Art. 244 CPO; Art. 5 lit. c and Art. 4 BV; admissibility of a state-law appeal in guardianship matters. A complaint alleging violation of federal provisions on personal legal capacity, like a complaint for denial of justice, presupposes prior exhaustion of the available cantonal remedies. The Federal Court intervenes only after the cantonal authorities of higher instance have ruled, regardless of whether they act as guardianship supervisory authority or as a general appellate body. The requirement is justified by the limited federal review of cantonal application of law and by the procedural analogy to appeals against lower-court decisions.
kantonalen Behörden entscheiden, mögen sie nun als Obervor mundschaftsbehörde oder als allgemeine Rekursinstanz, wie in Graubünden der Kleine Rat, hiezu zuständig sei. Und sodann ist nicht zu verkennen, daß die Anfechtung einer Entmündigung auf dem Wege des staatsrechtlichen Rekurses, was die Natur der in Frage kommenden bundesrechtlichen Normen und die Stellung des Bundesgerichts zum kantonalen Entscheide anbetrifft, gewisse Analogien zur Berufung aufweist und daß auch aus diesem Ge sichtspunkt die Zulassung von Beschwerden gegen die Entscheide der untern kantonalen Behörden nicht als angezeigt erscheint. Nach dem gesagten kann auf den vorliegenden Rekurs wegen Nichterschöpfung des kantonalen Instanzenzuges nicht eingetreten werden; erkannt: Auf den Rekurs wird nicht eingetreten.