BGE 39 II 171
BGE 39 II 171Bge08.02.1913Originalquelle öffnen →
C. — Gegen diesen Entscheid richtet sich die vorliegende zivil¬ rechtliche Beschwerde, die mit einer Verletzung der Art. 283 und 285 ZGB begründet wird. Die Beschwerdeführerin ist damit ein¬ verstanden, daß die Kinder bis zum 16. Altersjahre in der Er¬ ziehungsanstalt verbleiben; dagegen will sie sich die „elterliche Ge¬ walt" „nicht so ohne weiteres entziehen lassen“. Das Bundesgericht zieht in Erwägung:
Programmgesteuerter Zugriff
API- und MCP-Zugriff mit Filtern nach Quellentyp, Region, Gericht, Rechtsgebiet, Artikel, Zitat, Sprache und Datum.