B. lived in Vevey. After his wife left him and filed for divorce in St. Gallen, the St. Gallen Justice Department granted her legal aid without appointed counsel. B. also requested legal aid, but the department refused by letter of 29 October 1937. The available excerpt does not include the court’s further reasoning or final disposition.
Gesamter Gesetzestext
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A.
Der Rekurrent B. ist verheiratet und wohnt in Vevey. Im März 1937 verliess ihn seine Frau und begab sich nach St. Gallen zu ihren Eltern. Hier erhob sie eine Ehescheidungsklage, die zurzeit beim Bezirksgericht von St. Gallen hängig ist. Das Justizdepartement von St. Gallen gewährte ihr dafür das Armenrecht, jedoch ohne unentgeltlichen Rechtsbeistand. Auch der Rekurrent ersuchte das Justizdepartement um das Armenrecht; diese Behörde schrieb aber seinem Anwalt am 29. Oktober 1937, dass sie es ihm aus folgenden Gründen nicht gewähren könne: