Art. 242 SchKG; scope of supervisory review in bankruptcy liquidation when a third party requests delivery of assets claimed by another person. Supervisory authorities may intervene only for violations of mandatory procedural rules. Where the bankruptcy administration has acknowledged the applicant’s ownership but withholds delivery because a competing ownership claim is asserted by a third party, the matter is not governed by bankruptcy procedural law; it must be resolved as a private-law conflict. In such a situation, the supervisory authorities cannot direct the bankruptcy administration how to proceed (consid. 1).
das SchKG nicht aus und es besteht daher keine konkursrechtliche Vorschrift, wonach die Rekurrentin ein von den Aufsichtsbehörden zu wahrendes Recht auf Übergabe der Gegenstände hätte, sodaß die Frage, wie sich die Konkursverwaltung bei einer solchen Sach lage zu verhalten habe, auf Grund des allgemeinen Privatrechtes zu lösen ist. Es handelt sich demgemäß um die Regelung rein privatrechtlicher Beziehungen zwischen der Konkursmasse und Dritten. Die Vorinstanz hat also mit Recht entschieden, daß die Aufsichts behörden der Konkursverwaltung nicht vorschreiben können, wie sie sich hiebei zu verhalten habe. Demnach hat die Schuldbetreibungs und Konkurskammer erkannt: Der Rekurs wird abgewiesen.