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BGE 33 I 780 ΓÇó Railway watchmen’s house exempt from taxation
BGE 33 I 780Amtliche Sammlung des Bundesgerichts (BGE) / Band I18.07.1906Granted
The Swiss Federal Railways challenged a Lucerne tax assessment on a newly built watchman’s dwelling in Gisikon. The Federal Supreme Court held that such a building is tax-exempt under Art. 10 of the Rebuy Act because it has the necessary relation to railway operation: it secures the supervision and safety of the track. The appeal was upheld and the assessed taxation declared unlawful.
Art. 10 Abs. 1 und 2 Rückkaufsgesetz; Steuerfreiheit der Bundesbahnen für Immobilien mit notwendiger Beziehung zum Bahnbetrieb; die notwendige Beziehung ist nicht auf unmittelbar technisch dienende Anlagen beschränkt, sondern erfasst auch Einrichtungen, die dem ordentlichen, sicheren und regelmäßigen Betrieb günstige Voraussetzungen und Garantien verschaffen. Bahnwärterwohnhäuser dienen der Sicherung des Aufsichtsdienstes über den Bahnkörper und sind daher steuerfreie Bahnimmobilien, auch wenn solche Wohnungen nicht an jedem Ort vorhanden sind; für die Beurteilung der Notwendigkeit ist auf den Zweck der Anlage und die sachverständige Entscheidung der Bahnverwaltung abzustellen (E. 2).
in Erwägung: