Art. 56 and 57 OG; admissibility of an appeal in a dispute over a gratuitous transfer credited to a third person’s name. Whether a transfer of funds constitutes a gift or remunerative family gratuity, and whether such a disposition exists and is valid, is governed by cantonal law. If the appellant bases the claim on such a transfer and does not assert an independent federal-law ground of acquisition, the matter does not raise a question of federal law and the Federal Court cannot enter the appeal. The characterization of the transfer as salary, remuneration, or gift does not change this where no contractual wage claim is alleged (consid. 1).
Das Appellationsgericht, vor dem der Kläger wiederum den Standpunkt einnahm, man habe es mit einer Schenkung des Be klagten an seine Tochter zu tun, bestätigte das erstinstanzliche Ur teil: Die Klage stelle sich als eine solche des mehrjährig gewor denen Kindes gegen seinen Vater auf Herausgabe des noch in der väterlichen Verwaltung zurückgebliebenen Kindesvermögens, d. h. als eine familienrechtliche, dem kantonalen Rechte unterstehende Klage dar. Wolle der Kläger durchdringen, so müsse er beweisen, daß die fraglichen Sparguthaben einen Bestaudteil des Vermögens seiner Ehefrau bildeten. An einem solchen Nachweise fehle es. Der Kläger habe nicht behauptet, daß die Spareinlagen auf den Namen seiner Ehefrau aus Patengeldern oder sonstigen Zuwendungen von dritter Seite an seine Frau gemacht worden seien. Daß es sich um Ver dienst seiner Frau gehandelt habe, habe er nicht bewiesen und ebenso fehle der Beweis einer Schenkungsabsicht oder eines Schenkungs versprechens. Die Behauptung einer Schenkung sei übrigens, weil prozessual verspätet, zurückzuweisen. B. Gegen das appellationsgerichtliche Urteil hat der Kläger rechtzeitig und formgemäß die Berufung an das Bundesgericht er klärt und den Klageschluß wiederholt. Er ersucht um Erteilung des Armenrechts, das ihm auch von den kantonalen Instanzen gewährt worden sei; in Erwägung: