BGE 39 I 688
BGE 39 I 688Bge03.05.1913Originalquelle öffnen →
Diese Voraussetzung trifft aber hier nicht zu, da mit keinem Wort der Rekurrentin ge¬ die N t worden ist, ildbetreibungs= und Konkurskammer erkannt: Der Rekurs wird abgewiesen. —
Programmgesteuerter Zugriff
API- und MCP-Zugriff mit Filtern nach Quellentyp, Region, Gericht, Rechtsgebiet, Artikel, Zitat, Sprache und Datum.