BGE 6 I 131
BGE 6 I 131Bge24.06.1874Originalquelle öffnen →
Arbeiter. Der Rekurrent bittet demgemäß, seine Forderung in die III. Klasse zu verweisen. Dagegen beantragt der Massa¬ verwalter in seiner Rekursbeantwortung: das Bundesgericht wolle 1. den Rekurs abweisen; 2. dem Rekurrenten die Gerichts¬ kosten und eine angemessene Prozeßkostenentschädigung an die Masse auferlegen. Das Bundesgericht zieht in Erwägung:
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