BGE 6 I 148
BGE 6 I 148Bge29.12.1876Originalquelle öffnen →
richt und stellte bei diesem das Begehren: "Das Bundesgericht wolle in Abänderung des Urtheiles des aargauischen Oberge¬ richtes vom 19. Dezember 1879 dem Petitum der Klägerin auf Ueberlassung des Kindes aus dem Grunde des Nicht- eventuell geringern Verschuldens Folge geben, demnach das Töchterchen Gertrud der Litiganten anstatt dem Beklagten der Klägerin zusprechen und dem erstern aufgeben, der letztern für das Kind eine angemessene Alimentation zu entrichten unter Kostenfolge." C. Bei der heutigen Verhandlung hält der Vertreter der Klä¬ gerin diesen Antrag aufrecht. Dagegen stellt der Vertreter des Beklagten die Anträge:
Demnach hat das Bundesgericht erkannt: Es wird auf den Rekurs der Frau P. Hunziker-Wydler we¬ gen Inkompetenz des Gerichtes nicht eingetreten.
Programmgesteuerter Zugriff
API- und MCP-Zugriff mit Filtern nach Quellentyp, Region, Gericht, Rechtsgebiet, Artikel, Zitat, Sprache und Datum.