·, -' }. '<!) ';··i~ bgewieserl·H)i 'f ;., l, ,-::; >_:: ,<:, lGrwijp,l;:-i!i" < ['I .. ,.. ..: .4:lftJß'P1fl1\nl'' :.:W':I':; ff!]; 'J 1 . .......,a) Der, IndiV!iduaJisierg ei1ller;W li.re zum 2ilte~, sie,,'a.1s daß,·, FraQukt ~ ei:mes:,hestitUmten >Kel'8telm!:z'El nhara.kterisiereh;" dient, .v,6i'a.b ·,·daSihMa.rkenz.eichßtt,An diesem ·besteht kraft .. deI! fuln, ,dur0h:rdas~ ,Gfisef!YlHZUet.- kannoon·· AU5l'Iehl:iess-liohkeit,·.ciri :Indiidualeht:sein
Inha:OOl!s. IDie'Ma.rke
i
ist eine Emchungsf()Nn:·:von. dllesen
wirtschaftlicher PersönlichkßTt und: .. geniessta'8oli:Jl1a'd.m:l
SehutZi, d6n,das :Reeht;dßJ! BersoolronJteit:!zuteil werd.
lässt .. !DeE'Inhaber der Ma.rke; bUR ;aufGJ1llD.d;ihre$·'Bii
stehensallein,ij:edem K't>ukurr:emendea, GehFa.uch: ,dessel ...
ben oder emes ihm ähnHeh@:ll Zeichens V4:lrPieten, Beihder
Marke.,Jjat . ,'man,
es,' ,deshalb 'mit ;':höchsten( ;fün : ,den
Prod,enteil:'günstigsten ,Kennzeichnungsstufe i'lW: tum;';
..hP Wer seine. Ware·iaus·.,irgendeillem Gl'llnOO
i
nicht
markerireehtIich, isohiiiizen. bilissen. lwm,källIisre .'-'7"'lt>det
wenigafu'ns: ihre Verpackung. 'abet\ anGh .. ,hloss'origmell
a.ussta.tten.Wie . die Mark<e, soverschaftt,i!1.ueh die "ori ..
ginelle • Ausstattung .ihrem . Schöpf-mi ein: Individualreoht.
Denn 'a.u,ch, sie .gehOrt. um ihrer Origiilalliiät.'willerl. iZU
8 AS 70 II -1944
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