Art. 8 UrhRG; Art. 11 Ziff. 8 UrhRG; Art. 2 MMG: plans and drawings intended as models for the industrial manufacture of furniture are not protected by copyright where their purpose is practical use rather than a scientific or artistic end. The aesthetic element is merely accessory and does not convert such documents or the resulting objects into copyright works. Art. 11 no. 8 UrhRG is confined to architectural plans. If design protection under the MMG is invoked, the statutory precondition of deposit must be satisfied; absent deposit, no protection arises (consid. 2).
tiger Form die Berufung an das Bundesgericht eingelegt, mit dem Antrage: Es sei das angefochtene Urteil aufzuheben und die Klage, gestützt auf die Bestimmungen des Urheberrechtsgesetzes, im vollen Umfang gutgeheißen. C. In der heutigen Verhandlung hat der Vertreter der Klägerin seine Berufungsanträge erneuert und eventuell beantragt, es sei Schadenersatz nach richterlichem Ermessen zu sprechen, weiter even tuell, die Sache sei an die Vorinstanz zurückzuweisen behufs Beweis abnahme, speziell durch Expertise über den künstlerischen Charakter der fraglichen Pläne. Der Vertreter des Beklagten hat auf Bestätigung des angefoch tenen Urteils angetragen und dabei bemerkt, der Rückweisungs antrag sei, weil nicht schon in der Berufungserklärung gestellt, unzulässig; eventuell hat er seinerseits Rückweisung zur Festsetzung des Schadens, sowie darüber, daß bei der Ausführung des zweiten Zimmers Abänderungen an den übergebenen Plänen vorgenommen worden seien, beantragt. Das Bundesgericht zieht in Erwägung:
dung findet, hat bereits die Vorinstanz dargelegt. Da demnach die fraglichen Zeichnungen den Urheberrechtsschutz ihrer Natur nach nicht genießen, und es für den Schutz durch das MMG an der notwendigen Voraussetzung der Hinterlegung fehlt, muß die Klage mit den Vorinstanzen abgewiesen werden. Demnach hat das Bundesgericht erkannt: Die Berufung wird abgewiesen und das Urteil der I. Appel lationskammer des Obergerichts des Kantons Zürich vom 2. Sep tember 1908 in allen Teilen bestätigt.